Abfindung bei betrieblicher Kündigung

hallo, Ihr Wissenden,

wer weiss Rat?

Muss eine Abfindung versteuert werden?
Wenn ja, mit wieviel %?

Wenn einem Arbeitnehmer zum 31.03.2005 gekündigt werden soll (Streichung des Arbeitsplatzes)und er die Kündigung incl. Abfindung annimmt, wann erhält er dann das erste Arbeitslosengeld oder hat er eine Sperrfrist?

Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich, da der Arbeitnehmer sich bis zum 17.11.2004 entscheiden soll.

Herzliche Grüsse
Martina Jansen

Hi!

Muss eine Abfindung versteuert werden?

Ja! Alles, was 7.200,- € übersteigt, wird individuell (in der Regel nach Fünftelregelung - google mal selbst) versteuert.

Ausnahmen: Mindestens 50 Jahre alt und mindestens 15 Jahre im Unternehmen = 9.000,- €, mind. 55 Jahre alt und mind. 20 Jahre im Unternehmen = 11.000,- €.

Wenn ja, mit wieviel %?

Wie gesagt: Individuell nach Fünftelregelung (OK: Es wird durch 5 geteilt, dieses Fünftel wird als Einmalbezug behandelt [wie auch Weihnachtsgeld], und diese Steuern werden dann wieder mit 5 multipliziert}. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an!

Wenn einem Arbeitnehmer zum 31.03.2005 gekündigt werden soll
(Streichung des Arbeitsplatzes)und er die Kündigung incl.
Abfindung annimmt, wann erhält er dann das erste
Arbeitslosengeld oder hat er eine Sperrfrist?

Wenn man dem Arbeitsamt glaubhaft vermittelt, dass der Arbeitsplatz in keinem Fall zu retten gewesen ist, dann sollte es auf eine Sperre verzichten - das würde ich mir aber vorher schriftlich bestätigen lassen!
Wenn eine Sperrfrist verhängt wird, dann umfasst sie i.d.R. 12 Wochen.

LG
Guido

P.S. http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_02.htm

hallo, Ihr Wissenden,

wer weiss Rat?

Muss eine Abfindung versteuert werden?
Wenn ja, mit wieviel %?

Wenn einem Arbeitnehmer zum 31.03.2005 gekündigt werden soll
(Streichung des Arbeitsplatzes)und er die Kündigung incl.
Abfindung annimmt, wann erhält er dann das erste
Arbeitslosengeld oder hat er eine Sperrfrist?

Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich, da der Arbeitnehmer
sich bis zum 17.11.2004 entscheiden soll.

Hallo,
habe vor einiger Zeit einen Artikel gelesen, wenn ein Auflösungsvertrag geschlossen und die Abfindung genommen wird, sperrt die ArbeitsAg.
Man muß einen sogenannten Abwicklungsvertrag schließen, dann gibt es sofort ALgeld.
Mal bei Google unter Abwicklungsvertrag suchen.
Gruß Günter

Herzliche Grüsse
Martina Jansen

Hallo habe eine Adresse gefunden.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Tipp…
steht jede Menge drinn.
Viel Glück
Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,
das mit dem Abwicklungsvertrag war einmal !!!
nach neuer Bundessozialgerichtsrechtsprechung ist der Abwicklungsvertrag bezüglich der Sperrfrist dem Aufhebungsvertrag GLEICHGESTELLT
Ach so, ja, die Sperrfrist wäre ja noch mit Hilfe der Abfindung zu verkraften, aber die Zeit des Bezuges von ALG verringert sich um diese 12 Wochen.

http://www.arbeitsrecht.org/vertraege/rechtsprechung…
(Ganz lesen!! - auch den dort aufgeführten Tipp)

„…Das Urteil des BSG bedeutet in seiner Konsequenz, dass solche Arbeitslose, die einen sog. Abwicklungsvertrag abgeschlossen haben, solchen Arbeitslosen gleichzusetzen sind, die einen sog. Aufhebungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber vereinbarten. Nach § 144 Absatz 1 Nr.1 Sozialgesetzbuch (SGB) III wird eine Sperrzeit von 12 Wochen vom zuständigen Arbeitsamt verhängt, wenn ein Arbeitsloser das Arbeitsverhältnis beendet hat und dadurch seine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne hierfür durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt zu sein…“

Ob sich da im Rahmen des neuen § 1a KSchG etwas geändert hat ??

Unbedingt Anwaltsberatung in Anspruch nehmen

Gruß
Peter

hallo,
nochmal zu dem Thema:
http://www.anwalt24.de/rechtsnews/artikel/55712/38f2…

„…Die aktualisierte Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, auf die der Autor näher eingeht, bestätige die Privilegierung des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG zusätzlich. Nach deren Punkten 2.2.1 und 11.1 werde ein Vorgehen nach § 1a KSchG grds. für sperrzeitneutral erklärt. Fraglich sei allenfalls, wie höhere Abfindungszusagen als die von § 1a KSchG vorgesehenen (ein halbes Bruttomonatsgehalt je Betriebszugehörigkeitsjahr) zu bewerten seien. Insofern entstehe zwar kein gesetzlicher Abfindungsanspruch mehr. Nach Meinung des Autors, der sich auch bei der Agentur für Arbeit in Bonn erkundigte, soll es auf die Höhe der Abfindung aber nicht mehr ankommen. Eine vorherige Abstimmung empfehle sich aber…“

Gruß
Peter

Habe ich doch geschrieben!
Hi!

Eine vorherige Abstimmung empfehle sich
aber…"

Wenn ein Arbeitnehmer von sich aus eine Anstellung mit Abfindungszahlung auflöst (Beipiel: Bergbau, wo jeder einen goldenen Handschlag bekommt, der freiwillig geht), dann wird unserer Agentur für Arbeit vermutlich nichts anderes übrig bleiben, als eine Sperrzeit zu verhängen (denn noch ist der Job im Bergbau eher sicher)!

Wenn ein Untnernehmen so oder so Kündigungen aussprechen wird (Stichwort: Stillegung einzelner Teile) und einen Sozialplan mit dem BR aushandelt, dann wird die Agentur für Arbeit vermutlich NICHT auf eine Sperrzeit bestehen!

Aber das Ganze sollte man sich im Vorfeld von der AA schriftlich bestätigen lassen!

Denn vermutlich soll es auch da Sachbearbeiter geben, die unterschiedliche Fälle unterschiedlich bewerten!

LG
Guido

Hi!
Es scheint aber so zu sein, daß es eben nicht mehr darauf ankommt, ob man einen Kündigungsschutzprozess gewinnen würde oder ob man glaubhaft macht, daß die Arbeitsstelle so oder so weggefallen wäre.
Scheinbar wird das jetzt pauschaler per Dienstanweisung gehandhabt und gilt für jede! betriebsbedingte Kündigung.
(wenn das KSchG überhaupt anwendbar ist)
Und zwar zumindest, soweit die Abfindung sich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bewegt.
Ob das einem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt nun passt oder nicht.
Und hat mit Sozialplan gar nichts zu tun.
Viele Grüße
Peter

Nix für ungut
Liebe Grüße
Peter

Hi!

Habe ich ja!

Nur: Solange ich kein eindeutiges Urteil dazu finde, empfehle ich, den „Sperrzeitverzicht“ vorher vom zuständigen Arbeitsamt schriftlich bestätigen zu lassen!

LG
Guido