Abfindung möglich?

Ich bin 56 Jahre alt und war noch keine Minute arbeitslos. Durchmeine Erkrankung (burn out) wurde ich aus der Karnkenkasse nach den entsprechenden Monaten des Krankengeldempfangs ausgesteuert. Nun habe ich einen Antragen suf Arbeitslosigkeit gestellt -nach dem Sicherstellungspragrafen -! Dieser Antrag wird noch bearbeitet. Mittlerweile habe ich rückwirkend zum 05. Mai 2010 meine Rentenbewilligung schriftlich bekommen.
Nun meine 1. Frage:

  1. Kann ich, darf ich, muss ich einen Antrag auf Abfindung stellen, nachdem ich von 1975 bis heute durchgängig bei dieser Firma beschäftigt war, keine Abmahnung - keine Kündigung!
    Kann ich einen Rechtsbeistand betr. Abfingungen nehmen, obwohl ich die Rentenzusage erhalten habe?
  2. Was geschieht mit meinen alten/neuen Urlaubsansruch.
    Wird der gestrichen oder muss der nach auflösung entsprechender Rückstellungen an mich ausbezahlt werden müssen?
    Ich bitte um qualifierte und natürlich balidige Rückantwort, da natürlich Einspruchsfristen zu beachten sind!
    Ich hoffe, dass viele von Euch mit den einen anderen Rat mir weiterhelfen könnt!
    Ich wäre euch wirklich sehr dankbar!
  1. Für eine Abfindung sehe ich wenig Chancen. Sie kann in der Regel als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, wenn die Kündigung betriebsbedingt erfolgt. Wegen der Krankheit liegt jedoch eine personenbedingte Kündigung vor (auch wenn sich burn out als Berufskrankheit nachweisen ließe - dann zahlt ja die Berufsgenossenschaft eine Rente). Ein Rechtsbeistand hilft da kaum weiter, weil der Sachverhalt klar ist. Chancen dürften nur bestehen, falls es diesbezüglich Festlegungen im Tarifvertrag o.ä. gibt.
  2. Der Resturlaub ist bis zum letzten Arbeitstag zu nehmen. Wenn er nicht genommen werden kann - z.B. wegen Krankheit - ist er gem. Bundesurlaubsgesetz in Geldeswert abzugelten.

Hallo und tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.
Beste Grüße

Ilona

Hallo,

ich weiß es leider nicht - aber einen Antrag kann man ja immer stellen. Ich glaube eine Abfindung gibt es nur bei Kündigung. Auf jeden Fall Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.
Viel Glück
Irene

Hallo, es tut mir Leid, aber ich kann Dir nicht weiter helfen. Ich hoffe, Du findest Hilfe!
Mit freundlichem Gruß, Martina.

sorry - ich bin auf dem Gebitet kein Fachmann - in Rechtssachen schon garnicht. Ich hoffe, ein anderer hilft. ThR

Guten Tag Peterundsoehne, leider bin ich keine Expertin zu deinem Thema…ich rate jedoch dringend dazu einen Anwalt einzuschalten, um eine gesicherte Auskunkt zu bekommen. Sollte das ein Geldthema sein, beim Amtsgericht deiner Stadt bekommst du eine kostenlose Rechtsberatung und Adressen, an die du dich wenden kannnst…viel Erfolg und viele Grüße Barbara Schäfer

salü

sorryy kann dir leider nicht weiterhelfen…wünsche dir viel geduld und viel kraft
lg
marlen

Hallo, also Abfindung wirst wahrscheinlich keine bekommen, den der Betrieb hat dich nicht entlassen. Der Urlaubsanspruch steht dir zu.
Aber erkundige dich lieber fachkundlich
LG