Darf ein Zeitarbeitsunternehmen vom Entleiher für die Übernahme eines Zeitarbeiters eine Abfindung verlangen. Sprich also Sklavenhandel. Der den Leiharbeiter die Übernahme in ein normal bezahltes Arbeitsverhältnis unmöglich macht.
Hallo,
und denke erst an die Ablösesummen, die die europäischen Fussballvereine nun für Thomas Müller, Mesut Özil und Lukas Podolski aufbringen werden. Reiner Sklavenhandel sowas.
Na ja, nicht ganz, es gibt ja im Gegensatz zu Sklaven noch ein Monatsgehalt, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger.
Vermittlungsprovisionen in der Leiharbeit sind jedenfalls nach Meinung des Bundesgerichtshofs zulässig.
Hier direkt das Urteil des BGH: http://www.zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/data/55…
Weitere Informationen, auch zu dem o.g. Urteil
http://www.zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/main/44…
Abgesehen davon gibt es zahlreiche namhafte Zeitarbeitsunternehmen, die ab einer gewissen Überlassungsdauer keine Provision mehr verlangen. Also einfach mal in die AGB schauen und ggf. den Arbeitgeber wechseln, dann ist das Hindernis jedenfalls aus dem Weg.
VG
EK
Was man nicht versteht sollte man nicht verteufeln
Hallo (!),
Darf ein Zeitarbeitsunternehmen vom Entleiher für die
Übernahme eines Zeitarbeiters eine Abfindung verlangen. Sprich
also Sklavenhandel. Der den Leiharbeiter die Übernahme in ein
normal bezahltes Arbeitsverhältnis unmöglich macht.
was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Das Zeitunternehmen hat mit dem Verleiher einen Vertrag. Darin ist meist geregelt, dass der Entleiher bei Übernahme des vom Zeitunternehmen gestellten Mitarbeiters eine Provision zu zahlen hat.
Das Zeitunternehmen hat mit dem Mitarbeiter natürlich auch noch einen Vertrag. Diesen kann der Mitarbeiter selbstverständlich fristgemäß kündigen und mit dem Entleiher einen Arbeitsvertrag abschließen. Daran hindert ihn keiner. In diesem Fall wird der Entleiher aber die oben genannte vertraglich vereinbarte Provision zahlen müssen.
Nur weil man etwas inhaltlich nicht versteht, sollte man das nicht Sklavenhandel nennen. Die Vorgehensweise ist üblich, hat nichts mit Sklavenhandel zu tun, benachteiligt den Zeitarbeiter in keiner Weise und ich kann daran nichts grundsätzlich unfaires erkennen.
Es ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Zeitarbeit, dass das Zeitunternehmen für den Entleiher qualifizierte Arbeitskräfte aquiriert, der Entleiher diese dann einen Tag in Anspruch nimmt um diese dann zu übernehmen. So etwas wäre Personalvermittlung und diese ist auch nicht kostenlos.
Gruß
S.J.