Abfindung bei Eigenkündigung? Nicht möglich?

Hi Leute,

vielen Dank, dass Ihr Euch die Zeit nimmt, meine Frage liest und eventuell auch antwortet.

Es geht um folgendes:

Durch einen Konflikt zwischen dem Arbitgeber AG und Arbeitnehmer AN leidet der 45-Jährige AN unter Depressionen. Er macht 4 Wochen krank, geht wieder arbeiten, anschließend wieder mehr als 4 Wochen krank. Ist mehrmals beim Psychiater, und landet nach ca. 3 Monaten im Kur. Danach wird der AN wieder arbeiten: Am Anfang 10 Stunden pro Woche, danach werden es immer mehr. (bis er wieder 40 Stunden pro Woche erreicht)

Der AN war in seiner Karriere seit 25 Jahren recht ordentlich, konnte sich nicht frei äußern. (ehrlich gesagt immernoch nicht - Angst durch den AG)

Nun will er durch eine Eigenkündigung die Firma verlassen und einen neuen AG suchen. Hat er das Recht auf eine Abfindung?

Die Person befindet sich momentan im Kur. Ich habe im Internet recherchiert, konnte herausfinden, das es selten, nur bei Ausnahmen, geht.

Da es ein Kleinbetrieb ist, kündigt der AG selten.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

meines Wissens gibt es i n Deutschland kein Recht auf Abfindung. Es sei denn:

es wurde in einer Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Sozialplan vereinbart,
ist Bestandteil eines Aufhebungsvertrages,
entsteht durch einen gerichtlichen Beschluss nach einer Kündigungsschutzklage (Urteil oder Vergleich)

Außerdem wäre es doch auch ungerecht, wenn der AG eine Abfindung zahlen soll, nur weil der AN nicht mehr arbeiten will (oder kann).

Allerdings könnte der AN ja auch andere Krankheiten haben, wo der AG Lohn zahlen muss, der AN aber schon zu Hause ist. Wenn er das nicht möchte, so kann er ja auch einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zustimmen.
Das kommt ihm dann evtl. sogar billiger.

Hallo galge,
leider kann ich dir zu deinem speziellen Thema nicht raten. Meine Erfahrungen, die ich an Mitglieder weitergebe, beziehen sich auf Mietrecht. Früher gab es beim Arbeitsgericht eine Beratungsstelle. Vielleicht können auch Gewerkschaften oder Sozialverbände wie der ehemalige Reichsbund Auskunft geben. Sonst bleibt immer noch der Rat eines Rechsanwaltes. Ich wünsch viel Erfolg.

Hallo,

eindeutig nein.

Grüße, Donowan

Hallo!

Ich denke NEIN!

Die Kündigung ist von ihm gewollt und warum sollte der AG dann Abfindung zahlen?

Viele Grüße

Bei einer ordentlichen Kündigung seitens des AN gibt es keine finanzielle Abfindung seitens des AG.
Die persönlichen Gründe und Befindlichkeiten des AN spielen definitiv keine Rolle.

nip

Servus,

ich bin kein Arbeitsrechtler, aber ich kenne Abfindungen nur, wenn durch den Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt wurde. Dann können aufgrund eines Sozialplans, einer Aufhebungsvereinbarung, einem Tarifvertrag, einer gerichtlichen Festsetzung nach einer Auflösungsentscheidung oder einer gerichtlichen Festsetzung eines Nachteilsausgleichs Abfindungen gezahlt werden.

Bei einer freiwilligen Kündigung durch den AN halte ich die Zahlung einer Abfindung für äußerst ungewöhnlich. Doch vielleicht ist im Arbeitsvertrag etwas spezielles geregelt, denn vor dem 01.01.2004 durften/mussten die Parteien die Abfindung frei regeln?

Seit 01.01.2004 gibt es allerdings eine gesetzliche Regelung für Abfindungen:

Diese neue Abfindungsregelung steht unter drei Voraussetzungen:

* Es muss sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln.
* Der Arbeitgeber bietet bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung für den Fall an, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lässt.
* Diese Abfindung liegt in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Jahr aufzurunden.

Werden diese Voraussetzungen eingehalten und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, dann ist der Abfindungsbetrag fällig.

Steht also nichts im Arbeitsvertrag so würde ich der Regelung gem. 01.01.2004 folgen und bei dem geschilderten Fall davon ausgehen, dass kein Anspruch auf Abfindung besteht.

Gruß,
Sax

Hallo,

mines Wissens nach besteht bei Eigenkündigung keinerlei Anspruch auf eine Abfindung.

Grüße

Hi,

bin mir nicht sicher, aber meiner Meinung nach, hat er kein Recht auf eine Abfindung. Aber wenn du eine juristisch korrekte Antwort willst, würde ich mich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der weiß das ganz genau.

LG

Hallo,

dazu möchte ich dir nur raten, dich bei einem Arbeitsgericht/Rechtsanwalt zu erkundigen. Zu diesem Thema sollte man sich fachkundige Beratung holen. Sorry :smile:

Gruß Conny M