Abfindung nach Kündigung

Einem Mitarbeiter ca 40 ( Ingenieur ) wird nach ca 10 Jahren aus betrieblichen Gründen gekündigkt.
Er hat Familie z.B. 1 Kind.
Wie sieht es da mit der Behandlung der Abfindung aus ?
Gruß

Hallo.
In der Regel geht man so vor, das man je Beschäftigungsjahr das 0,5fache des Monatsverdienstes bekommen kann (KschGesetz). Wobei das 0,5fache nur eine Richtlinie ist und er zwischen den Betriebsparteien ausgehandelt werden kann. Dieser Berechnungswert kann auch höher ausfallen oder sogar bis auf Null zurückgehen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass es nicht so viel Rücklagen hat um diese zu bezahlen oder dadurch sogar das fortbestehen des Unternehmens gefährdet ist. Ob man Familie hat oder Kinder spielt bei der Berechnung keine Rolle. Am besten redest du mal mit eurem Betriebsrat, der kann dir das ganze ausführlicher beschreiben.
Gruß H-P-Müller

Wie sieht es da mit der Behandlung der Abfindung aus ?
Gruß

Ganz schlecht, wenn der Betrieb keinen BR hat, der evtl. einen Sozialplan aushandeln kann, sofern die Vorraussetzungen gegeben sind.

Dann kann nur im Rahmen von § 1a KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html
ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn dies der AG im Kündigungsschreiben ausdrücklich angeboten hat.

&Tschüß

Hi!

Es existiert kein genereller Anspruch auf Abfindung.

Wenn die betrieblichen Gründe für eine Kündigung ausreichen, dann muss der AG auch keine Abfindung zahlen.
Es kann natürlich etwas anderes mit einem Betriebsrat vereinbart sein (Stichwort: Sozialplan), aber ein grundsätzlicher Anspruch existiert nicht.

VG
Guido