Hallo,
ich befasse mich gerade mit der Besteuerung von Abfindungen und dabei ist mir bei diversen Abfindungsrechnern im Internet und der Formel für die Fünftelregelung
Steuerschuld= 5 x [ESt(vvE +(aE : 5)) – ESt(vvE)] + ESt(vvE)
aufgefallen, dass in manchen Fällen keine Steuern fällig werden.
Bsp:
Ein alleinstehender Arbeitnehmer geht 2013 arbeiten und verdient 35.000€. Er wird von der Firma abgefunden und lässt sich den Betrag von 40.000€ im Folgejahr auszahlen.
Nachdem er seinen Job los ist, beginnt er ein Studium oder geht ins Ausland oder ähnlich… jedenfalls wird er bis Ende 2014 in Deutschland nicht arbeiten.
Meiner Meinung nach sind alle Anforderungen für die Fünftelregelung erfüllt und das würde funktionieren…oder hab ich was übersehen?
Funktioniert das so? Welche Grenzen hat das?
Beste Grüße