Abfindung nach Arbeitgeberkündigung
Hallo zusammen.
Angenommen ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung (4 Wochen).
Man vereinbart mündlich eine Abfindung (0,5 x Beschäftigungsjahr).
Müsste diese Vereinbarung auf der Kündigung stehen oder reicht es auch aus wenn diese mündlich verhandelt wurde (auf Vertrauen).
Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitsamt diese Abfindung mitteilen?
Sieht das Arbeitsamt irgendwo die Höhe der Abfindung?
Vielen Dank im Voraus.