Hallo,
ein Arbeitnehmer steht noch in einem Arbeitsverhältnis, derzeit allerdings nicht sozialversicherungspflichtig, da er seit 1 3/4 Jahren krank ist und bei der Krankenkasse ausgesteuert wurde. Er bekommt also keine Bezüge vom Arbeitgeber.
Wie wird sich das Arbeitsamt (Arbeitlosengeld beantragt Anfang November 2004, aber noch nicht bewilligt)verhalten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorschlägt. Die Begründung würde sicherlich Krankheit sein und würde es sich anders verhalten, sofern die Auflösung betriebsbedingt wäre?
Wie ist der steuerliche Aspekt? Gilt der Freibetrag, wenn die Aufhebung von Arbeitgeberseite gewünscht wird oder nur bei Arbeitgeberkündigung??
Welche Möglichkeit gibt es evtl. noch um nicht das Meiste abgeben zu müssen.
Auf zahlreiche Antworten freut sich
Mandy123
Hallo
Wie wird sich das Arbeitsamt (Arbeitlosengeld beantragt Anfang
November 2004, aber noch nicht bewilligt)verhalten, wenn der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit
Abfindung vorschlägt. Die Begründung würde sicherlich
Krankheit sein
Sowas klärt man vorher beim Arbeitsamt und läßt sich Zusagen schriftlich geben. Das sind alles Einzelfälle und niemand kann Dir hier eine sichere Prognose geben. Hilfreich ist, wenn ein Arzt die Unmöglichkeit der Fortführung des AV attestiert. Gegen einen negativen Bescheid Widerspruch einlegen.
und würde es sich anders verhalten, sofern die
Auflösung betriebsbedingt wäre?
Meines Erachtens: Nein. Eher im Gegenteil.
Wie ist der steuerliche Aspekt? Gilt der Freibetrag, wenn die
Aufhebung von Arbeitgeberseite gewünscht wird oder nur bei
Arbeitgeberkündigung??
Entscheidend ist, wer den Aufhebungsvertrag initiiert.
Welche Möglichkeit gibt es evtl. noch um nicht das Meiste
abgeben zu müssen.
Was mußt Du denn „abgeben“? Meinst Du von der Abfindung?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
danke für die Antwort.
Bedeutet das, wenn der AG einen Aufhebungsvertrag mit der Begründung „KRANKHEIT“ anbietet und dieses auch so im Vertrag steht, dann steht dem AN der Steuerfreibetrag zu?
In diesem Fall war es nicht möglich eine konkrete Aussage seitens des Arbeitsamtes zu bekommen. Alles wurde sehr schwammig gehalten und mit „könnte“ und „evtl.“ besprochen. Der Sachbearbeiter wollte keine Stellung beziehen. Darum habe ich mich auch an das Forum gewandt, denn oft wisst ihr ja mehr als die Damen und Herren vom Amt.
Danke für den Tipp mit dem ärzlichen Attest, das wird der AN sicher problemlos bekommen.
Ja, mit abgeben, ist die Abfindung gemeint. Es wäre für den AN natürlich nach fast 10 Jahren im Betrieb sehr schön, wenn nicht zuviel von dem Betrag verloren geht, aber da hat der AN mittlerweile schon die Information, dass nur 55%(unter 40 Jahre und über 8 Jahre im Betrieb) für die eventuelle Ruhezeit beim Arbeitamt angerechnet wird.
Noch eine Frage stellt sich dem AN. Ist es legitim eine Abfindung über drei Monate auszuzahlen und würde trotzdem der Freibetrag von 7200,-€ greifen?
Danke MAndy123
Hallo
Bedeutet das, wenn der AG einen Aufhebungsvertrag mit der
Begründung „KRANKHEIT“ anbietet und dieses auch so im Vertrag
steht, dann steht dem AN der Steuerfreibetrag zu?
Meines Erachtens: Ja. Widerspricht dem EstG §3 jedenfalls nicht.
_Steuerfrei sind (…) Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 7.200 Euro. Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 9.000 Euro, hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 11.000 Euro;(…)
In diesem Fall war es nicht möglich eine konkrete Aussage
seitens des Arbeitsamtes zu bekommen. Alles wurde sehr
schwammig gehalten und mit „könnte“ und „evtl.“ besprochen.
Der Sachbearbeiter wollte keine Stellung beziehen.
Die sind ja dafür auch der falsche Ansprechpartner.
Ja, mit abgeben, ist die Abfindung gemeint. Es wäre für den AN
natürlich nach fast 10 Jahren im Betrieb sehr schön, wenn
nicht zuviel von dem Betrag verloren geht, aber da hat der AN
mittlerweile schon die Information, dass nur 55%(unter 40
Jahre und über 8 Jahre im Betrieb) für die eventuelle Ruhezeit
beim Arbeitamt angerechnet wird.
Eine Ruhezeit kommt ja eigentlich nur in Betracht, wenn die Aufhebung nicht fristgerecht erfolgt.
Noch eine Frage stellt sich dem AN. Ist es legitim eine
Abfindung über drei Monate auszuzahlen und würde trotzdem der
Freibetrag von 7200,-€ greifen?
Ja. Die 7200,-€ bleiben steuerfrei. Lediglich alles darüber ist zu versteuern.
Gruß,
LeoLo_
…danke für die Informationen
…bis zum nächsten Mal!!