Abfindung Private Unfallversicherung

Meine Mutter, 78 Jahre, ist gestürzt.

Diagnose: Oberschenkel-Halsbruch und Schmerzen in der linken Hand.

Sie hat eine künstliche Hüfte (2.te Operation) bekommen. Kann aber, lt. Arzt und Gutachterbericht der der Unfallversicherung gemacht wurde und vorliegt, nie wieder, ohne Krücken, richtig laufen.
Hat immer Schmerzen.
Die Hand kann man operieren (lt. Handchirug). Aber ob es besser oder vielleicht schlechter wird (a. G. des Alters) wird nicht vorhergesagt werden.
Sie will keine Opferation mehr

Die Unfallversicherung will ihr 5.000 Euro Abfindung zahlen.

Meine Mutter erscheint die Abfindung aber zu gering. Sie möchte liebeer eine monatliche Rente beziehen.

Wenn Sie so alt wird wie ihre Mutter hat sie noch 12 Jahre vor sich.

Wie muß/kann sie vorgehen?

Wohin kann sie sich wenden?

Im Voraus für Ihre Hilfe vielen Dank!

Haben sie im Freundes-, Kollegen-, Verwandten- u. Bekanntenkreis einen Versicherungskaufmann, haben sie jemanden gefunden, dann würde ich mir dort einen Rat holen. Oder ? Verbraucherzentrale?.
Die Frage ist auch, wie hoch wird die mtl. Rente sein, die 5T€ müssen ja beim Vertragsabschluss benannt worden sein und/ oder es richtet sich nach der eingezahlten Summe. Wie sieht es mit den Ansprüchen überhaupt aus.
Es kann nur jemand die Fragen beantworten, der auch den Vertrag gelesen hat. Gruß Konstanze

Hallo Hirschkuh,

da wir weder das ärztliche Gutachten, noch die Vertragsbedingungen kennen, ist auch keine Antwort möglich.

Hier kann nur eine Anfrage bei dem Versicherungsunternehmen oder
ein Fachanwalt für Versicherungsrecht + Medizin weiterhelfen.

Gruß und viel Erfolg.
Merger

Bei großen Personenschäden immer zum Anwalt gehen!

Meine Mutter, 78 Jahre, ist gestürzt.
Die Unfallversicherung will ihr 5.000 Euro Abfindung zahlen.
Meine Mutter erscheint die Abfindung aber zu gering. Sie
möchte liebeer eine monatliche Rente beziehen.

Deine Mutter darf in keinem Fall das Angebot ohne vorherige Prüfung eines Anwaltes oder Versicherungs** beraters annehmen!**

Achtung, böse Falle!
Die Versicherung will sich aus der Sache rauskaufen. Falls Deine Mutter darauf eingeht, zahlt Deine Mutter trotz Krankenversicherung evtl. alle zukünftigen Behandlungen der Unfallfolgen selber!

Nochmal mein dringender Rat: Ab zum Anwalt oder Versicherungs**beraters**.

… aber zum Richtigen !

Nochmal mein dringender Rat: Ab zum Anwalt (…)

Geh nicht zu einer „hoffnungsvollen Nachwuchskraft“, sondern such einen erfahrenen Versicherungsfachanwalt. Es sollte möglichst ein bekannter Anwalt sein, recherchiere dazu im Internet.

Du kannst sicher sein: Wenn ein Schreiben eines bekannten Spezialisten beim Versicherer eingeht, dann fängt man dort erst garnicht mit den kleinen miesen Spielchen an, wie z.B. „kleinen Köder auswerfen“. Die Anfängerstufen werden dann übersprungen.

Übrigens: „Abfindung“ bedeutet Zahlung sofort und danach nie wieder. Wenn ein Versicherer das anbietet, wird eine höhere Leistungspflicht dort bereits mit großer Sicherheit angenommen.

Das ist übrigens nicht nur bei Versicherern so, andere Branchen und sogar Behörden können das auch :wink:

Viel Erfolg!
oscar.

Hallo Oscar,

Übrigens: „Abfindung“ bedeutet Zahlung sofort und danach nie
wieder
. Wenn ein Versicherer das anbietet, wird eine höhere
Leistungspflicht dort bereits mit großer Sicherheit
angenommen.

Könnte allerdings auch damit zu tun haben, dass die VN eine OP nicht möchte, bzw. ablehnt.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Könnte allerdings auch damit zu tun haben, dass die VN eine OP nicht möchte, bzw. ablehnt.

… das würde mich wundern. Bisher wurde zwar vom Fragesteller nicht klargestellt, ob es sich um eine private oder gesetzliche Unfallversicherung handelt. Aus dem Zusammenhang ist jedoch anzunehmen, dass es sich um eine private Unfallversicherung handelt.

Welchen Zusammenhang könnte es dabei zwischen einer vom VN abgelehnten Operation und der Leistungspflicht des Versicherers geben? Die Schadenminderungspflicht (§63 VVG) findet nur auf die Schadenversicherung (VVG, Abschnitt II), nicht jedoch auf die Unfallversicherung (VVG, Abschnitt IV), Anwendung.

Zu Obliegenheiten des VN könnte es in den AUB Regelungen geben. Zumindest bei allen, bei denen ich nachgesehen habe, ist das nicht der Fall. Verlangt werden z.B. nur Notfallmassnahmen (Traumatologie). Eine Regelung, die eine Folge-OP verlangt, hätte sicher vor dem BGH keinen Bestand.

Viele Grüße
oscar.

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