Abfindung oder die Suche nach der besten Lösung

Hallo zusammen,

zu meiner Person:
43 Jahre alt, verh., 2 Kinder, 55tsd brutto, Haus (Restschulden 90tsd), 21 Jahre bei derselben Firma.

Problem:
Diese Firma muss sich ‚gesund‘ schrumpfen und wird, so wie es aussieht, 50%(!) der Belegschaft entlassen. Niemand weiß, ob er betroffen ist.
In den nächsten Wochen wird jedem Mitarbeiter ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung (1,3 Monatsgehälter x Anzahl der Jahre) angeboten. Danach wird gesiebt. Ein Sozialplan wird ebenfalls ins Leben gerufen (die Parameter sind noch unbekannt).

Optionen:
A: Freiwillig ausscheiden. Abfindung mitnehmen. Haus komplett abbezahlen. Die Sache als Chance betrachten, vielleicht mal etwas anderes, interessanteres zu machen als bisher (wobei das ganz ok war).

B: Abwarten und hoffen, dass man nicht dabei ist. Die Zukunft könnte gut werden. Neue Produkte stehen vor der Einführung. Schwierig zu beurteilen.

C: Gehen, wenn man zu denen gehört, die nicht mehr gebraucht werden (wobei ich das nicht glaube, da mein Job Profit generiert).

Die Situation ist für mich völlig unbekannt. Option A klingt interessant. Aber was kommt dann? Ich bin nicht mehr jung und habe Verantwortung für meine Familie. Trotzdem bin ich flexibel. Ich muss nicht hier arbeiten. Deutschland ist groß. Oder das Ausland?

Auf der anderen Seite sehe ich die Chance, dass sich die finanzielle Situation des Unternehmens verbessern könnte. Dann wäre ich noch dabei und alles wäre wie sonst. Nur was, wenn nicht? Was, wenn ich das Licht ausschalten muss und es, mangels Masse, keine Abfindung geben wird?

Falls ich sowieso gehen muss (Option C), dann hat sich der Fall erledigt. Aber soweit ist es nocht nicht.
Was würdet Ihr machen?
Sorry, wegen des Romans.

A: Freiwillig ausscheiden. Abfindung mitnehmen. Haus komplett
abbezahlen. Die Sache als Chance betrachten, vielleicht mal
etwas anderes, interessanteres zu machen als bisher (wobei das
ganz ok war).

  1. Abfindungen müssen versteuert werden (bitte recherchieren).
  2. Nur annehmen, wenn neuer Job vor Ort sicher ist.
  3. 1 Monatsgehalt Abfindung pro Jahr bekommst Du bei Kündigung sowieso wahrscheinlich (Anwalt fragen!). So gesehen sind die 1,3 Monatsgehälter Abfindung nicht sehr viel mehr… Da könntest Du auch eine Kündigung riskieren…

Ich muss nicht hier arbeiten. Deutschland ist groß. Oder das Ausland?
Was würdet Ihr machen?

Wer nur wegen Job umzieht, ist immer der Looser. Du zerstörst das soziale Umfeld von Dir, Deinem Mann und Deinen Kindern (wenn die 3 überhaupt auf Dauer mitziehen…).

Gute Leute mit Haus und gutem sozialen Umfeld bleiben vor Ort.

In Deiner Situation würde ich keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo zusammen,

zu meiner Person:
43 Jahre alt, verh., 2 Kinder, 55tsd brutto, Haus
(Restschulden 90tsd), 21 Jahre bei derselben Firma.

Hallo,
das ist ein bischen wenig Info um hier Rat zu bekommen.
In welcher Branche arbeitest Du? Betriebsgröße, Umsatz?
In welcher Region? Als was bis Du tätig, führend, nicht führend? Wie sind Deine Qualifikationen, Ausbildung,
Erfahrung (Jahre) in der jetzigen Position. Bis Du bereit vom Gehalt her Abstriche zu machen? Ist die Family bereit umzuziehen? Wie ist Dein Verhältnis zu Deinem Chef und dem Chef Deines Chefs? Ist Deine Abteilung von der kompletten Schließung bedroht? Fragen über Fragen.
Grüße
Christian

  1. 1 Monatsgehalt Abfindung pro Jahr bekommst Du bei Kündigung
    sowieso wahrscheinlich (Anwalt fragen!). So gesehen sind die
    1,3 Monatsgehälter Abfindung nicht sehr viel mehr… Da
    könntest Du auch eine Kündigung riskieren…

woher stammt die Aussage, dass man sowieso 1 Monatsgehalt / Jahr bekommt ?
Anspruch auf eine Abfindung hat man grundsätzlich überhaupt nicht, die meisten Gerichte halten 0,5 für angemessen, falls es in einem Kündigungsschutzprozess zu einem Vergleich kommt.

Achtung: Argenturen für Arbeit verhängen bei Aufhebungsverträgen gern eine Sperre, vor allem wenn die Abfindung über 0,5 hinausgeht.

In den nächsten Wochen wird jedem Mitarbeiter ein
Aufhebungsvertrag mit Abfindung (1,3 Monatsgehälter x Anzahl
der Jahre) angeboten.

jedem ??? d.h. wenn 90 % aller AN unterschreiben, macht die Firma sowieso zu ?

Danach wird gesiebt. Ein Sozialplan wird
ebenfalls ins Leben gerufen (die Parameter sind noch
unbekannt).

gibt es einen Betriebsrat ? Nur dieser kann mit dem AG einen Sozialplan abschliessen. Die angebotenen Abfindungen werden in der Regel auch die Basis sein für die Zahlen im Sozialplan. Dieser kann vom Betriebsrat auch bei einer Einigungsstelle erzwungen werden.
Falls es keinen Betriebsrat gibt, wird eine Sozialauswahl getroffen, das regelt nur, wer da bleibt und wer gehen muss.

Optionen:
A: Freiwillig ausscheiden. Abfindung mitnehmen. Haus komplett
abbezahlen. Die Sache als Chance betrachten, vielleicht mal
etwas anderes, interessanteres zu machen als bisher (wobei das
ganz ok war).

Steuer ca. 45 % der Abfindungssumme, also vorsichtig sein mit zu hohen Erwartungen.

  1. Abfindungen müssen versteuert werden (bitte recherchieren).

Ist schon passiert. Wie gesagt, das Haus wäre bezahlt.

  1. Nur annehmen, wenn neuer Job vor Ort sicher ist.

Das halte ich für nicht machbar.

  1. 1 Monatsgehalt Abfindung pro Jahr bekommst Du bei Kündigung
    sowieso wahrscheinlich (Anwalt fragen!). So gesehen sind die
    1,3 Monatsgehälter Abfindung nicht sehr viel mehr… Da
    könntest Du auch eine Kündigung riskieren…

Leider falsch. 0,5 Gehälter sind ‚normal‘

Wer nur wegen Job umzieht, ist immer der Looser. Du zerstörst
das soziale Umfeld von Dir, Deinem Mann und Deinen Kindern
(wenn die 3 überhaupt auf Dauer mitziehen…).

Verstehe, was Du meinst. Der Loser ist aber m.E. der, der sich nur im Umkreis bewirbt und die Hände in die Tasche steckt, wenn er nicht den Job findet, den er sucht.

Gute Leute mit Haus und gutem sozialen Umfeld bleiben vor Ort.

Nicht jeder von uns ist gut, oder?

In Deiner Situation würde ich keinen Aufhebungsvertrag
unterschreiben.

Danke dir für deine Meinung.
Gruß
Tom

jedem ??? d.h. wenn 90 % aller AN unterschreiben, macht die
Firma sowieso zu ?

Yep, jedem. Die meisten Kollegen sind aber recht jung und kommen gerade (2-4 Jahre) von der Uni. Für sie lohnt sich die Abfindung nicht.

Steuer ca. 45 % der Abfindungssumme, also vorsichtig sein mit
zu hohen Erwartungen.

Das ist m.W. nicht richtig. Es gibt mittlerweile eine sog. 5tel-Regelung, bei welcher die aktuelle Steuerklasse (3, 2 Kinder) eine entscheidende Rolle spielt.

Hallo,
das ist ein bischen wenig Info um hier Rat zu bekommen.

Ich denke, die Infos sind ausreichend.

In welcher Branche arbeitest Du? Betriebsgröße, Umsatz?
In welcher Region? Als was bis Du tätig, führend, nicht
führend? Wie sind Deine Qualifikationen, Ausbildung,
Erfahrung (Jahre) in der jetzigen Position. Bis Du bereit vom
Gehalt her Abstriche zu machen? Ist die Family bereit
umzuziehen? Wie ist Dein Verhältnis zu Deinem Chef und dem
Chef Deines Chefs? Ist Deine Abteilung von der kompletten
Schließung bedroht? Fragen über Fragen.

Es sei denn, Du willst mir einen Job anbieten :wink:
Gruß
Tom

Das ist m.W. nicht richtig. Es gibt mittlerweile eine sog.
5tel-Regelung, bei welcher die aktuelle Steuerklasse (3, 2
Kinder) eine entscheidende Rolle spielt.

Die Steuerklasse spielt eine Rolle, aber die Kinder nicht.
Abfindungen sind sogenannte sonstige Bezüge, die anders als das laufende Gehalt berechnet werden. Die von dir angesprochene Fünftelregelung kann zur Anwendung kommen, aber nur wenn sie günstiger ist als die normale Berechnung der Einmalzahlung.

Viele Grüße

Gesine

5tel Regelung bedeutet, dass man die Abfindung auf 5 Jahre verteilt und dafür jeweils die Steuer berechnet, man zahlt die Summe dieser Steuern aber trotzdem auf einmal bei Fälligkeit der Abfindung.

Großartigen Effekt hat man aber dadurch nicht…

  1. 1 Monatsgehalt Abfindung pro Jahr bekommst Du bei Kündigung
    sowieso wahrscheinlich (Anwalt fragen!). So gesehen sind die
    1,3 Monatsgehälter Abfindung nicht sehr viel mehr… Da
    könntest Du auch eine Kündigung riskieren…

Leider falsch. 0,5 Gehälter sind ‚normal‘

Nicht bei Dir: 21 jahre im Job, 2 Kinder, „Ein Sozialplan wird ebenfalls ins Leben gerufen“. Unter Berücksichtigung einer Sozialauswahl kann der Betrieb Dich kaum kündigen

Wer nur wegen Job umzieht, ist immer der Looser. Du zerstörst
das soziale Umfeld von Dir, Deinem Mann und Deinen Kindern
(wenn die 3 überhaupt auf Dauer mitziehen…).

Verstehe, was Du meinst. Der Loser ist aber m.E. der, der sich
nur im Umkreis bewirbt und die Hände in die Tasche steckt,
wenn er nicht den Job findet, den er sucht.

Du hast Frau und 2 Kinder, und ein Haus. Es ist fraglich, ob die anderen 3 die Zerstörung ihres sozialen Umfeldes auf Dauer mitmachen würden. Evtl. klappt das mit kleinen Kindern und einer arbeitslosen Frau. Ich als Frau würde jedenfalls meinen guten Job nicht so leicht aufgeben, nur weil der Göttergatte seinen Job wechseln möchte.

Nochmal mein Rat: Wenn der Betrieb Dich kündigen will, dann soll er es machen. Du kündigst nicht…

Gruß
Tom

Grüße

Erdbeerzunge

Kündigungsfirst
Kündigungsfrist ist übrigens 7 Monate zum Monatsende (über 20 Jahre Betriebszugehörigkeit)

Bei einem Aufhebungsvertrag sollte man diese Frist nicht unterschreiten, sonst kommt es auf alle Fälle zur Sperre bei Arbeitslosigkeit.

Und man kann diese „lange“ Zeit natürlich nutzen, etwas neues zu finden…

Nochmal: man hat keinen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung.

Betriebsbedingte Kündigung (hier der Fall) kann auch komplett ohne eine Abfindung ablaufen. Bei einem Kündigungsschutzprozess könnte man beim Gütetermin evtl. eine Abfindung vereinbaren um eine Klage zu vermeiden, aber spätestens beim Gerichtstermin wird über eine Abfindung verhandelt. Und da kommt es nur darauf an, ob der Prozess Aussicht auf Erfolg hat.
Da allerding spielt die „mangelnde“ oder „fehlerhafte“ Sozialauswahl eine grosse Rolle…
Mit 55 / 21 / und zwei Kinder ist man bei der Sozialauswahl relativ gut gestellt…vor allem wenn es viele junde Kollegen gibt

Kein großartiger Effekt…

Großartigen Effekt hat man aber dadurch nicht…

Hier wäre der Effekt bei angenommener StKl III im lächerlichen Rahmen von Peanut-mäßigen 10480 €…

Bei StKl. I bin ich aber bei Dir :smile:

Gruß
Guido

ja klar, wir reden hier über eine Abfindung von ca. 125.000.- Euro, da machts schon was aus…

Steuer ca. 45 % der Abfindungssumme, also vorsichtig sein mit
zu hohen Erwartungen.

Das ist m.W. nicht richtig. Es gibt mittlerweile eine sog.
5tel-Regelung, bei welcher die aktuelle Steuerklasse (3, 2
Kinder) eine entscheidende Rolle spielt.

  • die 5/tel regelung gibt es schon lange. ich empfehle hinsichtlich der antworten unten einfach mal zu googlen.

  • die steuerklasse spielt hinsichtlich der abfindung keine rolle bzw. nur beim abzug der lohnsteuer durch den AG. hier gibt es verschiedene möglichkeiten, wie dieser verfahren kann. das sit aber nebensächlich, denn „versteuert“ mit den tatsächlichen verhältnissen wird eine abfindung immer im rahmen der veranlagung zur einkommensteuer.

  • im hier vorliegenden fall, vorausgesetzt, es liegen keine anderen postitiven einkünfte in nennenswerte höhe vor, kann eine abfindung von 125T€ mit der steuerbelastung richtung dreistelligem tausender bereich gehen. (habe jetzt keine lust das durchzurechnen)

  • wichtig ist, dass man das arbeitsverhältnis so früh wie möglich im jahr auflöst, damit der „sockel“ der anderen einkünfte im hinblick auf die 5/tel regelung niedrig bleibt.

  • falls die Ef. arbeitet, kann u.u. die getrennte veranlagung zu erheblichen vorteilen führen.

  • wichtig ebenfalls, dass man dann möglichst erst im nächsten VZ wieder eine neue tätigkeit beginnt, oder das neue gehalt ins nächste jahr verlagert (verhandlungs- und gestaltungsfrage)

  • ebenfalls geprüft werden müsste, ob nicht im jahr der abfindung noch negative einkünfte aus anderen einkunftsarten generiert werden könnten (gewerbliche beteiligungen usw.)

  • im hinblick auf die anwendung der 5/tel regelung muss ebenfalls geprüft werden, ob es sich um die zusammenballung von einkünften handelt (Stb kann da helfen)

zuletzt noch: wenn man mit dem gedanken spielt, die abfindung zu nehmen, dann auf jeden fall VOR vertragsauflösung mit einem steuerberater sprechen und alle eventualitäten abklopfen und diesen den entwurf der vertragsauflösung auf die steuerlichen konsequenzen prüfen lassen und gestaltungsmöglichkeiten nutzen…

gruß inder

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Du hast Frau und 2 Kinder, und ein Haus. Es ist fraglich, ob
die anderen 3 die Zerstörung ihres sozialen Umfeldes auf Dauer
mitmachen würden.

Deine Sorge ehrt dich. Wir besprechen und entscheiden solche Dinge durchaus gemeinsam.

Evtl. klappt das mit kleinen Kindern und
einer arbeitslosen Frau. Ich als Frau würde jedenfalls meinen
guten Job nicht so leicht aufgeben, nur weil der Göttergatte
seinen Job wechseln möchte.

Ich würde das für meine Frau tun, wenn es Gründe dafür gäbe. Aber das ist ein anderes Thema.

Nochmal mein Rat: Wenn der Betrieb Dich kündigen will, dann
soll er es machen. Du kündigst nicht…

Danke dir

Erdbeerzunge

Kündigungsfrist ist übrigens 7 Monate zum Monatsende (über 20
Jahre Betriebszugehörigkeit)

bedingt richtig. das eintrittsalter (25 J.) ist hier entscheidend. also bei mir ‚nur‘ 6 monate

Bei einem Aufhebungsvertrag sollte man diese Frist nicht
unterschreiten, sonst kommt es auf alle Fälle zur Sperre bei
Arbeitslosigkeit.

Und man kann diese „lange“ Zeit natürlich nutzen, etwas neues
zu finden…

danke dir

danke für die umfassende antwort, wenngleich ich zugeben muss, nicht alles verstanden zu haben.

Großartigen Effekt hat man aber dadurch nicht…

Hier wäre der Effekt bei angenommener StKl III im lächerlichen
Rahmen von Peanut-mäßigen 10480 €…

Hi Guido,
verrätst Du mir, wie Du auf diese Summe kommst? Alle ‚Rechner‘ im Netz, die ich bislang bemühte, kamen auf verschiedene Beträge. Und verstanden habe ich das Prinzip leider auch nicht.
Danke dir.

Bei StKl. I bin ich aber bei Dir :smile:

Gruß
Guido