Abfindung / Fünftel-Regelung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Fünftel-Regelung bei Abfindungen.
Mir ist da etwas unklar.

Ich gebe mal ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen
Aufhebungsvertrag, scheidet Ende September aus dem
Unternehmen aus und erhält eine Abfindung. Der Arbeitgeber
wendet bereits beim Lohnsteuerabzug die Fünftel-Regelung an.

Ist es richtig, daß der Arbeitgeber dann bei seiner Berechnung
ein „normales“ Jahresgehalt zu Grunde legt? Also so, als wenn
der Arbeitnehmer die restlichen 3 Monate des Jahres ganz normal
weiter verdient hätte?

Was ist aber, wenn der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten
des Jahres keine zusätzlichen Verdienste oder sonstigen Bezüge mehr
hat?

Dann wäre doch sein tatsächliches Jahresgehalt viel kleiner als
das fiktive Jahreseinkommen, was bei der Berechnung Ende September
zu Grunde gelegt wurde. Was bedeuten würde, daß dem Arbeitnehmer damals zu viel an Steuern von seiner Abfindung abgezogen wurde.

Muß man in einem solchen Fall irgendwelche gesonderten Anträge
bei der Steuererklärung stellen, um eine Neuberechnung zu
erreichen?

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Gruß,
Sven

Ohne auf die Berechnung näher einzugehen sei gesagt, gemäß § 46 (1) Nr 5 in Verbindung mit § 56 EStDV besteht bei Ihnen für das betroffenen Jahr eine Einkommensteuerveranlagungspflicht.

Evtl. falsche Abzüge werden mit Veranlagung korrigiert.

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Ohne auf die Berechnung näher einzugehen sei gesagt, gemäß §
46 (1) Nr 5 in Verbindung mit § 56 EStDV besteht bei Ihnen für
das betroffenen Jahr eine Einkommensteuerveranlagungspflicht.

Evtl. falsche Abzüge werden mit Veranlagung korrigiert.

Hallo,
Danke erstmal für die Antwort.

D.h. also, man muß aber keine gesonderten Anträge stellen damit eine
Korrektur vorgenommen wird, sondern es reicht die ganz normale Steuererklärung (wo die Abfindung ja mit angegeben ist)? Ist das richtig?

Die Abfindung befindet sich ja auf der Lohnsteuerbescheinigung. Freibeträge gibt es ja gemäß § 3 Nr. 9 EStG nicht mehr, dieser § ist enfallen.

Evtl. kommt noch die Übergangsregelung in Betracht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrec…

Das hat aber u. U. der Arbeitgeber schon berücksichtigt. In jedem Fall wird das Finanzamt hier Unterlagen / Verträge anfordern. Um den Ablauf also zu beschleunigen, sollte man nicht auf Rückfragen warten sondern die Unterlagen sogleich mit Einkommensteuererklärung beilegen.

Man muss auch keine besonderen Anträge stellen, einfach Einkommensteuererklärung ausfüllen, Anlage N entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung.

Man kann auch http://www.elsterformular.de dafür nutzen (schneller Bearbeitung im Amt.)

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www.elsterformular.de

Man muss auch keine besonderen Anträge stellen, einfach
Einkommensteuererklärung ausfüllen, Anlage N entsprechend der
Lohnsteuerbescheinigung.

Man kann auch http://www.elsterformular.de dafür nutzen
(schneller Bearbeitung im Amt.)

O.k., vielen Dank. Ich habe das soweit auch schon alles
fertig gemacht und das Elsterformular ausgefüllt.
Alle nötigen Kopien (also z.B. auch der Abfindungsvertrag) für`s
Finanzamt hab ich auch schon fertig.

Die einzige Unklarheit war eben nur noch, ob ich bezügl.
der zuviel abgezogenen Steuern im Zusammenhang mit
der Fünftel-Regelung, noch zusätzliche Anträge ausfüllen
muß. Aber das hat sich ja jetzt geklärt.

Also nochmals vielen Dank!

Gruß,
Sven