Abfindung besser splitten oder auf einmal?

Hallo zusammen,

das AV endet Ende 06/2014.

Eine Brutto-Abfindung i. H. v. 34k soll gezahlt werden.

Das Jahresbrutto von 2013 liegt bei ca. 34k.

Bis Ende 06/2014 wird es in 2014 ein Brutto von ca. 17k geben. Bisher steht nach 06/2014 leider Arbeitslosigkeit an. Das AlG I wird ca. 1100 € betragen.

Der AG bietet an, die Abfindung entweder komplett in 11/2013 oder komplett in 06/2014 auszuzahlen oder zu splitten. Eine Hälfte, also 17k mit dem Novembergehalt 2013 und die andere Hälfte in 06/2014.

Womit steht sich der Arbeitnehmer am besten?

  1. Mit der kompletten Auszahlung in 11/2013 oder
  2. mit der kompletten Auszahlung in 06/2014 oder
  3. mit der gesplitteten Auszahlung in 11/2013 und 06/2014?
    Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße

DU

Diese Frage läßt sich nicht pauschal beantworten, weil bei der Berechnung der Steuer grundsätzlich alle Arten von Einkommen zu berücksichtigen sind.

Man bräuchte also:
a)  das Gesamteinkommen 2013
b) eventuelles Einkommen 2014
c) voraussichtliches ALG1 für 2014
d) alle sonstigen Einkünfte (auch Ehepartner, wenn verh. + gemeinsam veranlagt)
um überhaupt eine Prognose berechnen zu können.

Wichtig: Wenn eine Abfindung aufgeteilt wird (z.B. 50:50) entfällt die Fünftelregelung nach §34 EStG, die sonst eine gewisse Steuererleichterung bringen kann.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie mal Ihre bekannten Daten und dazu ergänzend die für 2014 angenommenen Zahlen in verschiedenen Berechnungsschritten in einen [Abfindungsrechner] eingeben.

Da sollten Sie, im Falle einer Teilung der Abfindung, die teilbeträge aber nicht unter Abfindung eingeben, sondern in beiden Jahren dem Gehalt zurechnen.