Wenn der AG dem AN sowieso kündigen wollte, wäre es mir
unverständlich, warum er bei soetwas noch drauf zahlen sollte,
wenn der AN dann sogar freiwillig geht…
Vielleicht damit er ihn wirklich losbekommt? Anscheinend sit es aufgrund der Behinderung nur schwer möglich ihn zu kündigen?
Und immer wieder krankgeschrieben kosstet er auch nur?
Du hast nicht viel mit solchen Prozessen in der Arbeitwelt zu tun, oder?
Denn das ist eher die Regel als die Ausnahme…
Ein Aufhebungsvertrag ist doch dazu da, damit diejenigen, die
das Kündigungsrecht eigentlich schützt, trotzdem rechtlich
unbedenklich „hinauskomplimentiert“ werden dürfen.
Deswegen auch die Abfindung. Wenn ein AN gekündigt wird, sind hier
Fristen einzuhalten. Die Abfindung ist eigentlich dazu
gedacht, dem AN einen Puffer zu schaffen, damit er nicht
gleich mittellos da sitzt, wenn er eigentlich (laut
Kündigungsfrist) noch hätte arbeiten und Geld verdienen
dürfen.
Sie ist vor allem dazu gedacht, dass er keine Kündigungsschutzklage erhebt und er AG ihn vielleicht wieder einstellen muss…
Und in dem Fall meine ganz persönliche Sicht: Klar wird es
angerechnet. Es handelt sich hierbei ja nicht um ein Geschenk
für gut geleistete Dienste.
Richtig… allerdings eher auf die Höhe des Arbeitslosengelds und eher selten auf irgendwelche Sperrzeiten… siehe dazu § 143a SGB III
oder deine selbstzizierte Quelle:
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm
Eine Möglichkeit, das ALG doch nicht ganz zu verlieren wäre
für den AN, erst später den Antrag zu stellen (so lange die
Abfindung eben reicht) und damit das ALG I, das ja nur ein
Jahr lang bezogen wird, eben nach hinten zu schieben.
Auch hier… .die Verrechnung ist seit einigen Jahren bis auf obiges abgeschafft worden.
Sollte der Aufhebungs Vertrag also für einen Zeitpunkt geschlossen werden der die normale Kündigungsfrist abdeckt wird es definitv keine Anrechnung geben.
Gruss HighQ