Abfindung = Muss?

Hallo alle WWWler,
es rumpelt wieder mal auf dem Arbeitsmarkt in unserer Region. Ein bisher produzierendes Unternehmen stellt die eigene Produktion (künftig spezialisiert auf Vertrieb). Durch Umstrukturierung wird auch die (künftig nicht ausgeslastete) Buchhaltung extern vergeben. Die Mitarbeiter reagieren erwartungsgemäß nicht glücklich.
Streitpunkt: in den Kündigungsschreiben kein Wörtchen bezüglich möglicher Abfindungen. Um ihren „Anspruch“ durchzusetzen, kommts natürlich zur Klage (erstmal dieses Kündigungs-Dingens, um dann über eine Abfindung streiten zu können - find ich persönlich ja sowas von daneben, aber egal).
Und einige sind sich ziemlich sicher: der AG MUSS immer Abfindungen zahlen, wenn betriebsbedingt gekündigt wird.
??? Warum denn das? Ich dachte immer, er KANN, wenn er es einigermaßen glimpflich abwickeln will.
Kann ein AG tatsächlich dazu verdonnert werden, obwohl er ja auch nix in Aussicht gestellt hat? Aus welchen Gründen denn?
Danke für eure Antworten und Meinungen.
Grüßle
Blandura

PS: Nicht selbst betroffen, also bitte sachlich ohne Mitleid :wink:

Pauschal: NEIN!
Hi!

Ein bisher produzierendes Unternehmen stellt die eigene
Produktion (künftig spezialisiert auf Vertrieb). Durch
Umstrukturierung wird auch die (künftig nicht ausgeslastete)
Buchhaltung extern vergeben. Die Mitarbeiter reagieren
erwartungsgemäß nicht glücklich.

Wer schreit auch schon „HURRA!“, wenn er seinen Job verliert?

Und einige sind sich ziemlich sicher: der AG MUSS immer
Abfindungen zahlen, wenn betriebsbedingt gekündigt wird.

Das ist ein sehr weit verbreiteter Irrtum (neudeutsch auch „urban legends“ genannt)

??? Warum denn das? Ich dachte immer, er KANN, wenn er es
einigermaßen glimpflich abwickeln will.

Er KANN, wenn er es möchte…
Er MUSS, wenn ein Sozialplan existiert, der das regelt…

Kann ein AG tatsächlich dazu verdonnert werden, obwohl er ja
auch nix in Aussicht gestellt hat? Aus welchen Gründen denn?

Vor Gericht wird erst mal versucht, einen Vergleich zu schließen (nicht selten auch vorher). Dass ein solcher Vergleich meist monetärer Natur ist, liegt vermutlich in der einfachen Abwicklung.

Wenn das Gericht jedoch der Meinung ist, dass die Kündigung nicht ok war, kann durchaus auch ein Urteil in Richtung „Abfindung“ gesprochen werden.

Nebenbei: Wenn ich auf eine „Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist“ klage, und das Gericht mir auch Recht gibt, würde ich mich mit der Standardabfindung nicht abspeisen lassen!

Genausogut kann das Gericht aber auch feststellen, dass die Kündigung völlig in Ordnung war, und es keine Abfindung gibt.
Und entgegen der oft getätigten Aussage, Gerichte sind eh immer auf der Arbeitnehmerseite, kommt das auch nicht selten vor!

Vor Gericht und auf hoher See…

LG
Guido

PS: Nicht selbst betroffen, also bitte sachlich ohne Mitleid

Dann sieh doch zu, wie Du klarkommst :wink:

Hi,
ich würde in so einem Fall auch eine unterschiedliche Rechtslage sehen, je nach dem, ob ein kompletter Betriebszweig = Produktion aufgegeben wird (hier haben die AN die schlechteren Karten) oder ob man nur aus Kostengründen outsourcen möchte = Buchhaltung (Hier kann es sich ggf. um eine rechtlich nicht wirksame Kündigung handeln)

A.

hallo zusammen,

zum beitrag…
es ist nicht vorgesehen, dass ein ag eine abfindung zahlen muss, es sei denn, es ist vertraglich geregelt!!!
das arbeitsrecht ist da sehr eindeutig. wird die form der kündigung und inhalt korrekt dargestellt und formuliert, gehen beide parteien ganz normal auseinander. auch bei betriebsbedingten kündigungen muss der ag bestimmte spielregeln einhalten. z. b. muss er ab einer bestimmten anzahl von mitarbeitern eine sog. sozialauswahl treffen.
wenn jeder ag immer der gefahr ausgesetzt wäre, abfindungen zahlen zu müssen, würde der sich dreimal überlegen, OB er jemanden einstellen soll.
wenn man eine klage vor dem arbeitsgericht anstrebt, sollte man prüfen, ob sie aussicht auf erfolg hat. der a-richter versucht im ersten termin, dem sog „gütetermin“ einen kompromiss zu finden. kompromisse sehen z.b. auch so aus, dass man sich auf halbem wege trifft, und der mitarbeiter einen geldbetrag erhält. das kann ein z.b. nur ein tagesverdienst sein. ein anrecht auf abfindung gibt es jedoch nicht. wenn man in der vergangenheit von abfindungen gehört hat, so sind das i.d.r. solche fälle, wo der ag sich nicht an „die spielregeln“ (gesetz) gehalten hat, um den mitarbeiter „loszuwerden“.
gruss aus bremen
linus-m