Hallo !
Ich habe mal eine Frage, die sich allerdings nicht auf mich selbst bezieht. Schwirrt mir nur so im Kopf herum und mich würde interessieren, wie das gilt:
Und zwar arbeitet eine Person seit 5 Jahren in einem großen Unternehmen. Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun kann sie allerdings „Aufsteigen“. Dazu bekommt die Person einen kompletten neuen Arbeitsvertrag und eine andere Tätigkeit mit (verkürzter) Probezeit.
Den alten Vertrag muß sie entweder selber kündigen (schriftlich vielleicht), oder wird automatisch von der Firma gekündigt.
Nach weiteren 5 Jahren wird der Person wegen „Personalabbau“ gekündigt.
Jetzt die Frage: Muß die Firma eine Abfindung für die gesamten 10 Jahre bezahlen, oder kann sie sagen, der aktuelle Vertrag besteht erst seit 5 Jahren. Auch in Bezug das der Arbeitnehmer entweder den alten Vertrag selber gekündigt hat, oder von der Firma gekündigt wurde.
Wie gesagt, bezieht sich (wirklich) nicht auf mich. Würde mich nur mal interessieren, ob sich eine Firma mit so etwas ein wenig aus der Verantwortung ziehen kann.
Ist übrigens ein und die selbe Firma und selbe Adresse.
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
da du hier sehr komplizierte Dinge ansprichst, bei denen man zur Bewertung sehr viel mehr wissen müsste (bis hin zu konkreten Vertragsformulierungen), wirst du hier kaum eine fundierte Antwort bekommen.
Ich kann Dir nur sagen, daß es sich auf Grund der von Dir gemachten Angaben lohnen KÖNNTE, die Sache umgehend mit einem Fachanwalt vor Ort zu besprechen.
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich kann Dir nur sagen, daß es sich auf Grund der von Dir
gemachten Angaben lohnen KÖNNTE, die Sache umgehend mit einem
Fachanwalt vor Ort zu besprechen.
Hallo Wolfgang
Ich denke nicht, das das nötig ist. Wie gesagt, die Sache ist rein fiktiv. Ist nie vorgekommen und betrifft mich auch nicht.
Wollte wirklich nur ein paar „Spekulationen“ haben, ob sowas vielleicht schon mal vorgekommen ist und so.
Aufpassen würde ich - falls ich mal in eine solche Situation komme - auf jeden Fall.
Hätte ja sein können, das zum Thema Abfindung ganz klare Regeln gesetzt sind (z.B. „Ab Vertragsbeginn“ oder „Seit in den Firma beschäftigt“).
Trotzdem danke
Gruß
Andreas
Hätte ja sein können, das zum Thema Abfindung ganz klare
Regeln gesetzt sind (z.B. „Ab Vertragsbeginn“ oder „Seit in
den Firma beschäftigt“).
Hallo,
ja genau, nämlich: Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfindung.
Ausnahmen:
- Es wird eine Abfindung vom Gericht festgesetzt, weil vom AG eine unwirksame Kündigung ausgesprochen wurde und der AN einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG gestellt hat.
- Es gibt einen Sozialplan oder eine tarifvertragliche Regelung für diesen Fall.
- Es gibt ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, außergerichtlich oder gerichtlich.
Daraus ergibt sich dann aber auch, wie hoch diese ist und ggf. sich diese errechnet.
Üblich ist die Anrechnung der gesamten Unternehmenszugehörigkeit, bei Konzernen auch oft die Konzernzugehörigkeit.
Grüße
EK