Abfindung für Auszug oder lebenslange Mietminderung ?

Hallo! Wenn Ihr vor folgender Entscheidung stehen würdet, was würdet Ihr machen ? Die neue Eigentümergesellschaft will meine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in eine Eigentumswohnung umwandeln und an die Giebelseite meiner Wohnung anbauen, wodurch ich drei Fenster verlieren würde:

-Treppenhaus (wohne allein hier oben)
-eines der beiden Küchenfenster (kann beide nur kippen)
-Loggiafenster

Die Dachterasse des angebauten Reihenhauses wäre im rechten Winkel meiner Loggia (weniger Privatsphäre).

Ich wohne hier seit 9 Jahren und sehr gerne. Ich kenne keine schönere Ecke in dieser Stadt. Es gilt in dieser Stadt eine gesetzliche Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf von 10 Jahren + 9 Monate Kündigungsfrist. Persönliche Situation: nicht mehr berufstätig (Erwerbsminderungsrente), Single.

Folgende Optionen:

  1. Umzug in eine andere Stadt (da Mieten in bisheriger Stadt bei Neuanmietung unbezahlbar) gegen €15.000,- bis €20.000,- Abfindung.

  2. Einmalzahlung €10.000,- und wohnen bleiben.

  3. lebenslange Mietminderung von 20-25% der Warmmiete (darf nie erhöht werden, auch nicht bei Eigentümerwechsel)

Was würdet Ihr wählen?

hi,

da fehlen wichtige Daten die nur du kennst und die Rechnung massiv beeinflussen.

Erwerbsminderungsrente: kann es eintreten, dass du die Treppen irgendwann nicht mehr bewältigen kannst?
Dein Alter: spielt bei der Treppe und auch bei der Minderung um Prozente natürlich eine Rolle.
Warmmiete: Zahlst du pauschal für Wasser und Heizung?
Familienplanung: lebenslang 25% bringt natürlich nix, wenn man irgendwann auszieht. Zumindest die Tendenz solltest du ja kennen, auch wenn momentan der Partner fehlt.
Die Miete: absolute Beträge und prozentuale Angaben lassen sich nicht vergleichen.

grüße
lipi

Komisch, dass bei Erwerbsminderungsrente viele Leute immer gleich an eine Gehbehinderung denken. Nein, Treppe ist kein Hindernis. Alter 48.
Nein, Heizung und Wasser wird ganz normal nach Verbrauch per Zähler abgerechnet. Warmwasser über Gastherme mit eigenem Vertrag mit Gasanbieter (zählt also nicht zu den Mietnebenkosten im Mietvertrag). Warmmiete €367,- in einer Nobelgegend ! Für diese Miete findet man in der Gegend nie wieder eine Wohnung. Die Miete wird jedes Jahr nach der Betriebskostenabrechnung angepasst (ist dieses Jahr gesunken). Bei einer lebenslangen Mietminderung würde dieser geminderte Prozentsatz berücksichtigt werden. Familie/Partnerschaft – nein danke! Es wäre beim wohnen bleiben mit einer unbegrenzten Zeit zu rechnen. Es gäbe ohne diese aktuelle Situation keinen anderen Grund wegzuziehen.

hi,

Ich vermute, es geht um die Kaltmiete ohne den Anteil an Wasser und sonstigen Kosten. Das wäre logischer. anderenfalls würde man dir ja 25% auf Wasser geben, was aber an die Stadtwerke zu 100% bezahlt werden muss, ebenso alle anderen Nebenkosten.

sagen wir mal nen Rabatt von irgendwas um 700 bis 900 € / Jahr - so alt wirst du wohl noch, dass Punkt 2 raus fällt. Dazu kommt noch, dass damit ja keine Mieterhöhungen möglich sind.

Punkt 1 hängt natürlich wieder von der anderen Wohnung ab und wie sehr du an deiner jetzigen hängst.
Beachte bei Vergleichsmieten die Nebenkosten bzw. den Energiebedarf zum heizen. Das kann in Altbauten richtig teuer sein und schnell mal 100€ im Monat ausmachen.
Da kann man schon paar Jahre lang die Miete bezuschussen.
Da sich Zeitnah aber meist keine passende Wohnung finden lässt die allen Wünschen entspricht bleibt nur 3.

Da es aber über eine sehr lange Zeit geht, würde man sich wohl nochmal beraten lassen ob lebenslang 25% Nachlass auch ‚wasserdicht‘ ist. Was bei Modernisierung passiert wäre interessant.

grüße
lipi

Nein, die €367,- sind die Warmmiete
inkl. aller Nebenkosten (außer Warmwasser=Gastherme getrennt). Meine Heizkosten betragen je nach Winter ca.€30,- bis 40,-/Monat. Bei vergleichsweisen Wohnungen in einer anderen Stadt, sind die Kosten ähnlich. Meine jetzige Wohnung ist bereits komplett modernisiert. Sollte dennoch eine erneute Modernisierung stattfinden und dadurch die Miete steigen, gingen davon ebenfalls 25% Minderung ab. Eine reguläre Mieterhöhung, also ohne besonderen Grund, ist jedoch
ausgeschlossen. Die Minderung betrifft definitiv die Warmmiete.
Hierzu habe ich mich durch meinen Anwalt beraten lassen und hierzu gibt es auch Urteile. Der Vermieter würde also auf einem Teil meiner
verursachten Nebenkosten sitzen bleiben. Zu bedenken ist sicher auch, dass es schwer sein wird einen Käufer für meine Wohnung zu finden,
wenn der Interessent weiß, dass er lebenslang einen Mieter hat, bei dem er 25% Mietminderung hat. Dieser Fakt und die 10jährige Kündigungssperrfrist, machen einen Kauf als Kapitalanlage wenig attraktiv. Auch greift bei mir eine Härtefallregelung, die sogar eine Umlage einer erneuten Modernisierung schwierig macht. Daher wäre
es völliger Schwachsinn meine Wohnung zu kaufen.

hi,

dann verstehe ich die Ausgangsfrage nicht.

also mal andersrum, weil aus irgend einem Grund wirst du ja gefragt haben:
warum ziehst du Punkt 1 und 2 in Betracht?
Was fehlt an Angaben die einen da überhaupt nachdenken lassen?

oder wolltest du nur mal drüber reden? :smile: was bei Entscheidungen ja auch mal hilft.

grüße
lipi

Naja, es ist schon eine Option einen größeren Betrag zu bekommen, um damit z.B. Rücklagen zu bilden oder Dinge zu kaufen, die man sich bisher nicht kaufen konnte. Dafür gibt man eine Wohnung in einer Top-Gegend auf. In der anderen Stadt bekommt man stattdessen wiederrum sogar eine größere Wohnung für die bisherige Miete oder sogar günstiger, hat die Option einen Garten zu haben und noch mehr Natur. Man muss die Sache wirklich von verschiedenen Seiten betrachten. Die perfekte Lösung wird es aber wohl nicht geben. Bei meiner Frage geht es um Entscheidungsfindung.

hi,

also nur mal reden.

was soll man dir denn raten, wenn du in jedem Beitrag neue Infos rausrückst?
das macht so gar keinen Spass, aber drüber reden hilft ja schon.

Wenn es eine schöne Wohnung gibt, die preiswerter (20%?) ist als die jetzige (wie geht das bei einer Miete unter 400€ denn?) dann ist das Geld natürlich besser.

Das Thema lässt sich aber nicht rein rechnerisch lösen, da sind zu viele private dinge mit im Spiel.
Gerade ein Umzug in eine andere Stadt ist nicht ganz so einfach mit Gewohnheiten zu kombinieren.

Auf Dauer weniger zu Zahlen hat einen Vorteil, wenn man sein Einkommen regelmäßig bis zum 30. alle bekommt. Dann wären die ‚Rücklagen‘ wohl auch sehr schnell weg. Das Einkommen kann nur ausreichend sein, sonst hätte man diese Rücklagen ja bereits.

Option 2 fällt eigentlich raus.

grüße
lipi

sagt wer? du oder der vermieter?

ich kann mir nämlich keinen vermieter vorstellen, der option 2 oder 3 ernsthaft in erwägung zieht.

Es würde wohl niemand auf die Idee kommen etwaige Rücklagen zum Ausgleich der Kosten des Lebensunterhaltes zu nutzen. Wer 2 oder 3 sagt: Der Gesetzgeber in ähnlichen Fällen. Der Gesetzgeber sagt auch, dass bei Anmietung vorhandene Fenster nicht einfach zugemauert werden dürfen, da dies ein unerlaubter Eingriff in die Mietsache wäre.