Abfindung für Schulden benutzen?!

Hallo Leute,…

nehmen wir mal an ein Mitarbeiter einer Firma kriegt eine Abfindung von einem Jahresgehalt, Muss das Geld den für ein Jahr ausreichen, bezüglich Arbeitslosengeld, oder kann man das Geld auch vorher aufbrauchen, z.B. wegen Schulden, und dann sagen wir mal schon nach einem halben Jahr Arbeitslosen/Hartz 4 beziehen?! Was passiert überhaupt, wenn man das Geld im Vorfeld schon aufgebraucht hat???

Für brauchbare Antworten wäre ich sehr Dankbar,…

MfG

Hallo,

generell ist man einmal verpflichtet, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen und ALG1-Anspruch hat nichts mit eigenem Vermögen zu tun.
Bei ALG2 wird dann unter Verrechnung des „Schonvermögens“ natürlich Vermögen berücksichtigt, aber die ARGE interessiert sich nur für „Ausgaben“/„Vermögensüberweisungen“, die ohne „rechtliche Grundlage“ sind, also Geschenke für 3.
Was sich aber bis zum ALG-2 dann noch ändert, wissen wir auch nicht im Vorfeld.

lG

Bullshit

ALG1-Anspruch hat nichts mit eigenem Vermögen
zu tun.

Wenn du die Abfindung mit Vermögen meinst, ist das genauso falsch, wie all deine anderen hier an den Tag gelegten Schwachsinnsantworten

aber die ARGE interessiert
sich nur für „Ausgaben“/„Vermögensüberweisungen“,

Ohne weiter auf den restlichen Nullwertmüll einzugehen, ist das ausgeschlossen, da eine ARGE nicht mehr existiert.

Jemand, der das immer noch nicht mitbekommen hat und sich hier als Experte aufspielt, spottet echt einfach nur jeder Beschreibung.

Habe ich schon gesagt, dass du dich gefälligst endlich abmelden sollst?

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Hi!

Zum einen ist mir zu warm, um mich hier ausführlich zu äußern, zum andern geht mir das dauernde „Ich-habe-von-nichts-eine-Ahnung,-antworte-aber-trotzdem-auf-jede-Frage“-Getrolle von rastatt2012 auf den Sack …

Deshalb kurz und knackig ein Link.

Gruß
Guido

aber die ARGE interessiert sich nur für „Ausgaben“/„Vermögensüberweisungen“,

Ohne weiter auf den restlichen Nullwertmüll einzugehen, ist das ausgeschlossen, da eine ARGE nicht mehr existiert.

Wenn man aber für ARGE Jobcenter einsetzt - was für den Hilfesuchenden ja keine sehr große Rolle spielt - stimmt dieser Teil der Aussage aber doch, vom hier anzuwendenden Inhalt her zumindestens.

Da der UP nach Alg II und nicht I gefragt hat, ist diese Antwort sicherlich hilfreicher als dein Link.

Viele Grüße

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Lesen und verstehen

Da der UP nach Alg II und nicht I gefragt hat, ist diese
Antwort sicherlich hilfreicher als dein Link.

Der UP hat nach beidem gefragt!

Und nein - da die Antwort sachlich falsch war, ist sie sicherlich nicht hilfreicher als mein Link, sie ist schlicht und ergreifend nicht hilfreicher als keine Antwort, um genau zu sein, ist alles Andere hilfreicher als seine falsche Antwort!

Wenn du schon kritisierst, solltest du den Inhalt des Geschriebenen vorher erfassen und verstehen!

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Nachtrag: Gruß! owT
.

Der UP hat nach beidem gefragt!

Hab ich nicht so verstanden, aber könnte sein.

Und nein - da die Antwort sachlich falsch war

Heißt das, dass man gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine Gläubiger zu prellen, wenn man nach Rückzahlung seiner Schulden auf Sozialleistungen angewiesen ist? Das kann doch wohl nicht sein. - Oder war eher seine Ausdrucksweise oder Begründung sachlich falsch?

Ok

Viele Grüße

Finde ich persönlich aber nicht soooo wichtig …

Hab ich nicht so verstanden, aber könnte sein.

Ich zitiere mal:
nehmen wir mal an ein Mitarbeiter einer Firma kriegt eine Abfindung von einem Jahresgehalt, Muss das Geld den für ein Jahr ausreichen, bezüglich Arbeitslosengeld , oder kann man das Geld auch vorher aufbrauchen, z.B. wegen Schulden, und dann sagen wir mal schon nach einem halben Jahr Arbeitslosen/ Hartz 4 beziehen?!

Und nein - da die Antwort sachlich falsch war

Heißt das, dass man gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine
Gläubiger zu prellen,

Weißt du, ich halte dich nicht für blöde genug, mich hier wirklich derart falsch zu verstehen, deshalb antworte ich einfach mal nicht.

Oder war eher seine Ausdrucksweise oder
Begründung sachlich falsch?

Bis auf den ersten Satz seines Postings war im Kontext alles falsch.

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off topic
Ich hatte den Text fertig, habe dann mit C&amp:stuck_out_tongue_winking_eye: korrigiert und diesen seltendämlichen Hinweis „…mehr auf …“ gelöscht.
Beim Löschen ist dann mein Gruß mitgelöscht worden.

Wenn mich jemand grüßt, ist es einfach unhöflich, selbiges nicht zu tun - und noch einmal den abgeschickten Artikel zu löschen und mit C&amp:stuck_out_tongue_winking_eye: den dämlichen „…mehr auf …“-Hinweis zu bekommen, war mir dann auch zu doof :smile:

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Hallo

Es gilt das Vermögen im Zeitpunkt der Antragsstellung.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Zitat: „Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person, bewertet zum Zeitpunkt der Antragstellung , soweit das Vermögen nicht später erworben wurde.“

Allerdings sei darauf hingewiesen, daß Schenkungen / Übertragungen (siehe 8. im Antrag VM) bis zu 10 Jahre zurückerfragt werden und eine Anrechnungsmöglichkeit individuell geprüft wird.

Gruß,
LeoLo