Abfindung statt Weiterarbeit nach der Elternzeit ?

Hallo zusammen,

Frau Mustermann ist derzeit noch in der 3-jährigen Elternzeit und müsste im Herbst wieder arbeiten gehen, bzw. sie befindet sich ja noch in ungekündigter Stellung. Eigentlich möchte sie aber nicht mehr arbeiten gehen und denkt über einen „Auflösungsvertrag“ nach, welcher aber mit einer Abfindung ihrer 8-jährigen Zugehörigkeit belegt werden soll.

Die Firma hat sehr viele Mitarbeiter und der Stellenabbau ist auch dort ein Thema. Normalerweise wäre die Firma froh wenn Frau Mustermann dort nicht mehr beschäftigt werden müsste. Deshalb denkt Frau Mustermann das sie mit Ihrer Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Firma entgegenkommt, aber als Gegenleistung soll eine kleine Abfindung her.

Nach meinem Wissen oder Meinung braucht das die Firma nicht zu tun mit der Abfindung. Wie könnte man das denn nun in die Wege leiten das beide Seiten im Herbst zufrieden sind ? Falls die Firma nun den Aufhebungsvertrag akzeptiert aber keine Abfindung zahlen möchte, was dann? Soll Frau Mustermann dann „androhen“ im Herbst halt weiter arbeiten zu gehen ?

Meine Meinung ist, die Firma kommt mit einer kleinen Abfindung billiger davon als wenn sie weiterhin kein Personal abbauen kann und weiterhin Lohn/ Abführung/ Versicherung für Frau Mustermann anfällt.

Was meint Ihr?

Hallo,

das kommt drauf an, vielleicht wartet die Firma ja schon auf die Rückkehr von Frau Mustermann.

Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
Frau Mustermann sollte einfach verhandeln und im Zweifel weiterarbeiten. Auch sollte sie bedenken, dass bei einem Aufhebungsvertrag, je nachdem wie er formuliert ist, eine Sperre beim Arbeitsamt eintritt und wenn der Aufhebungsvertrag auch die Kündigungsfristen nicht berücksichtig auch noch eine Ruhensphase eintritt.
Bei Berücksichtigung dieser Problematik, wie hoch soll denn dann die Abfindung sein, damit überhaupt was dabei rumkommt?

Vielleicht sollte Frau Mustermann sich im Vorfeld mal von jemanden Beraten lassen, der Gewerkschaft oder einem Anwalt.

Gruß
P.

Hallo Petra,

danke für Deine Antwort.

Wie gesagt, sie möchte eigentlich nicht mehr weiterarbeiten. Die Firma „wartet“ auch nicht unbedingt auf sie.

Ein Anwalt kostet Geld. Deshalb frage ich hier im Forum ob sich da jemand auskennt.

Welche Höhe der Abfindung? Nicht viel - vielleicht ein paar Monatsgehälter…

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Hallo,

gibt es denn im Betrieb von Fr. Mustermann einen Betriebsrat? Den könnte Sie auf jeden Fall einmal ansprechen. Normalerweie sind Betriebräte gut informiert, welche aktuelle Situation gerade vorherrscht.

Gruss, Cyb

Fragt sich nur wie der BERA so drauf ist. Es soll ja vorkommen das der BERA mehr auf den AG hört als das er eigentlich auf den AN hören sollte.

Aber gut, ist natürlich eine Möglichkeit.

Hallo

möchte sie aber nicht mehr arbeiten gehen

Deshalb denkt Frau Mustermann das sie mit Ihrer Beendigung des
Arbeitsverhältnisses der Firma entgegenkommt, aber als
Gegenleistung soll eine kleine Abfindung her.

Wie könnte man das denn nun in die Wege
leiten das beide Seiten im Herbst zufrieden sind ?

Ich finde es erstaunlich, wie man sich selbst „schöne Motive“ einreden kann. „Gegenleistung“ und „beide Seiten … zufrieden“ ist doch bloße Augenwischerei. Die schlichte Tatsache ist: eine AN möchte nicht mehr beim AG arbeiten. Dann soll sie fristgerecht kündigen. Hier soll einzig und allein der AN „entgegengekommen“ werden. Die Nummer mit dem Personalabbau ist pure Polemik, um die eigentliche Motivation, nämlich die Geldgier, zu vertuschen.

Ich frage jetzt lieber nicht, ob die AN danach gedenkt, ALG 1 zu beantragen…

Gruß,
LeoLo