Hi!
ich glaube, das triffr nicht ganz zu.
Naja, zum Glauben sind wir nicht hier - wenn ich etwas nicht genau weiß, dann sage ich das in meiner Antwort.
Wie oben steht, ist eine der beiden Abfindungen ganz klar
Gehalt (also „unechte Abfindung“), das zusammengefaßt (für 4
Monate restl. Kündigungsfrist) als sog. „Abfindung“ gezahlt
wurde. Das ist definitiv nicht SV-frei.
Das verstehst Du mal so richtig falsch.
Gehalt erhält man als Abgeltung der Arbeitsleistung gem. § 611 BGB / § 14 SGB IV (Entgeltcharakter) für eine laufende Beschäftigung (oder auch rückwirkend), nicht als Entschädigung dafür, dass man das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet.
Hier geht es darum, dass man auf die Erfüllung der Arbeitsleistung (Kündigungsfrist) zu Gunsten der frühzeitigeren Auflösung des Arbeitsvertrags verzichtet.
Ein deutlicheres Beispiel für eine „Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten“ (das ist die Definition einer Abfindung) wirst Du nicht finden.
Im Zusammenhang mit der Beurteilung einer Sperre nach § 159 SGB III wird schon mal von „unechter Abfindung“ gesprochen, das hat aber mit der Beitragspflicht nichts zu tun.
Es geht um den zweiten Teil der Abfindung, deren Titulierung
als SV-pflichtig ich anzweifele, da für den Verlust des
Arbeitsplatzes gedacht („echte Abfindung“), was aber -ACHTUNG:
neue info von heute morgen-, AG-seitig bestritten wird, da
angebl. kein AG-seitige Beendigung vorliegt.
Es ist vollkommen unabhängig, ob der AG den Arbeitsvertrag einseitig kündigt oder selbigen einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer auflöst und dafür eine Entschädigung zahlt.
Das kann
wohl nur ein Jurist klären, der sich hier bsilang -so der
Anschein- n.n. beteiligt hat (?).
Du erwartest nicht wirklich, dass Du in einem kostenlosen Forum die Beratung eines Anwalts bekommst, oder?
Unabhängig davon wird der ob der festgebrannten Fehlinformation vermutlich von Nöten sein, dann sollte man sich aber jemand suchen, der fit in diesen Dingen ist …
Gruß
Guido
Unechte Abfindung bei Haufe
oder hier
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