Abfindung bei Mietkündigung

Hallo,

wohne 33 Jahre im Hause. Ein Investor will abreissen und sandte eine Kündigung wegen Verwertung. Miete beträgt jetzt 300€ u NK. Welche Abfindung wäre üblich?

MfG
Maria

Hallo Maria1183,
ein Vermieter kann Ihnen wegen Verwertung kündigen. Wofür erwarten Sie eine Abfindung? Haben Sie vor kurzem Modernisierungen auf eigene Kosten durchgeführt, die vom Vermieter genehmigt waren? Oder wünscht der Vermieter einen vorzeitigen Auszug (Kündigungsfrist meines Wissens nach 9 Monate)? Nur in diesen Fällen kann eine Abfindung verhandelt werden. Über die Höhe kann ich Ihnen nichts sagen. Damit habe ich keine Erfahrungen. Sie sollten sich aber an den eventuell entstandenen Modernisierungskosten, bzw. den mietfreien Monaten orientieren.
Grüße,
Ela0312

Ganz ehrlich : Keine Ahnung.
Denke mal, die Umzugskosten, und einen Ausgleich zu einer vergleichbaren Wohnung.
Am Besten zum Mieterschutz gehen.

Alles Gute

Liebe Maria,

vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen. Ich versuche immer nach bestem Wissen und Gewissen, die mir gestellten Fragen zu beantworten, doch bei deiner Frage muss ich dich enttäuschen, denn ich habe leider keine Ahnung und habe noch nichts von einer Abfindung bei Mietkündigung gehört bzw. auch nichts in meinen Unterlagen darüber gefunden. Tut mir leid, aber ich möchte dich bitten, entweder im Forum noch eine weitere Person zu Rate zu ziehen oder dich an einen Mieterverein bzw. Mieterbund oder an den Verbraucherschutz zu wenden. Dort kann dir auf alle Fälle von fachlicher Seite geholfen werden.
Trotzdem alles Gute und freundliche Grüsse
1monchen

Liebe Marina,

ich kann Dir leider nichts genaues sagen. Aber ich habe gute Erfahrung gemacht mit dem Mieterschutzverein. Bei jedem Problem mit dem Mieter gehe ich sofort zum Mieterschutzverein und lasse mir einen Termin geben. Liebe Grüße, Buttercremetorte

Sorry, das weiß ich wirklich nicht. Geh’ bitte in dieser sehr ernsten Situation zu einem Anwalt!

Gruß, C.

Hallo Maria,

es gibt keine festgelegte Tabelle bei Mietabfindungen. Aber im Netz sind einige Urteile darüber. Wie hoch die Abfindung sein sollte ist immer eine individuelle Entscheidung. Ich persönlich würde nach einer so langen Zeit, min. bei 10 000€ als Abfindung anfangen. Er MUSS ja abreissen wegen der Zusage der Stadt! Das heisst er könnte nicht einmal wegen Eigenbedarf kündigen, bei der er keinerlei Abfindung zahlen müsste. Man muss diesem Käufer klar machen, was für Kosten bei einem Umzug entstehen. Und außerdem ist da noch der persönliche Bezug, 30 Jahre ist eine lange Zeit. Ich hänge hier unten einen Originaltext von einem Anwalts-Forum an, bei dem ich registeriert bin. Dann kannst du alles genau nach lesen. Viel Glück:

Antwort von RaE

  1. Allgemeines
    Bezüglich der Höhe ist es schwierig, ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages beziehungsweise der Miethöhe, allgemein verbindliche Aussagen zu treffen. Den Rahmen für die von ihnen begehrte Abfindungssumme sollte auf jeden Fall das wirtschaftliche Interesse des Vermieters an der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages sein. Ferner sollten auch berücksichtigt werden die Kosten, die ihnen wegen des Umzuges entstehen, ferner die Belastungen, die sich gegebenenfalls auf einer zukünftig zu entrichtenden höheren Miete einen neuen Mietvertrag ergeben, die 18-jährige Mietdauer und ob ein Kündigungsgrund überhaupt vorliegt. In diesem gesteckten Rahmen besteht dann weitestgehend Vertragsfreiheit, die nicht zuletzt vom Verhandlungsgeschick beider Parteien abhängt. Begrenzt nach obenhin für die Summe dann lediglich durch § 138 BGB Abs. 1,2 (bzw. § 4 Abs. 2 WoVermittG), wonach ein Rechtsgeschäft/Aufhebungsvertrag dann nichtig ist, wenn ein Vermögensvorteil versprochen wird, der in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung steht.

Auf jeden Fall entscheidend für die Bemessung der Abfindung ist, dass eine verlängerte Kündigungsfrist (siehe unten) in Ihrem Fall anzuwenden ist; ferner durch den Verkauf der Immobilie (und wohl auch sonst nach dem bekannten Sachverhalt) grundsätzlich kein Kündigungsrecht besteht.

  1. Summe + Posten
    Auf jeden Fall sollten Sie sich vertraglich absichern lassen, dass die gesamten Kosten des Umzuges vom Vermieter getragen werden. Ferner muss berücksichtigt werden, dass nach § 573c BGB eine verlängerte Kündigungsfrist von nunmehr 9 Monaten vorliegt. Von daher in sollte die Abfindung nach meiner Meinung jedenfalls eine Zahlung von 6-9 Monaten Nettomiete vorsehen. Je nach Ausgang dieser Verhandlungen sollten Sie im übrigen mit regeln, dass dann alle Ansprüche wegen etwaiger Schönheitsreparaturen beziehungsweise möglicher Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache abgegolten sind. Darüber hinaus sollte ein angemessener Zuschlag möglich sein, soweit ihre neue Wohnung teurer ist. Dieser Zuschlag sollte durchaus die entsprechende Mietdifferenz für ein bis zwei Jahre abdecken. Inwieweit ein weiterer Zuschlag wegen der Wertsteigerung für den Hausverkauf (eine unvermietete Immobilie ist wertvoller) angemessen ist, ist Tatfrage. Ich meine aber, dass diese Position aufgrund der vorherigen beschriebenen Möglichkeiten nicht mehr extra geltend gemacht werden sollte (soweit keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen). Allerdings würde dies insoweit in ihrem Ermessen stehen. Dazu würde mir einfallen, gegebenenfalls 1% der Kaufsumme mit in die betreffende Regelung einzubeziehen.

  2. Anmerkungen
    Ich empfehle Ihnen, für die abschließende Fassung eines Aufhebungsvertrages, einen Kollegen vor Ort zu konsultieren, da in formeller wie auch inhaltlicher Hinsicht bei einem Aufhebungsvertrag einige Punkte zu beachten sind. Außerdem wird der Kollege, der vor Ort mit den Gepflogenheiten der dortigen Gerichtsbarkeit vertraut ist, noch konkretere Angaben zu möglichen Regelungen für die Abgeltung im Rahmen des Aufhebungsvertrages machen können.

Hallo Maria,

ich habe leider keine Ahnung, damit kenne ich mich nicht aus aber ich kann mir auch nicht vorstellen dass eine Abfindung gezahlt werden muss…

Lieber Gruß und alles Gute

Yvi

Hallo Maria,

es gibt im Mietrecht keine Vorschrift, die eine Abfindung bei einer Kündigung vorsieht.
Wenn die Kündigung wirksam ist müssen Sie die Wohnung räumen, wenn die Kündigung unwirksam ist besteht das Mietverhältnis fort. Letztendlich entscheidet ein Gericht im Rahmen eines vom Vermieter zu betreibenden Räumungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Kündigung.

Abfindungen können natürlich außergerichtlich vereinbart werden um der Unsicherheit eines gerichtlichen Räumungsverfahrens aus dem Weg zu gehen.
Dies ist aber dann Verhandlungssache.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo,

ganz heikle Frage, eigentlich ohne Anwalt oder Mieterverein fast nicht zu lösen.
Ein Recht auf Abfindung giobt es nicht, aber in Zuge einer einvernehmlichen Lösung weit verbreitet.
Die Kosten für einen Umzug
die Kosten für eine evtl erfoderl. neue Küche , Möbel
die Kosten für eine Kaution
die Differenz der neuen Miete zur jetzigen Miete spielt eine Rolle
die Kosten für die Suche nach einer neuen Wohnung
Hier kommen bestimmt Kosten in erheblicher Höhe zusammen.
Unbedingt an den örtlichen Mieterbund oder einen Fachanwalt wenden.
Die Abfindung sieht in München z.B höher aus als in Görlitz als Beispiel. Leider wage ich es nicht mit konkreten Zahlen zu arbeiten.

Viel Erfolg
fragmich46

Da hilft nur ein Fachanwalt für Mietrecht. Bei Bedürftigkeit (geringes Einlommen) Beratungsschein beim zu ständigen Amtsgericht erfragen.

Hallo Maria,

ich würde mich beim Anwalt beraten lassen. Eine Abfindung
wäre denke ich nur dann möglich, wenn die Kündigung
nicht rechtmässig ist (meine laienhafte Meinung).
Was man dann verlangen könnte, kann Dir ein in Mietrechtssachen erfahrener Anwalt sicher sagen.
Wenn Du nicht viel Geld hast, gehe zum Amtsgericht und lassen Dich beraten, ev. gibt es Möglichkeiten, wie Prozeßkostenbeihilfe etc. und spreche auch mal mit den anderen Mietern, wenn möglich, vielleicht hat ja schon einer eine Abfindung in Aussicht gestellt bekommen.

Tut mir leid, dass ich direkt nicht helfen kann
liebe Grüße S.

Zwischen 500 und 1000,-€, pro Mietjahr sind üblich. Das ist Verhandlungssache. Im Zweifel würd ich einen Anwalt hinzuziehen. Der bekommt,in der REgel, 10% vom Streitwert. in dem Fall ca: 3000,-€. Viel Erfolg und TeuTeuTeu

hallo ,aria,

damit kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo.
Auf jeden Fall sollte die Abfindung so hoch sein, dass z.B. erforderliche Maklerkosten darin enthalten sind (in der Regel 2 Monatsmieten der neuen Wohnung zuzüglich 19% Mehrwertsteuer). Desweiteren sollten darin auch Umzugskosten für eine Umzugsfirma drin enthalten sein (Kostenvoranschlag bei einer Umzugsfirma zum Einschätzen einholen). Man sollte sich z.B. auch Renovierungskosten für die neue unrenovierte Wohnung geben lassen.
Grob geschätzt sollte man um die 5.000,- EUR als untersten Wert nehmen, da es ja nur eine Einschätzung wäre, um überhaupt eine neue Wohnung zu suchen, damit der Investor die alte übernimmt.
Daher eventuell mit dem Investor zuerst verhandeln, welchen Preis er von sich aus zu zahlen bereit sei, also welches Abfindungspreisangebot er geben würde.
Ruhig etwas verhandeln, um für sich selbst den bestmöglichen Abfindungspreis zu erzielen.

Achtung, sich nicht auf mündliche Absprachen einlassen. Eine Abfindungsgeschichte sollte schriftlich festgelegt werden wie ein Vertrag, und darin auch der genaue Zahltermin angesetzt werden. Erst bei Erhalt der Abfindung den Beginn einer Wohnungssuche im Abfindungsvertrag einsetzen. Die Suche einer neuen Wohnung kann bis zu sechs Monaten (je nach Lage) dauern, daher die Suchdauer im Abfindungsvertrag nicht zu kurz ansetzen lassen. Man kann die Zahlung der Abfindung auch stückweise vereinbaren, z.B. bei Beginn der Suche 5.000,- EUR (um Makler, Kaution usw. zahlen zu können) und bei feststehendem Auszugstermin spätestens eine Woche vor dem Auszugstermin die restlichen 5.000,- EUR sich zahlen lassen (für Umzugswagen usw.).

Mehr wüßte ich im Moment nicht.

Grüsse, Delia