Abfindung oder Unterhaltszahlung

Hallo,

mich beschäftigt der Gedanke, ob ich nicht an meine werdende Ex-Frau, für die ich unterhaltspflichtig bin, versuchen sollte eine Abfindung zu zahlen um damit eine immerwährende Diskussion des niemals ausreichenden Unterhaltes wegzubekommen und mich damit emotional davon befreien könnte.
Wer hat denn damit Erfahrung??? Mach sowas Sinn und auf welchen Betrag richte ich mich denn ein?? und mit welcher Strategie „verkaufe“ ich es ihr??
Wie ist es denn, wenn sie nach Jahren Sozialhilfe beansprucht, bin ich dann exkulpiert oder kann das Sozialamt Regress nehmen??

Für konkrete Informationen wäre ich äusserst dankbar.

Michael

Hallo Michael,

schau einfach in die Düsseldorfer Tabelle und Du kannst Dir den Unterhaltsbedarf für die nächsten 18 oder 21 Jahre ausrechnen, plus einer Steigerung um die Inflationsrate.
(gibs bei jedem Jugendamt oder bei mir mit einigen Tagen verspätung)

Problem: Wie ist Deine Beziehung zur Mutter und dem Kind? Erst wenn Du da klar bist kann dies ein Weg sein.

Auch eine privat rechtliche Vereinbarung beim Notar, schützt einem nicht vor späteren Unterhaltsansprüchen, die sich aus dem Sozialhilfebezug ergeben!!!

Letzte Frage: Was kostet die Einmalzahlung heute und wie kann ich die Ratenzahlung finanzieren? Kann es sinnvoller sein, eine monatliche Belastung zu tragen und diesen aus einer Anlage z.B. in Investemtfonds zu finanzieren??
Alles Fragen wo nur der STeuerberater eine Antwort drauf weiß.

Viel Glück

Oliver