Abfindung nach Elternzeit

Hallo,
ich habe folgende Frage:
nach drei Jahren in Elternzeit (läuft noch 5 Monate, Teilzeit in Elternzeit wurde abgelehnt) soll jetzt eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden - sofern dieser nicht widersprochen wird, mit Angebot einer Abfindung. Auf welcher Basis (Gehalt) wird diese eigentlich berechnet? Letzter tatsächlicher Lohn (vor dieser Elternzeit ebenfalls in Elternzeit jedoch 30 Stunden beschäftigt, dazwischen 1 Monat Vollzeit, dann Mutterschutz)? Oder auf Basis des Lohns für eine zuletzt beantragte jedoch abgelehnte Teilzeitbeschäftigung von 25 Stunden??
Fakt ist: man will/kann den Fragesteller nach Elternzeit nicht mehr beschäftigen und würde jetzt schon kündigen wg. der Kündigungsfrist. Ist etwas kompliziert…
Vielen Dank schon mal für jede Meinung.

Hallo

Auf welcher Basis (Gehalt) wird diese eigentlich berechnet?
Letzter tatsächlicher Lohn (vor dieser Elternzeit ebenfalls in
Elternzeit jedoch 30 Stunden beschäftigt, dazwischen 1 Monat
Vollzeit, dann Mutterschutz)? Oder auf Basis des Lohns für
eine zuletzt beantragte jedoch abgelehnte
Teilzeitbeschäftigung von 25 Stunden??

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html
in Verbindung mit
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__10.html
„(3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht.“

-> Ein abgelehntes Teilzeitverlangen ist demnach irrelevant. Der Schilderung ist für mich aktuell nicht eindeutig zu entnehmen, ob der fiktive AN zuletzt 30 Stunden / Woche oder in Vollzeit beschäftigt war.

Fakt ist: man will/kann den Fragesteller nach Elternzeit nicht
mehr beschäftigen und würde jetzt schon kündigen wg. der
Kündigungsfrist.

Sofern die Frage aus Sicht des AG erfolgt, verweise ich zur Sicherheit noch auf
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html

Gruß,
LeoLo

Ups… falscher link…
Ich schrub:

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html
in Verbindung mit

und meinte natürlich den hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html

Gruß,
LeoLo