Abfindung bei Kündigung

Hallo,

inwieweit hat man Anspruch, wenn man im Zuge von Personaleinsparung
gekündigt wird, auf Abfindungszahlung?

Nach wie vielen Jahren Betriebszugehörigkeit (Angestellte) kann man
diese erhalten?

Muss/kann man die selbst einfordern, falls man sie bei Kündigung
nicht angeboten bekommt?

Die Höhe bemisst sich wahrscheinlich nach den Jahren der
Betriebszugehörigkeit - wie wird das berechnet (Höhe)?

Danke.

Nein
Hi!

inwieweit hat man Anspruch, wenn man im Zuge von
Personaleinsparung
gekündigt wird, auf Abfindungszahlung?

Gar nicht, es sei denn, etwas ist einzel- oder kollektivvertraglich geregelt.

Da werden dann auch die Feinheiten geregelt.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

LG
Guido

‚Betriebliche Übung‘?
Hi,

danke für den Link … oh, oh, da bin ich ja ganz schön auf dem Holztrip.

Wenn es aber keinen Tarifvertrag gibt, und im eigenen Arbeitsvertrag dazu gar nichts steht, aber es bei bereits gekündigten, älteren Arbeitnehmern immer zur Abfindung kam, gibt es da wohl auch nicht sowas wie eine „betriebliche Übung“?

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Hi,

Wenn es aber keinen Tarifvertrag gibt, und im eigenen
Arbeitsvertrag dazu gar nichts steht, aber es bei bereits
gekündigten, älteren Arbeitnehmern immer zur Abfindung kam,
gibt es da wohl auch nicht sowas wie eine „betriebliche
Übung“?

Da man selbst nur sehr unregelmäßig Abfindungen wegen Kündigung durch den gleichen Arbeitgeber bekommen dürfte, scheidet diese Möglichkeit aus. :wink:

LG
Guido

… aber an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hättest Du schon denken können. Führt wahrscheinlich nicht weiter, weil Kündigungsfall A im Jahr XXXX vermutlich andere Umstände hat als Kündigungsfall B im Jahr YYYY, abgesehen von der Frage, ob die bisherigen Abfindungszahlungen nicht frei vereinbart waren, keinem System folgten und auch keine kollektiven Tatbestände betrafen.

LG
EK

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Abfindung doch?
Hallo,

aber sagt mal, was ist denn hiermit?

http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

_Kündigungsschutzgesetz

  1. Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)
    vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 1a
    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden._

Also gibts doch eine Abfindung, wenn man betriebsbedingt gekündigt wird? Muss aber explizit so in der Kündigung stehen?

Also gibts doch eine Abfindung, wenn man betriebsbedingt
gekündigt wird
? Muss aber explizit so in der Kündigung
stehen?

Hallo,

es gibt nur eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber sich für § 1a KSchG
entscheidet UND der AN das „annimmt“, indem er nicht Klage erhebt.

Hat in der Praxis wenig Bedeutung.

Grüße
EK

Hi,

danke, aber warum hat das „in der Praxis wenig Bedeutung“?

Chris

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Hi,

danke, aber warum hat das „in der Praxis wenig Bedeutung“?

Hi,

weil doch der AG, der eine Abfindung bei der Kündigung verspricht,
nicht erst 3 Wochen in der Ungewissheit leben will, dass der andere
nicht klagt und „annimmt“ und außerdem dieser ja dann für den Prozeß
schon mal ein „Angebot“ auf dem Tisch hat (auch wenn daran keine
„Bindung“ besteht).

Grüße
EK