angenommen Person A hat Kündigung zum 31.12.07 erhalten, erhält dann Ende Januar 2008 noch eine Abfindung in Höhe 1 Monatsgehaltes (z.b. aufgrund eines Vergleichsverfahrens im Rahmen von Kündigungsschutzklageverfahren).
Wäre es korrekt im Falle eines Insolvenzverfahrens, dass
a) nur die Steuer und Solidaritätszuschlag abgezogen wird (keine Sozialversicherungen…)
b) der gesamte Restbetrag zu 100% verpfändet (ohne Anrechnung von Freibeträgen) wird?
Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wo man das nachlesen kann?
Nur damit ich das den mitdiskutierenden Personen mal vorlesen kann…
eine Entlassungsentschädigung ist immer (auch ohne Pfändung)
sozialversicherungsfrei, aber voll pfändbar, da für sie in den §§ 850 ZPO keine
Ausnahmen geregelt sind.
Grüße
EK
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dass heißt es ist korrekt, dass nicht 1 Cent davon an den Insolventen ausbezahlt wird?
Mir lag bisher die Info vor, dass die Abfindung wie ein Gehalt behandelt wird, also der Nettobetrag gemäß Pfändungstabelle behandelt wird (z.B. bei einem Netto-Betrag von 1700 Euro würden davon 500,40 Euro gepfändet, der Rest ausbezahlt). So sollte es doch mit allen Einnahmen sein, oder nicht?
Ich meine, eigentlich sollte die Abfindung doch u.a. dafür da sein, die arbeitslose Zeit mit diesem Geld zu überbrücken, weil wenn Abfindung, dann kein Arbeitslosengeld…
Habe das tatsächlich falsch verstanden?
ich bin mir nicht sicher, die Frage richtig verstanden zu haben, weil einige Begriffe durcheinander geraten sind.
„Verpfändung“ ist etwas vällig anderes, Du meinst sicherlich „Pfändung“. Wenn allerdings ein Insolvenzverfahren besteht, sind laufende Zwangsvollstreckungsmassnahmen ohnehin unzulässig.
Ich gehe also davon aus, dass „nur“ die Privatinsolvenz besteht und die Frage ist, ob einem dann die Abfindung zusteht. Die Antwort ist „nein“. Es wäre den Gläubigern gegenüber auch ein bisschen ungerecht, wenn es anders wäre. Die verzichten auf einen grossen Teil ihrer Forderung und müssten dann noch zusehen, dass der Schuldner eine Einmalzahlung für sich behält.
Mir lag bisher die Info vor, dass die Abfindung wie ein Gehalt
behandelt wird, also der Nettobetrag gemäß Pfändungstabelle
behandelt wird (z.B. bei einem Netto-Betrag von 1700 Euro
würden davon 500,40 Euro gepfändet, der Rest ausbezahlt). So
sollte es doch mit allen Einnahmen sein, oder nicht?
So ist es auch mit der Abfindung. Die ist Arbeitseinkommen und als solche gemäß Pfändungstabelle pfändbar bzw. pfändungsgeschützt.