Hallo allerseits,
dies ist mein erster Post in diesem Forum und ich würde mich über eine Antwort freuen.
Auf wikipedia fand ich zur 1/5 Regelung diesen link:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung
Auf diesem Link sind diverse Beispiele aufgeführt, auf mich kann unter Umständen folgendes zutreffen:
Beispiel 3:
Der gleiche ledige Arbeitnehmer erhält im Jahr 2009 eine Abfindung von 250.000 EUR, hat aber kein sonstiges zu versteuerndes Einkommen.
Einkommensteuer von 50.000 EUR 12.950 EUR
Einkommensteuer von 0 EUR 0 EUR
Differenz 12.950 EUR
Von der Abfindung ist Lohnsteuer von (12.950 EUR x 5 =) einzubehalten 64.750 EUR
Verbleibt eine Nettoabfindung von (250.000 EUR - 64.750 EUR =) 185.250 EUR
Damit hat derjenige, der im Jahr der Entlassungsentschädigung noch gearbeitet hat, nach Steuern weniger, als wenn er nicht gearbeitet hätte.
A.) Stimmt denn dieses Beispiel so? (Mir ist zum Beispiel nicht klar wieso hier 50.000 Euro angesetzt werden, wenn er sonst kein Einkommen hat?)
B.) Gibt es einen Maximalbetrag ab dem die 1/5 Regelung nicht mehr greift? Oder zumindesten keinen Sinn mehr macht?
Ich bedanke für alle Antworten,
Viele Grüße,
Charleston