Abfindung nach Arbeitgeberkündigung

Hallo zusammen.

Angenommen ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung (4 Wochen).
Man vereinbart mündlich eine Abfindung (0,5 x Beschäftigungsjahr).

Müsste diese Vereinbarung auf der Kündigung stehen oder reicht es auch aus wenn diese mündlich verhandelt wurde (auf Vertrauen).

Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitsamt diese Abfindung mitteilen?
Sieht das Arbeitsamt irgendwo die Höhe der Abfindung?

Vielen Dank im Voraus.

Ich kann nur dringstens empfehlen nicht auf mündliche Vereinbarungen zu vertrauen.
Es ist zwar auch eine Absprache bzw. Vertrag zustande gekommen, jedoch bist du erst einmal in Beweispflicht, dass diese mündliche Abmachung überhaupt geäussert wurde.

Viel Spaß damit!

Also: Immer alles schriftlich geben lassen & keine Probleme haben.

Angenommen, der Arbeitgeber erinnert sich nach der Entlassung nicht mehr an die Zusage … was dann?

Die Arbeitsagentur wird Auskunft verlangen und hat einen Anspruch darauf um entscheiden zu können, inwiefern eine Ruhe- oder Sperrzeit verhängt werden kann - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-arbeitslos…