Abfindung nach Kündigung

Hallo,

ein Freund von mir, jetzt an die 50, ist vor etwa einem Monat gekündigt worden, die deutsche Niederlassung seiner ausländischen Mutterfirma wird wohl langsam zugemacht. Er war jetzt dort 18 Jahr lang angestellt. Wie ist denn da die Situation: Hat er nicht von Rechts wegen Anspruch auf eine Abfindung, und wie würde die sich bemessen/errechnen?

Vielen Dank für ein paar Hinweise
Antal

Hi!

FAQ:1129!

ein Freund von mir,

Aber kurz:

Hat er nicht von Rechts wegen Anspruch auf eine
Abfindung,

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Abfindungsanspruch

Gruß
Guido

Hallo Antal,

ich fürchte, Dein Freund geht leer aus. Eine Betriebschließung ist eine unternehmerische Entscheidung, dagegen kann man nichts machen. In bestimmten Fällen muss der Unternehmer einen Sozialplan aufstellen, der mit dem Betriebsrat ausgehandelt wird. Dein Freund soll sich doch mal beim Betriebsrat erkundigen - so es denn einen gibt.

MfG
Zemionow