Abfindung oder nicht ?

hallo,

folgende fall-konstellation:

  • arbeitsvertrag nach „altem recht“ mit 5 arbeitnehmern-grenze
  • büro hat insgesamt 7 oder 8 arbeitnehmer
  • fristgerechte kündigung lt. arbeitsvertrag nach 6 jahren zugehörigkeit
  • neueinstellung eines „ersatzes“ nach austritt des alten arbeitnehmers exact für diese position

fehlen noch infos ???

für mich ein klarer fall, wo eigentlich eine fette abfindung winken sollte…

wie seht ihr das ???

gruß inder

Auch hallo.

für mich ein klarer fall, wo eigentlich eine fette abfindung
winken sollte…

Also auf eine Abfindung hat man i.A. keinen Rechtsanspruch: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Und diesen „goldenen Handschlag“ eine Abfindungszahlung muss sich ein Unternehmen finanziell erstmal leisten können…

HTH
mfg M.L.

Hi!

  • arbeitsvertrag nach „altem recht“ mit 5 arbeitnehmern-grenze
  • büro hat insgesamt 7 oder 8 arbeitnehmer

alle Vollzeit?

  • fristgerechte kündigung lt. arbeitsvertrag nach 6 jahren
    zugehörigkeit

Weshalb?

fehlen noch infos ???

Und wie!
Betriebsrat?
Was steht in der Kündigung?
Kann man belegen, dass ein neuer Mitarbeiter für exakt die gleiche Position eingestellt wird?

für mich ein klarer fall, wo eigentlich eine fette abfindung
winken sollte…

Warum sollte bei einer wirksamen Kündigung eine Abfindung gezahlt werden, wenn das nich vorher vereinbart ist?

wie seht ihr das ???

anders :wink:

LG
Guido

Hi!

  • arbeitsvertrag nach „altem recht“ mit 5 arbeitnehmern-grenze
  • büro hat insgesamt 7 oder 8 arbeitnehmer

alle Vollzeit?

hallo guido - danke…

ja, vollzeit…zumindest 6 davon…

  • fristgerechte kündigung lt. arbeitsvertrag nach 6 jahren
    zugehörigkeit

Weshalb?

  • keine begründung !

fehlen noch infos ???

Und wie!
Betriebsrat?

  • nein - kleines steuerbüro…

Was steht in der Kündigung?

  • nix weiter - nur eben, ich kündige fristgerecht usw…

Kann man belegen, dass ein neuer Mitarbeiter für exakt die
gleiche Position eingestellt wird?

  • ja, der wird noch vorher eingearbeitet

für mich ein klarer fall, wo eigentlich eine fette abfindung
winken sollte…

Warum sollte bei einer wirksamen Kündigung eine Abfindung
gezahlt werden, wenn das nich vorher vereinbart ist?

weil vllt. ein arbeitsrichter der meinung sein wird, dass die kündigung nicht rechtswirksam ist

wie seht ihr das ???

anders :wink:

und nun ?

gruß inder

Auch hallo.

für mich ein klarer fall, wo eigentlich eine fette abfindung
winken sollte…

Also auf eine Abfindung hat man i.A. keinen Rechtsanspruch:

wir sind ja hier auch nicht i.A. sondern im konkreten fall … und leisten kann er sich die abfindung…

gruß inder

Hi!

  • keine begründung !

Nicht „betriebsbedingt“ oder sonst etwas in der Art?

  • nein - kleines steuerbüro…

Naja - ab 5 Mitarbeitern geht das trotzdem!

weil vllt. ein arbeitsrichter der meinung sein wird, dass die
kündigung nicht rechtswirksam ist

Man kann nun mal nicht auf „Abfindung“ klagen, sondern nur auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist.
Das muss dann fristgerecht geschehen.

Ob man sich dann auf eine Abfindung einigt, ist ein anderes Thema - ein Rechtsanspruch existiert (mit Ausnahme §1a KSchG) aber nicht.

LG
Guido

Hi!

  • keine begründung !

Nicht „betriebsbedingt“ oder sonst etwas in der Art?

nee, nix dergleichen

  • nein - kleines steuerbüro…

Naja - ab 5 Mitarbeitern geht das trotzdem!

so war auch mein kenntnisstand

weil vllt. ein arbeitsrichter der meinung sein wird, dass die
kündigung nicht rechtswirksam ist

Man kann nun mal nicht auf „Abfindung“ klagen, sondern nur auf
Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung
nicht beendet ist.
Das muss dann fristgerecht geschehen.

ist doch klar - ich meinte das aus der konstellation im ausgangsposting, in der zugegebenrmassen details gefehlt haben, abzuleiten wäre, dass hier eben ein sachverhalt gegeben ist, der entweder auf eine abfindung oder eben weiterbeschäftigung rausläuft…

dass dabei die wege zum anwalt und gericht mit kündigungsschutzklage einzuhalten sind versteht sich von selbst

Ob man sich dann auf eine Abfindung einigt, ist ein anderes
Thema - ein Rechtsanspruch existiert (mit Ausnahme §1a KSchG)
aber nicht.

… wird dem AG nichts anderes übrig bleiben

gruß inder

Hi Inder,

ich meine gehört zu haben, dass das AG in einer Kündiugungsklage z.B. feststellen kann, dass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht.
Da jedoch das Vertrauensverhältnis gestört ist, ist eine Weiterbesdchäftigung nicht mehr zumutbar. Dementsprechend würde dem AN eine Ausfallzahlung zugesprochen.

Hätt, könnte, würde… leider nichts nähere.

Gruß
BJ

Hallo

  • arbeitsvertrag nach „altem recht“ mit 5 arbeitnehmern-grenze
  • büro hat insgesamt 7 oder 8 arbeitnehmer

alle Vollzeit?

ja, vollzeit…zumindest 6 davon…

Seit wann sind die denn alle da angestellt?

Gruß,
LeoLo

Hallo

  • arbeitsvertrag nach „altem recht“ mit 5 arbeitnehmern-grenze
  • büro hat insgesamt 7 oder 8 arbeitnehmer

alle Vollzeit?

ja, vollzeit…zumindest 6 davon…

Seit wann sind die denn alle da angestellt?

die meisten schon mehrere jahre - früher, so vor ca. 3 oder 4 jahren waren es noch 9-11 mitarbeiter, falls das relevant sein sollte

gruß inder

Hallo

ja, vollzeit…zumindest 6 davon…

Seit wann sind die denn alle da angestellt?

die meisten schon mehrere jahre

„Die meisten“ oder „mehr als fünf“? Wenn es 5 oder weniger sind, kann man den Küschutz nach altem Recht nämlich vergessen. Es müssen noch mehr als 5 AN aus der Zeit der Geltung des alten KüSchutzrechtes angestellt sein. Wieviele nach der Reform kamen, ist dabei unerheblich.

Gruß,
LeoLo

o.k.

wenn ich das richtig verstehe, dann werden heute die gezählt, die damals (2003) schon da waren und dabei muss man dann über die 5 kommen -> also mindestens 5,25 - rischdisch ?

sind es auf jeden fall… und jetzt ? gibbet dollars ?

gruß inder

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hallo,

  • fristgerechte kündigung lt. arbeitsvertrag nach 6 jahren
    zugehörigkeit

Wann gabs denn die schriftliche Kündigung überhaupt? (Oder hab ich was überlesen und das stand schon irgendwo?)

MfG

am 18.01. - wieso ?

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

am 18.01. - wieso?

„Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“

http://bundesrecht.juris.de/kschg/__4.html

und weiter ?

ich dachte eigentlich es erbarmt sich hier jemand, der sich im arbeitsrecht auskennt, die situation hinsichtlich der aussicht auf eine abfindung auszuloten

falsch gedacht ! trotzdem danke

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hast Du doch bekommen!
Hi!

ich dachte eigentlich es erbarmt sich hier jemand, der sich im
arbeitsrecht auskennt, die situation hinsichtlich der aussicht
auf eine abfindung auszuloten

Du HAST doch Antworten bekommen von Leuten, die sich im Arbeitsrecht auskennen!

Was erwartest Du?
Genaueres wird Dir nur ein Vorsitzender beim Arbeitsgericht im entsprechenden Prozess sagen.

Es wird vermutlich aber blöde geschaut, wenn festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis schlicht weiter besteht…

LG
Guido

Hi!

ich dachte eigentlich es erbarmt sich hier jemand, der sich im
arbeitsrecht auskennt, die situation hinsichtlich der aussicht
auf eine abfindung auszuloten

Du HAST doch Antworten bekommen von Leuten, die sich im
Arbeitsrecht auskennen!

Was erwartest Du?
Genaueres wird Dir nur ein Vorsitzender beim Arbeitsgericht im
entsprechenden Prozess sagen.

Es wird vermutlich aber blöde geschaut, wenn festgestellt
wird, dass das Arbeitsverhältnis schlicht weiter besteht…

…nein, das ist das ziel !

hat der AG schon einmal gehabt, das programm

ich dachte es kann jemand realistisch einschätzen anhand der angaben, wie hoch eine mögliche abfindung sein könnte (aus erfahrungswerten oder so, da der fall ja nicht besonders speziell ist)

habe mich aber anderweitig schlau gemacht…

da kündigungsschutz besteht, wird es wohl darauf rauslaufen, dass im gütetermin ein halbes monatsgehalt x 6 jahre zur disposition stehen wird

knackpunkt an der sache ist, dass exact für diese position ein anderer mitarbeiter neu eingestellt wird

danke an alle

gruß inder