wurde gekippt…
der Satz 2 aus Absatz 2 § 622 wurde vom EuGH quasi gekippt aufgrund Urteil Altersdiskriminierung…
http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artike…
also aufpassen, es sind tatsächlich 7 Monate
wurde gekippt…
der Satz 2 aus Absatz 2 § 622 wurde vom EuGH quasi gekippt aufgrund Urteil Altersdiskriminierung…
http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artike…
also aufpassen, es sind tatsächlich 7 Monate
Hi!
verrätst Du mir, wie Du auf diese Summe kommst?
Klar.
Gib hier die 55000 Jahreseinkommen mit der Abfindung 125125 ein.
Gruß
Guido
Kleiner Nachtrag
Gib hier die 55000 Jahreseinkommen mit der Abfindung 125125
ein.
Der Wert passt natürlich nur dann, wenn die 55 TEUR gezahlt sind, was vermutlich gleichbedeutend mit der Dezemberabrechnung wäre.
VG
Guido
klasse. danke für die Info.
gruß
tom
hallo,
der rechner ist bei verheirateten müll, da die einkünfte des ehegatten nirgends erfasst werden können… kann zu erheblichen abweichungen führen
gruß inder
Hi!
der rechner ist bei verheirateten müll, da die einkünfte des
ehegatten nirgends erfasst werden können… kann zu
erheblichen abweichungen führen
Wenn Du mir jetzt noch erklärst, seit wann man bei der Erstellung einer Entgeltabrechung das Einkommen etwaiger Ehepartner berücksichtigen muss, bin ich Dir dankbar.
Was am Ende bei einer Einkommensteuererklärung rumkommt, ist hier unmöglich diskutierbar, da die persönlichen Gegebenheiten hier vermutlich schon rein platzmäßig nicht hineinpassen - das ist aber vollkommen unerheblich dafür, ob der AG nach Fünftelregelung abrechnet oder nicht…
Gruß
Guido
Hi!
der rechner ist bei verheirateten müll, da die einkünfte des
ehegatten nirgends erfasst werden können… kann zu
erheblichen abweichungen führenWenn Du mir jetzt noch erklärst, seit wann man bei der
Erstellung einer Entgeltabrechung das Einkommen etwaiger
Ehepartner berücksichtigen muss, bin ich Dir dankbar.
die entgeltabrechnung interessiert bei einer abfindung niemanden, deshalb ist dieser rechner zwar ein nettes spielzeug, wer sich aber im hinblick auf eine mögliche abfindung bzw. die tatsächliche steuerbelastung, daraus irgendwelche schlüsse ziehen will, der ist verlassen…
Was am Ende bei einer Einkommensteuererklärung rumkommt, ist
hier unmöglich diskutierbar, da die persönlichen Gegebenheiten
hier vermutlich schon rein platzmäßig nicht hineinpassen
doch, das könnte man schon pimaldaumen ausrechnen, wenn man z.b. die einkünfte des ehegatten wüsste und sonst keine weiteren einkünfte vorliegen
ist aber vollkommen unerheblich dafür, ob der AG nach
Fünftelregelung abrechnet oder nicht…
ob der AG nach der fünftelregelung abrechnet oder nicht, wäre mir persönlich völlig egal, denn was zählt ist das, was am ende effektiv übrigbleibt.
und da gibt es von steuer 0 bis hin zu einer nachzahlung alle möglichen konstellationen.
insofern ist der verweis auf diesen ominösen abfindungsrechner für den fragesteller nur verwirrend…
gruß inder
Hi!
doch, das könnte man schon pimaldaumen ausrechnen, wenn man
z.b. die einkünfte des ehegatten wüsste und sonst keine
weiteren einkünfte vorliegen
Naja, jetzt wird es aber wirklich glaskugelduster
Hätte, wenn und aber…
Du erwähnst oben in Deiner (meiner Meinung nach vorzüglichen) Antwort sogar die Möglichkeit der getrennten Veranlagung.
Es können ja auch noch andere Einkünfte reinspielen, davon abhängig sind dann evtl. wieder Aufwendungen steuermindernd zu berücksichtigen, usw. usf.
insofern ist der verweis auf diesen ominösen abfindungsrechner
für den fragesteller nur verwirrend…
Können wir uns auf ein „kann verwirrend sein“ einigen?
Gruß
Guido
Hi!
doch, das könnte man schon pimaldaumen ausrechnen, wenn man
z.b. die einkünfte des ehegatten wüsste und sonst keine
weiteren einkünfte vorliegenNaja, jetzt wird es aber wirklich glaskugelduster
Hätte, wenn und aber…
klar ist das jetzt sehr speziell ins detail gehend, aber wenn man mal vom standardfall ausgeht (verh., 2 x auf lohnsteuerkarte, keine WK überm pauschbetrag; keine anderen einkünfte) dann kann man mit den angaben zum jeweiligen brutto und der höhe der abfindung schon recht genau auf den punkt kommen, was die abfindung „kostet“…
Du erwähnst oben in Deiner (meiner Meinung nach vorzüglichen)
Antwort sogar die Möglichkeit der getrennten Veranlagung.Es können ja auch noch andere Einkünfte reinspielen, davon
abhängig sind dann evtl. wieder Aufwendungen steuermindernd zu
berücksichtigen, usw. usf.
auf jeden fall und die hauen 5fach rein bei einer abfindung. ich hatte mal einen fall, da wollte jemand nach erhaltener abfindung im januar oder februar, zum ende des jahres wieder eine stelle annehmen. wir haben vorher mal gerechnet, wie sich die gehälter von okt-dez. in der jahressteuer auswirken und die mehrsteuer auf die abfindung hätte das komplette gehalt der 3 monate „gefressen“…
insofern ist der verweis auf diesen ominösen abfindungsrechner
für den fragesteller nur verwirrend…Können wir uns auf ein „kann verwirrend sein“ einigen?
auf jeden fall
gruß inder