für mich ein klarer fall, wo eigentlich eine fette abfindung
winken sollte…
Also auf eine Abfindung hat man i.A. keinen Rechtsanspruch: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Und diesen „goldenen Handschlag“ eine Abfindungszahlung muss sich ein Unternehmen finanziell erstmal leisten können…
Nicht „betriebsbedingt“ oder sonst etwas in der Art?
nein - kleines steuerbüro…
Naja - ab 5 Mitarbeitern geht das trotzdem!
weil vllt. ein arbeitsrichter der meinung sein wird, dass die
kündigung nicht rechtswirksam ist
Man kann nun mal nicht auf „Abfindung“ klagen, sondern nur auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist.
Das muss dann fristgerecht geschehen.
Ob man sich dann auf eine Abfindung einigt, ist ein anderes Thema - ein Rechtsanspruch existiert (mit Ausnahme §1a KSchG) aber nicht.
Nicht „betriebsbedingt“ oder sonst etwas in der Art?
nee, nix dergleichen
nein - kleines steuerbüro…
Naja - ab 5 Mitarbeitern geht das trotzdem!
so war auch mein kenntnisstand
weil vllt. ein arbeitsrichter der meinung sein wird, dass die
kündigung nicht rechtswirksam ist
Man kann nun mal nicht auf „Abfindung“ klagen, sondern nur auf
Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung
nicht beendet ist.
Das muss dann fristgerecht geschehen.
ist doch klar - ich meinte das aus der konstellation im ausgangsposting, in der zugegebenrmassen details gefehlt haben, abzuleiten wäre, dass hier eben ein sachverhalt gegeben ist, der entweder auf eine abfindung oder eben weiterbeschäftigung rausläuft…
dass dabei die wege zum anwalt und gericht mit kündigungsschutzklage einzuhalten sind versteht sich von selbst
Ob man sich dann auf eine Abfindung einigt, ist ein anderes
Thema - ein Rechtsanspruch existiert (mit Ausnahme §1a KSchG)
aber nicht.
ich meine gehört zu haben, dass das AG in einer Kündiugungsklage z.B. feststellen kann, dass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht.
Da jedoch das Vertrauensverhältnis gestört ist, ist eine Weiterbesdchäftigung nicht mehr zumutbar. Dementsprechend würde dem AN eine Ausfallzahlung zugesprochen.
„Die meisten“ oder „mehr als fünf“? Wenn es 5 oder weniger sind, kann man den Küschutz nach altem Recht nämlich vergessen. Es müssen noch mehr als 5 AN aus der Zeit der Geltung des alten KüSchutzrechtes angestellt sein. Wieviele nach der Reform kamen, ist dabei unerheblich.
wenn ich das richtig verstehe, dann werden heute die gezählt, die damals (2003) schon da waren und dabei muss man dann über die 5 kommen -> also mindestens 5,25 - rischdisch ?
sind es auf jeden fall… und jetzt ? gibbet dollars ?
gruß inder
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„Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“
ich dachte eigentlich es erbarmt sich hier jemand, der sich im arbeitsrecht auskennt, die situation hinsichtlich der aussicht auf eine abfindung auszuloten
falsch gedacht ! trotzdem danke
gruß inder
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ich dachte eigentlich es erbarmt sich hier jemand, der sich im
arbeitsrecht auskennt, die situation hinsichtlich der aussicht
auf eine abfindung auszuloten
Du HAST doch Antworten bekommen von Leuten, die sich im Arbeitsrecht auskennen!
Was erwartest Du?
Genaueres wird Dir nur ein Vorsitzender beim Arbeitsgericht im entsprechenden Prozess sagen.
Es wird vermutlich aber blöde geschaut, wenn festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis schlicht weiter besteht…
ich dachte eigentlich es erbarmt sich hier jemand, der sich im
arbeitsrecht auskennt, die situation hinsichtlich der aussicht
auf eine abfindung auszuloten
Du HAST doch Antworten bekommen von Leuten, die sich im
Arbeitsrecht auskennen!
Was erwartest Du?
Genaueres wird Dir nur ein Vorsitzender beim Arbeitsgericht im
entsprechenden Prozess sagen.
Es wird vermutlich aber blöde geschaut, wenn festgestellt
wird, dass das Arbeitsverhältnis schlicht weiter besteht…
…nein, das ist das ziel !
hat der AG schon einmal gehabt, das programm
ich dachte es kann jemand realistisch einschätzen anhand der angaben, wie hoch eine mögliche abfindung sein könnte (aus erfahrungswerten oder so, da der fall ja nicht besonders speziell ist)
habe mich aber anderweitig schlau gemacht…
da kündigungsschutz besteht, wird es wohl darauf rauslaufen, dass im gütetermin ein halbes monatsgehalt x 6 jahre zur disposition stehen wird
knackpunkt an der sache ist, dass exact für diese position ein anderer mitarbeiter neu eingestellt wird