Abfindung bei Betriebsaufgabe

Liebe w-w-w-ler,

angenommen eine Frau hat 13 Jahre in einem Einzelhandelsgeschäft gearbeitet. Aus Altersgründen würde das Geschäft verkauft und gleichzeitig allen Mitarbeitern gekündigt, weil die neuen Inhaber eigenes Personal haben.

Gäbe es hier einen Anspruch auf Abfindung?

Gibt es eventuell Verjährungsfristen?

Besten Dank im Voraus
Ralf

Hallo,

grob gesagt: kein Betriebsrat, keine Chance.

Grundsätzlich handelt es sich bei Kündigung wegen Betriebsaufgabe um eine betriebsbedingte Kündigung. Eine Betriebsaufgabe würde eventuell sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (eventuell!). Eine Kündigungsschutzklage hätte wenig Aussicht auf Erfolg, es sei denn, es gab einen Formfehler (Beteiligung Betriebsrat, Kündigungsgrund, ordnungsgemäße Zustellung, Einhaltung aller Fristen).

Eventuell könnte man der Kündigung als Betriebsrat widersprechen mit der Begründung, es sei keine Betriebsaufgabe sondern eine -übernahme, das Einzelhandelsgeschäft werde am selben Standort und mit einer vergleichbaren Organisation fortgeführt und deswegen bestehe keine betriebsbedingter Grund, aber ohne Betriebsrat gibt es da keine Chance. Und mit einem verpennten Betriebsrat auch nicht.

Gruß

Bernd

Liebe w-w-w-ler,?

angenommen eine Frau hat 13 Jahre in einem
Einzelhandelsgeschäft gearbeitet. Aus Altersgründen würde das
Geschäft verkauft und gleichzeitig allen Mitarbeitern
gekündigt, weil die neuen Inhaber eigenes Personal haben.

Gäbe es hier einen Anspruch auf Abfindung?

Gibt es eventuell Verjährungsfristen?

Besten Dank im Voraus
Ralf

Hallo,

Stopp, nicht so voreilig, erst einmal beim zuständigen Arbeitsgericht eine kostenlose Auskunft einholen. Grundsätzlich sind alle Verfahren vor dem Arbeitsgericht für den Arbeitnehmer kostenlos. Nicht lang fackeln…

Ich erhielt nach einem Jahr Mitarbeit in einem 12 Pers.-Unternehmen eine Abfindung von einem Monatsgehalt.

Gruß Manfred

Hallo

Wann ging die Kündigung zu?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

fraglich ist, ob eine Kündigung beim Betriebsübergang überhaupt wirksam ist.
Das hängt insbesondere von der genauen Art ab, wie das Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer abgwickelt wurde.

Hier müssen die Einzelheiten geprüft werden --> Anwalt!!

MfG
Joker

Schwachsinn, also ehrlich …
Hallo,

sorry, aber was du schreibts stimmt nun hinten und vorne nicht.

Wenn ein Betrieb verkauft wird, so tritt der Käufer die Rechtsnachfolge an, d.h. er übernimmt alle Rechte und Pflichten. Somit besteht keinerlei Rechtsgrundlage alle vorhandenen Mitarbeiter zu feuern.
Auch die Aussage „Eine Betriebsaufgabe würde eventuell sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (eventuell!)“ ist völliger Dünnsinn. Denn das hieße ja, dass der Herr Unternehmer, wenn er denn einfach „keinen Bock mehr hätte“ weiter zu machen, alle seine Angestellten fristlos entlassen dürfte. Wo lebst du denn ?

Un woher du die Binsenweisheit kennst, „kein Betriebsrat, keine Chance“ soltest du mal darlegen. ICH konnte meine Rechte bislang auch ohne von irgendjemand gewählten Gewerkschaftshansels selbst verteidigen. Offensichtlich stehen die Betriebsratsmitglieder bei dir ja auf der gleichen Stufe wie der Liebe Gott himself.

Vorsicht vor solchen Tipps.

Kopfschüttel…

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Arbeitsgericht gibt keine Beratung

Hallo,

Stopp, nicht so voreilig, erst einmal beim zuständigen
Arbeitsgericht eine kostenlose Auskunft einholen.

Sorry, aber das Arbeitsgericht ist für die Rechtssprechung zuständig, NICHT für die Rechtsberatung. Weder für AG noch für AN.

Gruß

Matthias

Machst du dich immer so lächerlich?
Sorry, aber du hast halt einfach erkennbar keine Ahnung vom Arbeitsrecht.

Eine Abfindung zahlt ein Arbeitgeber aus fünf möglichen Gründen:

  1. Einzelvertragliche Regelung
  2. Tarifvertragliche Regelung
  3. Betriebsvereinbarung
  4. Urteil nach Kündigungsschutzklage
  5. Aus gutem Willen

1 und 2 wurden uns nicht berichtet. 5 schließe ich mal aus, sonst würde die Frage hier nicht auftauchen. Eine Betriebsvereinbarung (3.) zu einer betriebsbedingten Kündigung kann nur zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen werden (falls du es nicht glaubst, schau einfach mal ins KSchG und ins BetrVG, manchmal hilft das!).

Eine andere Möglichkeit (4.) ist, wenn eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht läuft. Hier müßte aber ein nicht vorhandener/ nicht ausreichender Kündigungsgrund (betriebsbedingt z.B.) oder eine fehlerhafte Sozialauswahl o.ä. vorliegen. Bei einer Betriebsaufgabe wegen Alter des Geschäftsinhabers ist das aber nicht erkennbar.

Es wäre nur möglich, wenn man eine Betriebsübenahme durch den Erwerber annimmt. Das habe ich in meinem Posting so dargestellt.

Sorry, aber Recht richtet sich eben nach Gesetz und Rechtsprechung, nicht nach deinem Gutdünken. Wenn du schon einmal eine Abfindung bekommen hast, dann heißt das auch nicht, das alle Arbeitnehmer immer eine Abfindung bekommen. Sorry for that.

Meine persönliche Meinung über Betriebsräte habe ich im übrigen nicht geäußert. Die ist auch nicht wesentlich zur Beurteilung des Falles.

Bernd (der nicht versteht, warum eine vieleicht unbequeme Antwort so emotionale Reaktionen heraufbeschwört)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Sorry, aber du hast halt einfach erkennbar keine Ahnung vom
Arbeitsrecht.

Also, auf WEN das hier eher zutrifft, lasse ich mal dahingestellt!

Eine Abfindung zahlt ein Arbeitgeber aus fünf möglichen
Gründen:

  1. Einzelvertragliche Regelung
  2. Tarifvertragliche Regelung
  3. Betriebsvereinbarung
  4. Urteil nach Kündigungsschutzklage
  5. Aus gutem Willen

Da fehlt sicherlich die ein oder andere Möglichkeit, aber eine nicht ganz unwichtige: Auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs!

Es wäre nur möglich, wenn man eine Betriebsübenahme durch den
Erwerber annimmt. Das habe ich in meinem Posting so
dargestellt.

Nö! Du hast gesagt, dass da ohne BR keine Chance besteht! Zitat:
Eventuell könnte man der Kündigung als Betriebsrat widersprechen mit der Begründung, es sei keine Betriebsaufgabe sondern eine -übernahme, das Einzelhandelsgeschäft werde am selben Standort und mit einer vergleichbaren Organisation fortgeführt und deswegen bestehe keine betriebsbedingter Grund, aber ohne Betriebsrat gibt es da keine Chance. Und mit einem verpennten Betriebsrat auch nicht.
(Hervorhebung von mir)

…und das ist (sorry) schlichter Blödsinn! Ich weiß ja nicht, wo Du herkommst, dass bei Dir ein BR entscheidet, ob es sich um einen BGB 613a handelt, aber hier (wo ich herkomme) entscheidet das im Zweifel ein Arbeitsgericht!
Und zur Feststellung dafür brauche ich vieles, aber ganz sicher keinen Betriebsrat!

Sorry, aber Recht richtet sich eben nach Gesetz und
Rechtsprechung, nicht nach deinem Gutdünken.

Eben! Nur verstehen müsste man selbige!

Bernd (der nicht versteht, warum eine vieleicht unbequeme
Antwort so emotionale Reaktionen heraufbeschwört)

Könnte ich Dir beantworten, allerdings wird dann vermutlich wieder etwas gelöscht

*wink an Ekkehard*

Gruß
Guido, der nicht verstehen kann, wie Leute, die offensichtlich nicht den Überblick haben, hier in letzter Zeit dauernd gefährliche Halbwahrheiten als unantastbares Recht posten

Hi!

Ein paar Fragen habe ich da noch!

Wie viele Mitarbeiter waren dort beschäftigt?

Gilt ein Tarifvertrag?

Existiert(e) ein Betriebsrat?

Gäbe es hier einen Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich: Nein!
Es kann aber unter Umständen (Sozialplan, o.ä. - würde ich dann noch drauf eingehen) anders sein

Gibt es eventuell Verjährungsfristen?

Für eine Kündigungsschutzklage: Drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung!

Es kann auch eine Ausschlussfrist greifen (dazu dann aber mehr, wenn ich mehr weiß)

Bei Deiner Schilderung geht mir durch den Kopf, dass es sich um einen Betriebsübergang nach §613a BGB (kannst Du ja mal reinlesen) handeln könnte.
Wäre dem so, dann wäre der neue Arbeitgeber verpflichtet, alle Rechte und Verpflichtungen (ganz einfach ausgedrückt) des alten Arbeitgebers zu übernehmen -> und dazu gehören nun mal auch Arbeitsverträge!
Aber ich bleibe vorerst mal ganz bewusst im Konjunktiv!

LG
Guido

Ich kenne es anders

Sorry, aber das Arbeitsgericht ist für die Rechtssprechung
zuständig, NICHT für die Rechtsberatung. Weder für AG noch für
AN.

Jedes Arbeitsgericht hat auch eine kostenlose Rechtsberatung. Auserdem gibt es diese bei den Gewerkschaften und anderen Organisationen.

Ein Arbeitsgericht nimmt Beispielsweise keine Klage an, wenn diese Unfug ist oder keine Aussicht auf Erfolg besitzt. In diesem Fall verweist es dich an einen Anwalt.

Manfred

Hallo

Ich kenne es anders
Jedes Arbeitsgericht hat auch eine kostenlose Rechtsberatung.

Es ist aber verboten…

Die Rechtsantragsstelle hilft dem Betreffenden weiter bei der Frage, was er tun kann, wenn er z.B. gekündigt wurde, wenn er Lohnansprüche offen hat, wenn der AG das Zeugnis verweigert, wenn die Papiere nicht ausgefüllt übergeben wurden etc. Es ist die eigentliche Aufgabe der Rechtsantragsstelle beim ArbG , Klagen des Rechtsuchenden zu Protokoll zu nehmen und den vom Rechtsuchenden gewünschten Prozeß sachgerecht in die Wege zu leiten. Alle diese Leistungen der Rechtsantragsstelle sind, wie Du schriebst, kostenlos.

Aber : Die Rechtsantragsstelle ist nicht in der Lage und nicht berechtigt, dem Rechtsuchenden oder Arbeitnehmer eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne zu geben. Die Rechtsantragsstelle kann zwar Antwort geben auf die Frage, was bei einer Kündigung zu tun ist, bei Lohnrückständen etc. Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist jedoch die eigentliche, tiefer gehende und umfassende Rechtsberatung alleine den Rechtsanwälten, für Gewerkschaftsmitglieder den Gewerkschaften und für Arbeitgeber den Arbeitgeberverbänden vorbehalten.

Gruß,
LeoLo

ok, gerichtlicher Vergleich kommt noch dazu, aber der Rest von deiner und Neumann-Oldenburgs Argumentation ist Schwachsinn, ihr seid halt einfach nur juristische Laien.

Gruß

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Oh oh
Guten Abend!

Entschuldigung, aber Du bist
1.Ahnungslos
2.Armselig
3.Großkotzig
4.Diskussionsunwürdig

Es grüßt
Werner

Hi!

Peinlich armselig! Du schmeißt hier mit Unwahrheiten rum, furzt auf eine geradezu beleidigende Weise die Mitglieder (die im Gegensatz zu Dir schon etliche fundierte und belegbare/belegte Postings zum Thema hier veröffentlicht haben) an, bist aber nicht in der Lage, Deine definitiv einfach nur falschen Behauptungen zu untermauern, geschweige denn: zu belegen!

Das disqualifiziert Dich schlicht und ergreifend als ernstzunehmeden Partner hier und outet Dich als Troll!

Gruß
Guido

Moien!

Wunder dich nicht! Es Wurde Johannes schon verboten hier zu posten - auch wenn er sich jetzt unter merhren Account hier rumtreibt - das muss schon seine Gründe gehabt haben ;o))

Gruß
Bernd

nu postest du aber Unfug ;o))
Moien

… bist aber nicht in der Lage, Deine definitiv

einfach nur falschen Behauptungen zu untermauern, geschweige
denn: zu belegen!..

Nana…wie soll das denn auch gehen, wenn alles falsch ist ;o))

…outet Dich als Troll!..

auch Blödsinn…das outet ihn als Johannes ;o))))

Bernd

Hallo!

Also ich muss ehrlich sagen, ich habe auch selten einen so geballten Unsinn gelesen, wie den, den du geschrieben hast und dass es einem nicht einmal stört, dass man damit jemandem anderen möglicherweise einen Schaden zufügt, ist eine Skrupellosigkeit die ihresgleichen sucht.

Gruß
Tom

off topic
Hi!

damit jemandem
anderen möglicherweise einen Schaden zufügt, ist eine
Skrupellosigkeit die ihresgleichen sucht.

Genau das ist der Punkt! Hauptsache, ich poste irgendeinen Müll - ob ein Anderer Schaden dadurch nimmt, kann mir ja egal sein!

Aber Hauptsache, ich bekomme in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Beiträge hier ins Forum…

Ich bin ja jetzt schon ein paar Tage dabei, aber gerade in letzter Zeit kommt das furchtbar (und eindeutig zu oft ) vor!

Liebe Grüße
Guido, der andererseits erleichtert ist, dass es hier dann doch noch einige Leute mit Verstand (da gehörst Du eindeutig zu - selbst als Österreicher *sfg*) gibt

Hallo!

Liebe Grüße
Guido, der andererseits erleichtert ist, dass es hier dann
doch noch einige Leute mit Verstand (da gehörst Du
eindeutig zu - selbst als Österreicher *sfg*) gibt

Danke, ich freue mich, sowas von einem Piefke zu hören:wink:

Gruß
Tom