Abfindung Fünftelregelung Freiwillige Rentenzahlung

Guten Tag!

Ich bin Beamter, und habe die Möglichkeit mit einer art Abfindung in´s zivile Arbeitsleben zu wechseln. Nachdem ich diese Fünftelregelung jetzt verstanden habe (denke ich zumindest) habe ich ein Anliegen an euch:
Hab ich die Berechnungen so richtig verstanden oder bin ich falsch?

Beispiel 1, 25000,- steuerpfl. Jahresbrutto + 150000,- Abfindung:

  • 25000,- ergibt 4082,- Einkommensteuer
  • 55000,- ergibt 14904,- Einkommensteuer (Jahresbrutto + 1/5 der Abfindung)
  • 10822,- (Differenz der oberen 2 Zeilen, wird x 5 genommen)
  • 54110,- Steuer auf die Abfindung

Beispiel 2, 3000,- steuerpfl. Jahresbrutto + 150000,- Abfindung:

  • 3000,- ergibt 0,- Einkommensteuer
  • 33000,- ergibt 6568,- Einkommensteuer (Jahresbrutto + 1/5 der Abfindung)
  • 6568,- (Differenz der oberen 2 Zeilen, wird x 5 genommen)
  • 32840,- Steuer auf die Abfindung

…wenn das so stimmt, dann bezahle ich doch lieber freiwillig in die Rentenkasse, dann habe ich wenigstens später etwas davon?

Hab gestern die halbe nacht daran herum gerätselt, jetzt bin ich mal gespannt was ihr dazu schreibt :smile:

Mit freundlichen Grüßen,

Martin

Hallo Martin,

ich verstehe gut, dass man die grundlegende Systematik verstehen möchte, doch die Berechnung hätten Sie einfacher haben können mit so einem Abfindungsrechner,

Ich nutze bei Abfindungszahlungen immer diesen Abfindungsrechner. Auch Ihre Zahlen habe ich ganz kurz da eingegeben und komme exakt auf die gleichen Ergebnisse, wie Sie. Die Rechnung ist also richtig - nur den Soli haben Sie außer Acht gelassen!

Anmerkung. Wenn Sie mit „Rentenkasse“ eine Rürup-Rentenversicherung meinen, da wäre ich sehr vorsichtig. Damit binden Sie sich in jedem Fall lebenslang und haben auch lebenslang die hohen Vertriebs- und Versicherungskosten am Hals.

Zudem kann man damit auch nur maximal 20.000 Euro pro Person steuerlich neutralisieren - und das reicht bei Ihnen nicht ganz aus. Man muss steuerlich auch aufpassen, ob dieses Jahr noch Arbeitslosengeld dazu kommt.

Schöne Grüße und viel Spaß mit der Abfindung!

Hallo,

mit Rentenkasse meinte ich die normale gesetzliche Rentenversicherung.
Bis März kann man für das vorige Jahr einbezahlen, und dann für das laufende Jahr nochmal. der Höchstmögliche freiwillige Beitrag liegt derzeit bei 13000,- bis 14000,- Eur und kann mit 78 bzw 80% von der Steuer abgesetzt werden.

Mit dem Abfindungsrechner erhalte ich seltsame Zahlen, da tauchen nur 4.673,89 EURO Steuern auf.

Gruß,

Martin

Hallo nochmal,

wenn ich bei dem Abfindungsrechner das zu versteuernde Jahreseinkommen mit 25.000,- und die Abfindung mit 150.000,- eingebe (keine Kirchensteuer, keine Kinder), dann zeigt mir das Programm im Grundtarif 58.192,- Euro Einkommensteuer an.

Dann nehme ich Ihre Rechnung: 4.082,- EKSt auf Einkommen plus 54.110,- EKSt auf Abfindung und erhalte ebenfalls 58.192,- damit paßt es ganz genau.

Ich lasse den Rechner in Safari oder Firefox laufen und das funktioniert. Leider habe ich keinen Explorer.

Dankeschön!

Mit Firefox funktioniert es, ich hatte im Büro den IE-Explorer, mit dem geht es wohl nicht richtig.

Sie denken also das meine Idee mit der freiwilligen Renteneinzahlung so funktioniert?

Mit freundlichen Grüßen,

Martin

War ein paar Tage im Urlaub, sorry.

Von der Rentenversicherung habe ich keine Ahnung und kann deswegen nicht sagen, ob sich das rechnet.

Mir stellen sich nur die Fragen, ob die 78-80% die von den freiwilligen Beiträgen absetzbar sind, nicht etwas zu wenig sind, um das Einkommen genügend abzusenken?

Und überhaupt, wieviel wird da hinterher in der Rentenphase wieder zurück fließen? Es ist ja schon seit ein paar Jahren Gang und Gäbe, dass die Deuche Rentenversicherung mit den voraussichtlichen Rentenberechnungen, die jedes Jahr versandt werden, kontinuierlich jedes Jahr die zu erwartenden Renten absenkt.

Und da ist es doch eine normale Rechnung: wenn man jetzt 14.000 Euro einzahlt und dadurch eine monatliche Rentenerhöhung von 45 Cent erhält (die über die Jahrzehnte weiter abgesenkt werden kann), ob das sinnvoll ist, auch wenn es sich erst rechnen würde, wenn man weit über 130 Jahre alt wird.
Doch das ist nur eine persönliche Meinung.

Hallo Sozius,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ich hab in dem Jahr in welchem ich gehe Brutto etwa 25000,- (bleibe die restlichen drei Monate in dem Jahr zuhause, deswegen so wenig)

Beim Rentenberater war ich jetzt im Urlaub.
Je Jahr kann man max ca 13000,- freiwillig einzahlen, das sind 2 Rentenpunkte a 30,- je Monat ab 67 Jahre.
Bis März kann man freiwillige Renteneinzahlungen für das Vorjahr machen, also könnte ich doch, so meine Theorie, 26000,- einzahlen in dem einen Jahr und davon wären dann etwa 20000,- absetzbar.

Die Rente ist sicher nichts tolles mehr, aber wenn ich mir ausrechne was ich an Steuern spare dann ist das ja fast die Höhe von dem was ich in die Rentenkasse zahle…und besser das Geld in die Rente stecken als zum Finanzamt. Denke ich, oder ist da ein Fehler drin? Wie kann man sonst das Jahresbrutto herunter setzen?

Mit freundlichen Grüßen,

Martin