Abfindung bei Einstellung eines Leiharbeiters

Ein Kollege arbeitet in unserer Firma als Leiharbeiter. Da er sehr gut ist macht er sich verständlicherweise Hoffnung auf eine Übernahme.
Da er aber schon lange ausgeliehen ist, ist eine Abfindung in Höhe von etwa 50k€ fällig.
Man überlegt deshalb die Stelle durch einen anderen Ingenieur zu besetzen. Ich finde das moralisch bedenklich.

Frage:
Ist eine Abfindung in dieser Höhe (entspricht etwa einem Jahresgehalt) rechtens (oder üblich) oder wie könnte man zu einer Einstellung gelagen, ohne dass die Abfindung fällig wird?

Nun ja… die Firma kann verlangen was sie will… so gesehen ist das schon rechtens. Aber es ist keineswegs übich.

Gruss Ivo

Rechtens gilt da der Vertrag der Personlaleasingfirma.
(Aber nur bei Abwerbung odre direkter Übernahme)

Das habe ich jetzt nicht geschrieben:

Der Kollege kündigt bei der Firma. Und ihr wisst davon nix.
Der Kollege meldet sich arbeitssuchend. und ihr wisst davon nix.
Eure Firma meldet dem AA eine offene Stelle.
Der Kollege ist zufällig unter den Bewerbern. …

gruss