Hallo alle WWWler,
es rumpelt wieder mal auf dem Arbeitsmarkt in unserer Region. Ein bisher produzierendes Unternehmen stellt die eigene Produktion (künftig spezialisiert auf Vertrieb). Durch Umstrukturierung wird auch die (künftig nicht ausgeslastete) Buchhaltung extern vergeben. Die Mitarbeiter reagieren erwartungsgemäß nicht glücklich.
Streitpunkt: in den Kündigungsschreiben kein Wörtchen bezüglich möglicher Abfindungen. Um ihren „Anspruch“ durchzusetzen, kommts natürlich zur Klage (erstmal dieses Kündigungs-Dingens, um dann über eine Abfindung streiten zu können - find ich persönlich ja sowas von daneben, aber egal).
Und einige sind sich ziemlich sicher: der AG MUSS immer Abfindungen zahlen, wenn betriebsbedingt gekündigt wird.
??? Warum denn das? Ich dachte immer, er KANN, wenn er es einigermaßen glimpflich abwickeln will.
Kann ein AG tatsächlich dazu verdonnert werden, obwohl er ja auch nix in Aussicht gestellt hat? Aus welchen Gründen denn?
Danke für eure Antworten und Meinungen.
Grüßle
Blandura
PS: Nicht selbst betroffen, also bitte sachlich ohne Mitleid 