Eine Arbeitnehmerin, die einer geringfügigen Beschäftigung (400,- Euro pro Monat) nachgeht, arbeitet bis Ende Juli des Kalenderjahres und erhält anläßlich eines Aufhebungsvertrages dann eine Abfindung von 2400,- Euro.
Zusammen gerechnet hätte sie demnach ja 7 mal 400,- plus 2400,- erhalten, also 400,- mehr als steuerfrei im Jahr erlaubt; Oder wird die Abfindung anders gehandhabt als das normale Gehalt?!?
Muss ihr Ehemann dieses bei der Steuererklärung angegeben (Zusamenveranlagung)?
Wieviel müßte dann etwa an den Fiskus bezahlt werden?