Hallo,
Frau x befindet sich in Elternzeit.Sie soll nach der Elternzeit die
in Kürze endet eine Abfindung und eine Freistellung bekommen.
Wird während der Freistellung das Gehalt weitergezahlt?
Nach Elternzeit bestehen wieder die Konditionen, die vor der Elternzeit gültig waren.
Ich danke Euch!
Gruß
Tiffy78
Hallo,
wenn Frau X überhaupt sich auf sowas einläßt, dann sind alle Bedingungen der Vertragsauflösung grundsätzlich frei verhandelbar, auch die Zeitdauer der Freistellung sowie Vergütung. Die allermeisten Arbeitnehmerschutzgesetze können durch vertragliche Vereinbarungen idR irreversibel „ausgehebelt“ werden, das übersehen leider viele AN. Deswegen ist die Ausgangsfrage nicht eindeutig zu beantworten und (Fach-)anwaltlicher Rat vor Ort nötig.
&Tschüß
Wolfgang