Hallo,
ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier richtig bin…
Angenommen AN A befindet sich in der privaten Insolvenz.
Dann bekommt er aufgrund Betriebsschließung bzw. Verlagerung eine Kündigung 31.12. mit dem Vorschlag als Abfindung 1 Monatsgehalt auszuzahlen.
Wäre diese Abfindung pfändbar?
Wenn ja, wie hoch wäre der Eigenbehalt?
Vielen Dank.
Hallo,
Angenommen AN A befindet sich in der privaten Insolvenz.
Dann bekommt er aufgrund Betriebsschließung bzw. Verlagerung
eine Kündigung 31.12. mit dem Vorschlag als Abfindung 1
Monatsgehalt auszuzahlen.
eine Abfindung ist nach § 850i Abs. 1 ZPO voll pfändbar. Der Betrag wird dem Nettoeinkommen für den entsprechenden Monat hinzugerechnet, und dann kommt die Pfändungstabelle, http://www.sozialleistungen.info/con/themen/pfaendun…, ganz normal zur Anwendung.
Gruß,
Oskar
Schade…
Aber vielen Dank für die Antwort!
eine Abfindung ist nach § 850i Abs. 1 ZPO voll pfändbar. Der
Betrag wird dem Nettoeinkommen für den entsprechenden Monat
hinzugerechnet, und dann kommt die Pfändungstabelle,
http://www.sozialleistungen.info/con/themen/pfaendun…,
ganz normal zur Anwendung.
Hallo!
Meines Wissens ist die Pfändung von Arbeitseinkommen während der Dauer eines Insolvenzverfahrens nicht zulässig. Sollte eine Pfändung erfolgen, empfiehlt es sich, unverzüglich den Treuhänder davon zu informieren.
Gruß Franz
Hallo,
Meines Wissens ist die Pfändung von Arbeitseinkommen während
der Dauer eines Insolvenzverfahrens nicht zulässig. Sollte
eine Pfändung erfolgen, empfiehlt es sich, unverzüglich den
Treuhänder davon zu informieren.
ist richtig, die Pfändung eines einzelnen Gläubigers würde ins Leere gehen. Ich habe die Frage aber so verstanden, dass es um Abführung an den Treuhänder/Insolvenzverwalter aufgrund der Abtretungserklärung geht, also ob die Insolvenzmasse von der Abfindung was abbekommt.
Gruß,
Oskar