Abfindung aus Gütetermin

Hallo,

es gabe eine betriebsbedinngte Kündigung und man hat sich gütlich geeinigt. Wir wollen die Abfindung nach Zugang des Bescheides vom AG bezahlen. Der gegenerische Anwalt droht mit sofortiger Vollstreckung. Ist das ok ? Bis jetht haben wir noch keinen Anwalt eingeschaltet.
Allgemein gefragt. Gibt es eine Vorschrift, wann eine Abfindung zu zahlen ist und gibt es etwas schriftliches vom Arbeitsgericht ?

Danke und Gruß

Hallo.

Wer hat sich denn wie „gütlich geeinigt“, wenn kein RA im Spiel ist? Wie sah dieser Vergleich denn konkret aus? Es gibt da eine Menge Möglichkeiten… Wurde denn keine Zahlungsfrist vereinbart oder gerichtlich festgesetzt? Hat die Gegenpartei denn schon aus dem (vermutlich) bestandskräftigen Vergleich eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt, so daß sie die Zwangsvollstreckung betreiben kann?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

auf arbeitgeberseite war der Gf da, der dem Vorschlag des Richters gefolgt ist ( 1 Gehalt Abfindung und gut ist). Das war vor rd. 2 Wochen und jetzt warten wir eigentlich nur auf die Gerichtsausfertigung und das wars. Mit der Gegenseite war eigentlich nichts vereinbart worden, deswegen hat uns dieses Fax mit der Zwangsvollstreckungandrohung so irritiert.