Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Hallo vlt kann mir hier jemand helfen.

Ein AN wird von seinem Chef gekündigt, AN ist mit der Kündigung nicht einverstanden und geht zum Anwalt.
Der AG nimmt die Kündigung zurück weil AN schwerbehindert ist.

Nun will der AN aber nicht mehr für den AG arbeiten weil das Vertrauensverhältnis stark beeinträchtigt ist und meldet sich krank.

Nach einigen Wochen versucht der AN wieder dort anzufangen und bekommt nur noch das mieseste an Jobs die zu vergeben sind und meldet sich daraufhin wegen mobbing wieder krank.

Nun hat der AN die Idee einen Aufhebungsvertrag zu machen inkl. einer Abfindung von 3 Monatsgehältern.
Wird das Arbeitsamt diese Abfindung mit ins ALG I miteinberechnen oder hat der AN das Geld zur Verfügung?

Sperre vom Arbeitsamt sollte es eigentlich nicht geben weil er vom Arzt ein Attest bekommt wegen mobbing

Morgen,

dem AN wäre gut geraten, wenn er das Geld vorsichtshalber zurückbehält, und auch der Arge klar macht, dass er dieses Geld bekommt (wenn er es denn bekommt).

Ansonsten könnte bei diesem Thema dieser Link weiterhelfen:
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm

Gruß,
Sera

…vergessen…

Und der AN sollte sich durchaus im Klaren darüber sein, dass ein Aufhebungsvertrag etwas anderes ist, als eine krankheitsbedingte Kündigung.

Wenn der AG dem AN sowieso kündigen wollte, wäre es mir unverständlich, warum er bei soetwas noch drauf zahlen sollte, wenn der AN dann sogar freiwillig geht…

Ein Aufhebungsvertrag ist doch dazu da, damit diejenigen, die das Kündigungsrecht eigentlich schützt, trotzdem rechtlich unbedenklich „hinauskomplimentiert“ werden dürfen. Deswegen auch die Abfindung. Wenn ein AN gekündigt wird, sind hier Fristen einzuhalten. Die Abfindung ist eigentlich dazu gedacht, dem AN einen Puffer zu schaffen, damit er nicht gleich mittellos da sitzt, wenn er eigentlich (laut Kündigungsfrist) noch hätte arbeiten und Geld verdienen dürfen.

Und in dem Fall meine ganz persönliche Sicht: Klar wird es angerechnet. Es handelt sich hierbei ja nicht um ein Geschenk für gut geleistete Dienste.

Eine Möglichkeit, das ALG doch nicht ganz zu verlieren wäre für den AN, erst später den Antrag zu stellen (so lange die Abfindung eben reicht) und damit das ALG I, das ja nur ein Jahr lang bezogen wird, eben nach hinten zu schieben.

Grüße

Wenn der AG dem AN sowieso kündigen wollte, wäre es mir
unverständlich, warum er bei soetwas noch drauf zahlen sollte,
wenn der AN dann sogar freiwillig geht…

Vielleicht damit er ihn wirklich losbekommt? Anscheinend sit es aufgrund der Behinderung nur schwer möglich ihn zu kündigen?
Und immer wieder krankgeschrieben kosstet er auch nur?

Du hast nicht viel mit solchen Prozessen in der Arbeitwelt zu tun, oder?
Denn das ist eher die Regel als die Ausnahme…

Ein Aufhebungsvertrag ist doch dazu da, damit diejenigen, die
das Kündigungsrecht eigentlich schützt, trotzdem rechtlich
unbedenklich „hinauskomplimentiert“ werden dürfen.
Deswegen auch die Abfindung. Wenn ein AN gekündigt wird, sind hier
Fristen einzuhalten. Die Abfindung ist eigentlich dazu
gedacht, dem AN einen Puffer zu schaffen, damit er nicht
gleich mittellos da sitzt, wenn er eigentlich (laut
Kündigungsfrist) noch hätte arbeiten und Geld verdienen
dürfen.

Sie ist vor allem dazu gedacht, dass er keine Kündigungsschutzklage erhebt und er AG ihn vielleicht wieder einstellen muss…

Und in dem Fall meine ganz persönliche Sicht: Klar wird es
angerechnet. Es handelt sich hierbei ja nicht um ein Geschenk
für gut geleistete Dienste.

Richtig… allerdings eher auf die Höhe des Arbeitslosengelds und eher selten auf irgendwelche Sperrzeiten… siehe dazu § 143a SGB III

oder deine selbstzizierte Quelle:
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm

Eine Möglichkeit, das ALG doch nicht ganz zu verlieren wäre
für den AN, erst später den Antrag zu stellen (so lange die
Abfindung eben reicht) und damit das ALG I, das ja nur ein
Jahr lang bezogen wird, eben nach hinten zu schieben.

Auch hier… .die Verrechnung ist seit einigen Jahren bis auf obiges abgeschafft worden.
Sollte der Aufhebungs Vertrag also für einen Zeitpunkt geschlossen werden der die normale Kündigungsfrist abdeckt wird es definitv keine Anrechnung geben.

Gruss HighQ

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