eine Frage. diese besteuerter Arbeitslohn für mehrere Jahren bzw. Abfindung was in der Lohnsteuerbescheiningung steht, kann ich das einfach so in der Anlage N übernehmen oder soll ich da was beachten, weil es sonst zu Nachzahlung kommt.
Bitte für die Steuererklärung immer alle Eintragungen, wie in der Lohnsteuerbescheinigung vornehmen.
HALLO, wenn DU etwas Zeit hast, so kann ich dich MORGEN
genau informieren.
Gruss
Helmut
N.S. Gebe bitte kurz Bescheid ob DU bis MORGEN warten kannst.! Danke
ja klar, das wäre super
Die Abfindung in der angegebenen Höhe eintragen, die Steuer wird nach der Fünftel-Regel berechent.
LG Fred
Ja, die Abfindung ist in Anlage N zu übernehmen und die Unterlagen beizufügen. Ob es zur Nachzahlung kommt, wird das Finanzamt dann entscheiden.
HALLO, wenn DU eine Abfindung bekommen hast, also das
Arbeitsverhältnis aufgehob en wurde, dann steht diese
Abfindung in der ZEILE 10 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Diesen Betrag setzt DU in die
ZEILE 17 der Anlage N. Aber… zu dieser Abfindung wird es sicherlich einen schriftlichen Vertrag geben. Diesen
mußt DU der Anlage N in jedem Fall beifügen. Die steuerliche Auswirkung berechnet dann das FA von sich aus.
Falls DU noch weitere Fragen hast, dann melde dic.!!
Liebe Grüße
Helmut
Wenn dieser Arbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung richtig ausgewiesen wurde, können Sie ihn so in Anlage N übernehmen. Es sollte i.d.R. dadurch zu keiner Nachzahlung kommen.
Dieser besondere Steuersatz ist etwas niedriger (es wird fiktiv auf 3 Jahre verteilt), wenn Sie aber weitere Einkünfte haben, erhöht das auch den besonderen Steuersatz.
Hallo,
der ausgewiesene Betrag ist eigentlich so in die ESt-Erkl zu übernehmen. Den Vertrag beilegen und das FA prüft dann, nach welcher Methode versteuert werden kann.
mfg
hjs