Abfindung - interner Wechsel - Wie wird dies versteuert?

Hallo ich arbeite seid 26 Jahren in einem großen deutschen Konzern. In jetzigen Tätigkeit seid 10 Jahren. Durch Corona konnte ich mehrere Wochen mir einen anderen Bereich anschauen. Daraus ergab sich die Möglichkeit dort hin zuwechseln zum 01.01.2021. Ich fühlte mich sehr wohl und hatte viel Spaß an der Arbeit und im Team. Als ich aus der Hospitation wieder in meinen alten Bereich zurück gekommen war, hieß es, es sollen sich 3 Personen umorientieren. Was für ein Zufall hatte ich gerade eh das Angebot bekommen woanders intern anzufangen. Angemerkt sei das ich nach 26 Jahren aus 2 & 3 Schichten raus komme und nur noch früh arbeiten werde. :wink: Kein WE oder Feiertag.

Nun meine Frage: Die alte Stelle ist höher dotiert als die neue Position. Der Arbeitgeber bietet mir als Ausgleich eine Summe angenommen von 25000 € in Einmalzahlung. Alle Jahre & Zugehörigkeit u.s.w. bleiben komplett erhalten. Es ist ein Interner Wechsel im Betrieb/Konzern.

Wie wird diese Summe/Abfindung versteuert ?

Ich habe Lohnsteuer Klasse 1 und Sorge das nicht viel übrig bleibt oder wie mein normaler Lohn hoch versteuert wird.

Danke im Voraus !!! Grüße Frank aus Berlin

Hallo!

Falls es eine Entlassungsentschädigung mit direkter Anschlussbeschäftigung ist, dann wird ermäßigt besteuert (Fünftelregelung). Falls es eine Art von Signing-Fee ist, dann wird normal besteuert.

Das Finanzamt fordert bei solchen Vorgängen in der Regel die Vereinbarungen an und prüft.

Schöne Grüße!

1 Like

Danke ! Nein, ich werde nicht entlassen. Der Betrag ist als Vorauszahlung für die nächsten 5-7 Jahre anzusehen um den Gehaltsverlust auszugleichen. So beschreibt es der Arbeitgeber.

Auch wenn es keine Abbfindung ist, sondern eine Vorauszahlung = Vergü
tung für mehrere Jahre, kann diese ermäßigt versteuert werden nach EStG § 34.
Viel Erfolg

1 Like