Hallo,
seit mehr als 10 Jahren arbeite ich nun in einem Betrieb als
Reisebusfahrer. Vor drei Jahren habe ich mich entschlossen die
Reisen zu lassen und nur noch Linenfahrten und Tagesfahrten zu
machen. Diesem stimmte mein Arbeitgeber zu. Seit diesem Tag
begann für mich die Hölle. Dienstpläne immer nur einen Tag
vorraus, keine Planung für mich und Frau möglich. Wie ein
kleiner Junge muß ich betteln wenn ich mal einen Termin habe.
Die Wochenenden werden frühestens am Freitag Nachmittag um 16
Uhr fertig geplant. Private Freizeit gibt es nicht, ständig
klingelt das Telefon zu jeder Tag und Nachtzeit.
Unregelmäßige Arbeitszeiten gehören zum Alltag, so fange ich
Montag um 4 an, bis 19 Uhr bei vieleicht 8 bezahlten Stunden,
am Dienstag wieder vo 7 bis 20 Uhr, dann die Spezialität, von
11 bis 19 Uhr Linienverkehr und dann für eine Fahrt wieder in
die Firma um 0.30 Uhr obwohl es Dienste gibt, die eh um
Mitternacht enden und es nur eine Anschlußfahrt wäre. Es gibt
so viel was in unseref Firma passiert, daß kann ich alles
nicht beschreiben…
Mein Arzt hat mich auf Grund der Arbeitszustände schon drei
Wochen krank geschrieben und der Zustand wird immer schlimmer,
ich halte es nicht mehr aus. Mit einem Attest hat mir das
Arbeitsamt jetzt zugesagt daß ich ohne Sperrfrist kündigen
kann, da der Arzt mir bestätigt hat das ich unter diesen
Umständen nicht länger in dieser Firma arbeiten soll.
Ich möchte nun wissen, ob mir trotzdem eine Abfindung zustehen
könnte, da ich nicht durch Eigenverschulden kündigen muß
sondern durch klare Mißzustände in der Firma die mir die
Gesundheit ruinieren!!!
Danke für die Informationen im vorraus!!
Hallo,
Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht. !!! Das sollte man wissen. Was es gibt, sind:
a) freiwillige Abfindungen durch den Arbeitsgeber,
b) tarifliche Festlegungen von Tarifpartnern, setzt voraus, dass man Tarifgebunden ist, z.B. als Gewerkschaftsmitglied,
c) Vergleichszahlung=„Abfindung“, wenn man sich gerichtlich oder aussergerichtlich, darauf geeinigt hat.
Ansonsten gibt es keine Abfindung!! Und wenn man selbst kündigt, egal aus welchem Grund, ist dass Thema Abfindung eh vom Tisch.
In dem Fall hier, liegt die Lösung ganz wo anders. Nämlich wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (die man dann einzeln in der KLageschrift, begründen und beweisen muß)vor dem Arbeitsgericht zu klagen, oder als Gewerkschaftsmitglied, seine Anwälte der Gewerkschaft, klagen lässt. Mit dem Thema, sollte man sich vielleicht mal beschäftigen. Zumal es kostenlos und ohne Risiko ist. Zur Abfindung selbst ist zu sagen, dass es dafür eine Mindestfestlegung gibt. Pro Arbeitsjahr gibt es ein halbes Monatsbrutto. Und man darf nicht vergessen, dass (ganz vereinfacht und grob ausgedrückt) 20% Lohnsteuer davon, durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Ein Beispiel dazu: 13 Jahre gearbeitet, im letzten Jahr durchschnittlich 2000 € Brutto verdient, macht 13 mal 1000€ = 13000€ Abfindung Brutto. Minus 20% (ohne Freibetragsberücksichtigung) sind gleich 10400€ Netto.
Davon sollte man sich aber nicht blenden lassen. Besser wäre es, in die Gewerkschaft eintreten, 3 Monatsbeiträge bezahlen und dann den Rechtsschutz mit der Durchführung der Klage beauftragen. Bringt in der Regel wesentlich mehr Geld ein und auch eine akzeptable Arbeitsplatzsicherheit.
So läuft das Spielchen. 