Abfindung im Unterhaltsrecht

Wie wird eine Abfindung im Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt) bewertet, wenn

  1. Scheidung im Jahre 2011 erfolgte
  2. Abfindung wegen Aufhebungsvertrag im Jahr 2013 floß
  3. Abfindung zum Kauf/Finanzierung einer Immobilie verwendet wurde
  4. das aktuelle Gehalt deutlich unter dem Gehalt in der Ehezeit liegt

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

Abfindung wird wie Lohn behandelt.
Lohn floss in 2013, entsprechend muss für dieses Jahr der Kindesunterhalt nachberechnet werden.

Wie dieser Lohn bzw Lohnersatzleistung verwendet wird ist egal.

Liegt nun das aktuelle Gehalt deutlich unter dem bisherigen Einkommen, ist eine Neuberechnung erforderlich.

Inwieweit die Aufgabe des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen laufenden Einbußen an Einkommen Unterhaltsmindernd geltend gemacht werden hängt dann wahrscheinlich von der zu erwartenden Unterhaltsklage ab.

Es kann sein, daß ein Richter der Herabsetzung des Unterhalts nicht zustimmt, wenn der Arbeitsplatz ohne Not aufgegeben wurde.

Grüße
miamei