Hi!
Sorry, aber du hast halt einfach erkennbar keine Ahnung vom
Arbeitsrecht.
Also, auf WEN das hier eher zutrifft, lasse ich mal dahingestellt!
Eine Abfindung zahlt ein Arbeitgeber aus fünf möglichen
Gründen:
- Einzelvertragliche Regelung
- Tarifvertragliche Regelung
- Betriebsvereinbarung
- Urteil nach Kündigungsschutzklage
- Aus gutem Willen
Da fehlt sicherlich die ein oder andere Möglichkeit, aber eine nicht ganz unwichtige: Auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs!
Es wäre nur möglich, wenn man eine Betriebsübenahme durch den
Erwerber annimmt. Das habe ich in meinem Posting so
dargestellt.
Nö! Du hast gesagt, dass da ohne BR keine Chance besteht! Zitat:
Eventuell könnte man der Kündigung als Betriebsrat widersprechen mit der Begründung, es sei keine Betriebsaufgabe sondern eine -übernahme, das Einzelhandelsgeschäft werde am selben Standort und mit einer vergleichbaren Organisation fortgeführt und deswegen bestehe keine betriebsbedingter Grund, aber ohne Betriebsrat gibt es da keine Chance. Und mit einem verpennten Betriebsrat auch nicht.
(Hervorhebung von mir)
…und das ist (sorry) schlichter Blödsinn! Ich weiß ja nicht, wo Du herkommst, dass bei Dir ein BR entscheidet, ob es sich um einen BGB 613a handelt, aber hier (wo ich herkomme) entscheidet das im Zweifel ein Arbeitsgericht!
Und zur Feststellung dafür brauche ich vieles, aber ganz sicher keinen Betriebsrat!
Sorry, aber Recht richtet sich eben nach Gesetz und
Rechtsprechung, nicht nach deinem Gutdünken.
Eben! Nur verstehen müsste man selbige!
Bernd (der nicht versteht, warum eine vieleicht unbequeme
Antwort so emotionale Reaktionen heraufbeschwört)
Könnte ich Dir beantworten, allerdings wird dann vermutlich wieder etwas gelöscht
*wink an Ekkehard*
Gruß
Guido, der nicht verstehen kann, wie Leute, die offensichtlich nicht den Überblick haben, hier in letzter Zeit dauernd gefährliche Halbwahrheiten als unantastbares Recht posten