Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag/Kündigung

Hallo,

eine Arbeitnehmerin ist in ihrem Betrieb seit 8 Jahren tätig, davon die letzten 2 Jahre in Elternzeit.
Nun weiss sie aus Andeutungen (nicht klar genannt) des Arbeitgebers, dass der AG die AN wegen schlechter Auftragslage u.s.w. nicht unbedingt wieder beschäftigen möchte.
Nun würde die AN auch einen Aufhebungsvertrag bzw. eine Kündigüng bei Zahlung einer gewissen Abfindung akzeptieren.
Steht jedem AN bei einem Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung eine Abfindung zu?
Wenn ja, wo steht das und wie hoch ungefähr?

Danke im voraus
Gruss
Tobi

Hallo Tobi,

Steht jedem AN bei einem Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung eine
Abfindung zu?

Nein.
Insbesondere bei einer Kündigung durch den AG nicht

Wenn ja, wo steht das und wie hoch ungefähr?

Das ist natürlich Verhandlungssache.
Richtschnur dürfte 0,5 Gehälter x Betriebszugehörigkeit sein.

Gruß Ivo

Hallo

Steht jedem AN bei einem Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung eine
Abfindung zu?

Nein.
Insbesondere bei einer Kündigung durch den AG nicht

Wie kommst Du darauf, daß bei einer Kü durch den AN eher eine Abfindung bei „rumkommt“??? *ungläbigguck*

Gruß,
LeoLo

Hallo

Steht jedem AN bei einem Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung eine
Abfindung zu?

Das ist ein Kuhhandel, also reine Verhandlungssache. Ebensowenig, wie Du ein Recht auf Abfindung hast, hat der AG ein Recht darauf, daß Du der Aufhebung des AV zustimmst. Also wirst Du ihm klarmachen müssen, daß er sich entweder von Dir „freikauft“, indem er Dir den Weggang mit einer Abfindung versüßt; oder aber er hat Dich weiter als AN am Bein. Wenn Du berücksichtigst, daß eine Sperre beim Bezug des ALG und/oder eine Ruhezeit eintreten werden, mußt Du mit dem Geld auch einige Zeit über die Runden kommen. Die Orientierung von 1/2 Monatsbrutto - unten genannt - ist korrekt. Forder aber erst mal mehr als 4 Monatsbrutto, dann kannst Du dich immer noch runterhandeln lassen.

Wie auch immer ihr verbleibt: Vor Unterschreiben des Aufhebungsvertrages solltest Du auf jeden Fall (!) diesen einmal von einem Fachanwalt vor Ort im Rahmen einer ausführlichen Beratung prüfen lassen, denn es gibt eine Unmenge von Aspekten, die beachtet werden sollten. Diese sind in einer Diskussion hier im Forum gar nicht erschöpfend zu berücksichtigen.

Gruß,
LeoLo

Huhu!

Vielleicht legt er die Betonung eher auf „Kündigung“ als auf „AG“!?

Wenn ein AG kündigen kann (ich meine jetzt so, dass er das Ganze problemlos durchziehen kann, mit ohne Probleme [kündigen an sich kann er ja immer]), warum sollte er sich dann Kosten aufladen?

Sorry, ich will jetzt nicht klugscheißen, aber mir ist der „AG“ erst nach Deiner Antwort aufgefallen…

LG
Guido

Hallo Guido

Vielleicht legt er die Betonung eher auf „Kündigung“ als auf
„AG“!?

Ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh…

*erleuchtetsei*

Das kann natürlich sein…

Gruß,
LeoLo