Abfindung Höhe

Wird bei der Höhe der Abfindung die Elternzeit mit eingerechnet?

Angenommen, man hat 10 Jahre Vollzeit gearbeitet und nach 3 Jahren Elternzeit für 4 Monate Teilzeit.
Was gilt dann als Berechnungsgrundlage für die Abfindung, das Vollzeitgehalt oder das Teilzeitgehalt?

Vielen Dank im voraus
K.

Hallo

Verrätst Du uns vorher bitte erst einmal, warum überhaupt eine Abfindung gezahlt werden soll / wird?

Gruß,
LeoLo

Verrätst Du uns vorher bitte erst einmal, warum überhaupt eine
Abfindung gezahlt werden soll / wird?

Hallo,

Es ist wahrscheinlich, daß die Verwaltung der Firma in 2 Jahren geschlossen wird, da die Übernahme durch eine weit weg sitzende Firma dann bevorsteht.

Wenn man also nach der Elternzeit ein paar Monate arbeitet, dann wieder in neue Elternzeit geht und dann die Firma ca. 500 km entfernt ist, wonach wird dann die Abfindung bezahlt? nach dem Teilzeitgehalt, dem Vollzeitgehalt oder gemixt?

Danke im voraus

Gruß
KikiS

Hallo!

… dann die Firma ca. 500
km entfernt ist, wonach wird :dann die Abfindung bezahlt? :nach dem Teilzeitgehalt, dem :Vollzeitgehalt oder gemixt?

Es ist immer noch nicht klar, weshalb überhaupt Abfindungen gezahlt werden sollen. Mit einer Abfindung erkauft sich ein Unternehmen Ruhe. Gütliche Einigungen kosten weniger Kraft und Nerven als gerichtliche Auseinandersetzungen. Nun kann aber kein Arbeitsgericht erzwingen, daß ein Unternehmen an einem bestimmten Standort bleibt oder überhaupt weiterhin existiert.

Es ist keineswegs ausgemachte Sache, daß sich über Abfindungen reden läßt. Das Unternehmen bietet einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort. Den will der AN nicht. Warum sollte der AG zahlen? Im übrigen kann ein Unternehmen betriebsbedingte ordentliche Kündigungen mit vereinbarter Kündigungsfrist aussprechen. Das Wort Abfindung kommt dabei gar nicht vor.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
habe zur Zeit mehrere Fälle in der Bekannschaft. Firma macht Zweigniederlassung zu, es kommt zu einer betriebsbedingten Kündigung, die Beschäftigten können in ca 400 Km Entfernung im Zweigwerk weiterarbeiten, oder erhalten die Kündigung, was auch geschen ist. Rechtsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitsrichter entscheidet
keine Abfindung, da es den Betrieb nicht mehr gibt. Und das nach 28 Jahren.
So sieht das heute aus im real existierenden Kapitalismus.
Gruß
Günter

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Hallo

keine Abfindung, da es den Betrieb nicht mehr gibt. Und das
nach 28 Jahren.
So sieht das heute aus im real existierenden Kapitalismus.

Wo ist denn da der Zusammenhang? Umgekehrt könnte man jetzt fragen, mit welcher „antikapitalistischen“ Berechtigung jemand, der 28 Jahre lang vom AG beschäftigt wurde und dafür auch immer Gehalt bekommen hat, jetzt noch eine Abfindung sozusagen als „Sachdensersatz“ fordern will…

Gruß,
LeoLo

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