mein Vater arbeitete nun ganze 28 Jahre als Kachelofen- und Luftheizungsbauer bei einem kleinen Familien-Unternehmen.
Als in letzter Zeit die Arbeit ständig ausging, die Lohn- und Verkaufsprovisionzahlungen nicht mehr so fristgerecht kamen und das Betriebsklima immer schlechter wurde entschied er sich für eine Kündigung und fand bei der Konkurrenz wieder Arbeit.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe mal gehört dass es vor einiger Zeit eine Änderung im Arbeitsrecht gab, wonach man nach so und so vielen Jahren auch bei einer Eigenkündigung das Anrecht auf eine Abfindung bzw. andere Zahlungen hat.
Kann mir Jemand bitte mehr dazu sagen?
Hallo,
bei der „Abfindung“ handelt es sich um eine Zahlung des Arbeitgebers AUFGRUND des Arbeitsplatzverlustes. Wenn nun Ihr Vater selbst gekündigt hat verzichtet er naturgemäß auf die Abfindung.
Es besteht lediglich bei einer Arbeitgeberkündigung „Anspruch“ auf Abfindung.
so etwas habe ich noch nie gehört, Anspruch auf Abfindungen gibt es nach der Rechtlage nur bei Betriebsvereinbarungen über Betriebsveränderungen, - Stilllegungen und eventuell bei einer Kündigungsschutzklage.
Bei Eigenkündigung besteht sicher kein „Rechtsanspruch“, es könnte höchstens eine „Betriebsübung“ bei entsprechend langer Betriebszugehörigkeit denkbar sein, aber das wäre dann von einer vertraglichen Regelung im Betrieb abhängig.
leider kann ich Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen. Allerdings versuchen sie es doch mal bei einer Gewerkschaft. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.
Lieber Fragesteller, sofern es sich hierbei um eine Stelle in Deutschland handelte, kann ich das definitive verneinen. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Erledigung aller noch laufenen Ansprüche, wie z.B. nicht genommener Urlaub, oder je nach Vertragsgestaltung ggf. zeitanteilige Provisionen.