Hallo,
ein Arbeitnehmer schließt mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag ab, auf Veranlassung der Gesellschaft. Auch auf Grund von Krankheit.
Greift da die Fünftelreglung? Ich meine gelesen zu haben, dass nur, wenn aus betriebsbedingten Gründen ein Aufhebungsvertrag geschloßen wird, die Fünftelreglung greift?
Hmmmm sehr kompliziert,…
Danke für eine Antwort!