Abfindung bei Betriebsübergang

Hallo liebe Leute,
folgender fiktiver Fall würde mich mal interessieren: Herr A ist in seiner Einmannabteilung bei der Firma F angestellt und zwar seit 12 Jahren. Nun will F die Abteilung von A an das Unternehmen U verkaufen und A soll mit. Grundsätzlich ist sich A auch mit U einig, dass man einen neuen Arbeitsvertrag macht. Wie sieht es aber mit den 12 Jahren Unternehmenszugehörigkeit aus?
Ist das reine Verhandlungssache zwischen A und U?
Gibt es da feste Regelungen? (muss die Jahre U übernehmen oder muss F einen Ausgleich zahlen?)
Falls es keine Regelungen gibt, gibt es zumindest Richtlinien?

Danke für die Antworten im Voraus

Leo

Hallo,

bei einem Betriebsübergang ist kein neuer Vertrag nötig. Dieser Fall ist durch § 613a BGB geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Bietet der Erwerber eines Unternehmens im Zuge eines Betriebsübergangs einen neuen Arbeitsvertrag an, ist idR davon auszugehen, daß der/die betroffenen AN benachteiligt werden sollen, da ein beiderseitig geschlossener neuer Vertrag die einzige Möglichkeit für einen AG ist, die Regelungen des o.a. § aushebeln bzw. zu umgehen.

&Tschüß
Wolfgang