Abfindung Auflösungsvertrag

Ein Angestellter arbeitet seit 3 und 3 Monaten für ein US Unternehmen, er ist in UK angestellt und erbringt seine Arbeistleistung zu 100% in D. In seinem Vertrag wird deutsches Recht expilizit genannt. Es gibt keinen offensichtlichen Kündigungsgrund, Unternehmen stellt monatlich c.a. 20 Leute ein, keine Verfehlungen des MA, es wurden nie Ziele oder Review Gespräche geführt, der MA erhielt vor 3 Monaten eine Gehaltserhöhung.

Die Firma kündigt ihm per Telefon, man sagt, der CEO wolle ihn feuern, der MA solle seine Sicht der Dinge in Forderungen für einen Auflösungsvertrag nennen.

Er stellt folgende Rechnung auf:

  1. im 4ten Jahren beschäftigt, 1 Monatsgehalt (MG) pro Jahr = 4 MG

  2. Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende, also 2 MG.

  3. er war gezwungen einen privaten Mobilfunkvertrag abzuschliessen, um diesen dann monatlich der Firma in Rechnung zu stellen, der Vertrag läuft noch 1 Jahr, Kosten 1.000€/Jahr , also will er 2.000€ brutto

  4. Bei Auflösungsvertrag eine ALG Sperre von 3 Monaten a`2.000 netto sind nochmal c.a. 12.000€ brutto

  5. 20 Urlaubstage = 1MG

So kommt er auf eine Forderung von 7 MG + 14.000€.

Zusätzlich nennt er folgende Punkte, die in einer Abfindungsforderung resultieren.

  1. Er wurde von einem Wettbewerber abgeworben, bei dem er dann gekündigt hat, zu dieser Zeit befand er sich im Trennungsjahr von seiner Ehefrau, er hat vom neuen UN dasselbe Bruttogehalt und denselben Bonus gefordert, da er wusste, das er seiner Frau beim Unterhalt ausgleichspflichtig ist, wenn er weniger verdient. Dieser Bonus wurde mündlich zugesichert, im Vertrag stand aber nur, dass bereits vor Arbeitsantritt einen Bonusplan erhält. Im jetzt vierten Jahr hatte er nicht einen Bonusplan. Daher fordert er in der Abfinundung den Bonus.

  2. Vertraglich wurde ihm zugesichert, dass der AG eine Lebensversicherung abschliesst bei Vertragsbeginn, dies ist nie passiert.

  3. Vertraglich wurde eine monatliche Zahlung in einen Pension Fund zugesichert, er erhielt den Betrag aber brutto auf sein Monatsgehalt, musst diesen also voll versteuern.

  4. Der AN ist 30% schwerbehindert und hat bereits eine Gleichstellung beantragt, eine Kündigung müsste also über das Integreationsamt.

Welche Abfinung ist für den AN realistisch?

Welche der Punkte sind valide um eine höhere Abfindung zu erzielen?

Vielen Dank.

Hallo

Das hat bisher niemand beantwortet, weil das niemand beantworten kann.

Die Frage, was der AN rausschlagen kann, hängt davon ab, wie tief der AG bereit ist, in die Tasche zu greifen, um den AN los zu werden. Bei Aufhebungsverträgen oder AV-Auflösungen vor dem ArbG gilt als Faustformel: 1/2 Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr. Alles andere ist Verhandlungssache. Auf den gesetzlichen Mindest-Erholungsurlaub kann man übrigens auch in einem Aufhebungsvertrag nicht wirksam verzichten.

Man sollte sich (z.B. bei der Lebensversicherung) nicht unbedingt an jeder Kleinigkeit hochziehen und damit das Endergebnis gefährden. In der Regel muß jede Partei etwas „geben“.

Es erscheint mir anstelle einer sofortigen Aufhebung des AV sinnvoller, mit dem AG eine fristgerechte Aufhebung unter Fortzahlung der Bezüge und gleichzeitiger unwiderruflicher Freistellung zu vereinbaren. Dann hat der AN mehr Zeit, sich in Ruhe neu zu orientieren und kann das Thema Arbeitsagentur u.U. komplett vermeiden.

Zu guter Letzt geht es hier ja um mehr als hundert Euro… Ergo wäre die Investition von ein paar Kröten in einen guten Fachanwalt mehr als sinnvoll.

Gruß,
LeoLo