Abfindung trotz Eigenkündigung

Hallo,

seit mehr als 10 Jahren arbeite ich nun in einem Betrieb als Reisebusfahrer. Vor drei Jahren habe ich mich entschlossen die Reisen zu lassen und nur noch Linenfahrten und Tagesfahrten zu machen. Diesem stimmte mein Arbeitgeber zu. Seit diesem Tag begann für mich die Hölle. Dienstpläne immer nur einen Tag vorraus, keine Planung für mich und Frau möglich. Wie ein kleiner Junge muß ich betteln wenn ich mal einen Termin habe. Die Wochenenden werden frühestens am Freitag Nachmittag um 16 Uhr fertig geplant. Private Freizeit gibt es nicht, ständig klingelt das Telefon zu jeder Tag und Nachtzeit.
Unregelmäßige Arbeitszeiten gehören zum Alltag, so fange ich Montag um 4 an, bis 19 Uhr bei vieleicht 8 bezahlten Stunden, am Dienstag wieder vo 7 bis 20 Uhr, dann die Spezialität, von 11 bis 19 Uhr Linienverkehr und dann für eine Fahrt wieder in die Firma um 0.30 Uhr obwohl es Dienste gibt, die eh um Mitternacht enden und es nur eine Anschlußfahrt wäre. Es gibt so viel was in unseref Firma passiert, daß kann ich alles nicht beschreiben…

Mein Arzt hat mich auf Grund der Arbeitszustände schon drei Wochen krank geschrieben und der Zustand wird immer schlimmer, ich halte es nicht mehr aus. Mit einem Attest hat mir das Arbeitsamt jetzt zugesagt daß ich ohne Sperrfrist kündigen kann, da der Arzt mir bestätigt hat das ich unter diesen Umständen nicht länger in dieser Firma arbeiten soll.

Ich möchte nun wissen, ob mir trotzdem eine Abfindung zustehen könnte, da ich nicht durch Eigenverschulden kündigen muß sondern durch klare Mißzustände in der Firma die mir die Gesundheit ruinieren!!!

Danke für die Informationen im vorraus!!

Ich möchte nun wissen, ob mir trotzdem eine Abfindung zustehen könnte, da ich nicht durch Eigenverschulden kündigen muß Sondern durch klare Mißzustände in der Firma die mir die Gesundheit ruinieren!!!

Guten Tag,

zunächst einmal - auch wenn es mir persönlich leid tut - ein klares NEIN.
Es gibt ohnedies keinen Anspruch auf Abfindung, das ist immer nur das Ergebnis nach der Verhandlung über eine Arbeitgeberkündigung.
Bei den beschriebenen Umständen scheidet sogar ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung aus, da der AG sich darauf nicht einlässt.
Dennoch möchte ich etwas raten, das zwar einige Kraft kostet, aber zu einer Abfindung führen kann.

  1. Da es hier den Rahmen und die Möglichkeiten sprengt, die Art und Weise der Arbeitszeit und Einteilung mit einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft abklären
  2. Dienst nach Vorschrift und Gesetz
  3. falls es tatsächlich wieder so schlimm ist, zum Arzt
    Ich denke, dass der AG in einem halben Jahr eine Kündigung versuchen wird. Wenn Sie kein Attest vorlegen und nicht erklären zu krank für den Job zu sein, dann dürfte die kaum wirksam sein und Sie können im Rahmen der Kündigungsschutzklage eine Abfindung heraus holen.
    Viel Glück

Hallo, das hört sich wirklich nach schwierigen Arbeitsbedingungen an. Haben Sie es denn schon mal mit einem Gespräch mit der Geschäftsleitung versucht? Für eine Abfindung trotz eigener Kündigung gibt es aus meiner Sicht keine Anspruchsgrundlage. Höchstens, wenn Ihnen das Unternehmen kündigt, dann könnte es auf eine Abfindung hinauslaufen. Alles Gute mit freundlichen Grüßen

Hallo,

einen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Du solltest überprüfen lassen, ob die ganzen Arbeitszeiten rechtlich i.O. sind. Wenn nicht, dann sollte man dagegen vorgehen.

MfG
Harley

Hallo,

also generell sehr ich hier eine Möglichkeit, da hier massiv das Arbeitszeitgesetzt verletzt wurde. Allerdings wird das sicher nicht ohne sein und langwierig und schwierig. Würde Ihnen den Rat geben bei einem Anwalt vorzusprechen und sich dort zu erkundigen, ob die Möglichkeit sinnvoll ist.

Bevor Sie kündigen würde ich Ihnen raten einen Rechtsanwalt in Sachen Arbeitsrecht aufzusuchen. Die genannten Arbeitseinsätze sind nicht akzeptabel. Wenn Sie dies nachweisen können, dann sollten Sie Ihren Arbeitgeber verklagen. Oftmals kommt es dann zu einem außergerichtlichem Vergleich bei dem Ihr Rechtsanwalt eine Summe in Höhe Ihrer ansonsten gesetzlichen Abfindung einfordern wird. Eine Abfindung entspricht etwa ein Monatsgehalt/Jahr.

Hallo,

hier wurde permanent gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Evtl. kann das Gewerbeaufsichtsamt da etwas tun.

Alles andere ist eigentlich auch nicht rechtens. Bei flexiblen Einsätzen muss der Einsatz rechtzeitig angekündigt werden. Das heißt, drei Tage vorher.

Leider kann ich nicht mehr dazu sagen.

Grüße
gorbes

Hallo,

Vorweg muss ich erstmal sagen, dass ich voll und ganz verstehen kann warum du den Job sausen lässt. Die Abfindung solltest du vor der kündigung einfordern. D.h. Ab zum Fachanwalt und beraten lassen kostet nicht die Welt. Wichtig ist aber vor der Kündigung .alles gute Andreas

Abfindung nur wenn es im Sozialplan so steht. Am besten noch die Bezahlung der Überstunden einklagen, wenn sie nachweisbar sind. Vorher an dem Arbeitgeber diese Forderung senden mit Zahlterminsetzung. Vielleicht kündigt er dann aus Wut, und es kann eine Kündigungsschutzklage darauf erfolgen. Wenn das Gericht erkennt, dass aufgrund der Unstimmigkeiten keine Weiterbeschäftigung mehr möglich ist, kann es dort zu einer Abfindungsregelung treffen. Der gesamte rechtliche Ablauf sollte aber vorher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht oder der zuständigen Gewerkschaft (Rechtsberatung)besprochen werden.

Hallo Kollege,
mir schwillt der Kamm, wenn ich so was höre.
Aber mit der Abfindung ist das so eine Sache. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, es gäbe so was wie einen Anspruch auf Abfindung, wenn man gekündigt wird.
Das ist erst mal nicht so. Man wird gekündigt und das wars.
Eine Abfindung wird manchmal von einem Arbeitgeber angeboten, wenn er eine Kündigungsschutzklage verhindern will oder man einigt sich in einem Kündigungsschutzprozess vor Gericht auf eine Abfindung.
Eine Abfindung bei Eigenkündigung ist aber mit Sicherheit absolut ausgeschlossen. Aber so wie Du die Situation beschreibst ist eine Kündigung für Dich das einzige Mittel der Wahl. Du wirst kaputt gemacht!
Ich bin Mitarbeiter bei einem der Bundesbusbetriebe (Deutsche Bahn AG) und selber mehr zwanzig Jahre Linienbus gefahren. Als Betriebsrat kenne ich unsere Pläne und da sind sicher auch ein paar ziemlich harte, aber gegen Deine Situation ist unser härtester Dienstplan das reine Zuckerschlecken. Bei uns hat man immerhin eine gewisse Planungssicherheit.
Ich weiß nicht in welchem Teil von Deutschland Du wohnst, aber die meisten Bundesbusbetriebe suchen händeringend gute Fahrer. Wir selbst laufen im Bereich Dormagen oder Viersen jedem Busfahrer nach.
Auch im Großraum Aachen sind wir stets für Bewerbungen dankbar.

Ich gebe Dir den kollegialen Rat: Sch… auf eine Abfindung und sieh zu, dass Du Land gewinnst.
Wie schon der Esel bei den Bremer Stadtmusikanten sagte: „Etwas Besseres als den Tod finden wir überall“.

Vielleicht solltest Du auch mal Kontakt mit dem Amt für Arbeitssicherheit (früher Gewerbeaufsichtsamt) aufnehmen. Die werden Deinem Arbeitgeber gehörig vors Schienbein treten.

Lass Dich nicht unterkriegen! Wechsel schnellstmöglich Deinen Arbeitgeber.
Mit kollegialen Grüßen, Johannes

Hallo,
einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, den weder §1a,§9 noch §13 KSchG treffen in deinem Fall zu. Du kündigst selbst.
Ein weitere Möglichkeit wäre einen Auflösungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen zu schließen. Hierbei kann eine „Abfindung“ vereinbart werden.
Aber ACHTUNG: ein Auflösungsvertrag hat IMMER Folgen für die Zahlung von Arbeitslosengeld und ggf. Krankenkasse. Hierzu wäre die Einholung eines anwaltlichen Rates sinnvoll.
Gruß Svalroph

Hallo Kollege,

danke für Deine Antwort, es tut gut mal von einem kollegen zu hören. Es stimmt ich muß so schnell wie möglich weg von diesem Betrieb und habe auch schon an die Möglichkeit gedacht zu einem öffentlichen Betrieb zu wechseln zumal ich zwei im Radius von 2 km neben mir habe. Einmal die Verkehrsbetriebe der Stadt und RBO (Bahn Bus). Übrigents ich komme aus Passau!!!

Dienstpläne gibt es bei uns überhaupt nicht, jeder Tag wird aus einer Vielzahl von Einzelfahrten individuel zusammengestellt, so wie es einfach gut passt. Jeder Tag ist somit anders und immer wieder eine Überraschung und sollte ich mal eine Woche lang immer den gleichen tagesablauf haben, so kann man es mir nicht sagen, nein, ich muß jeden Tag für den nächsten Tag fragen, bekomme dann noch einen dummen Spruch wenn ich mich traue nach übermorgen zu fragen.

Dann kommt der ständige Ärger dazu, daß ich zum Monatsende immer sehen muß das der Chef persönlich unsere Monatsabrechnungen überprüft und die Stunden streicht, die er nicht zahlen will. So kann es nicht sein daß ich morgens um 6 zum Flughafen fahre, mit Gästen, dann warte und wieder mit gästen zurück fahre und um 16 Uhr im Betrieb bin, dafür 6 Stunden bezahlt bekomme, weil das stehen am Flughafen nicht bezahlt wird. Er streicht was er nur kann.

Ich könnte so viel aufzählen, weil es einfach eine ausbeuterei ist und etwas gemacht gehört aber ich bin langsam mit meinen Kräften am Ende und kann nicht mehr.
Stimmt es das die Bahnbusse nur noch über Leiharbeiter bedient werden?

Ich fühle mich verars… und schlecht behandelt zumal mir vom Chef mehr als einmal ein neuer Job in der Dispo bzw im Büro in aussicht gestellt wurde und dann immer wieder „vergessen“ wurde das man ja noch mit mir reden wollte.

Ich bin Berufskraftfahrer, spreche Englisch und Französisch und denke ich brauche mich nicht behandeln lassen wie der größte Vollidiot aber ich bin fix und fertig, der Unternehmer macht die kleinen Leute fertig.

Gruß aus Passau

Steffen

Hallo Steffen,
zunächst zu Deiner Frage, ob Bahnbusse nur noch mit Leiharbeitnehmern arbeiten. Bei uns ist das definitiv nicht so, jedenfalls im Fahrerbereich. Bei unseren Schwesterunternehmen, zu denen auch die RBO gehört, ist dass meines Wissens auch nicht anders. Ich bin Mitglied im Arbeitskreis Bus des Gesamtbetriebsrat der DB Regio und treffe da auch regelmäßig den Betriebsratsvorsitzenden der RBO.
Du solltest Dich vielleicht einfach mal da bewerben.
Ich habe die Adresse im Internet gefunden:

RBO
Außenstelle Passau
Bahnhofstraße 28
94032 Passau
Tel.: 0851/756370
Fax: 0851/7563725
E-Mail: [email protected]

Einfach eine Bewerbung an die Personalabteilung schicken.

Viel Erfolg, Johannes

Hallo guten Abend!
Donnerwetter, das ist ja mal wieder ein Arbeitgeber…
Also, Sie haben Arbeitnehmerschutzrechte, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, wogegen Ihr Arbeitgeber offenbar vehement verstößt. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden liegen. Unregelmäßige Arbeitszeiten gibt es gar nicht. Es müssen Dienstpläne existieren, damit auch Sie private Termine planen können. Abweichungen, z.B. Mehrarbeit solte spätestens drei Tage vorher bekannt sein. Etwas anders gilt nur in extremen Ausnahme- und Notsituationen. Ich kenne mich bei Kraftfahrern im speziellen nicht aus, weiß aber, dass sie teilweise mehr Stunden als andere Arbeitnehmer arbeiten. Bei voller Bezahlung versteht sich!
Wieso werden Sie Tag und Nacht angerufen? Haben Sie eine Art Bereitschaftsdienst? Ansonsten Telefon aus.

Sie klingen wirklich sehr verzweifelt! Lassen Sie sich länger krank schreiben. Ich habe ärgste Bedenken, dass das Arbeitsamt Ihnen keine Sperrfrist anrechnet, wenn Sie ein ärztliches Attest haben! Für die Zeit einer Krankschreibung nach einer Eigenkündigung stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil Sie krank sind. Da bekommen Sie Krankengeld. Wenn Sie das über drei Monate hinkriegen, könnten Sie vielleicht mit dem Arbeitsamt Glück haben. Auf eine Abfindung dürfen Sie meiner Meinung nach nicht hoffen. Es klingt auch nicht so, als ob Ihr Arbeitgeber aus Kulanz eine zahlen würde.
Mein Rat: Gehen Sie zu Ihrem Betriebsrat (wenn Sie einen haben) und schildern die Mißstände. Vielleicht sind Sie Gewerkschaftsmitglied, dann machen Sie es da auch. Lassen Sie sich weiter wegen Burn-ot-Syndrom krank schreiben. Lange. So lange es geht. Beantragen Sie eine Psychotherapie. Beantragen Sie eine Kur.
Wieviel Beschäftigte sind in Ihrer Firma? Möglicherweise besteht für Sie kein Kündigungsschutz, dann sind Sie wirklich schlecht dran! Melden Sie sich bitte nochmal und beschreiben Sie mehr von sich, es ist ein bißchen brisant bei Ihrem Fall. Wie alt sind Sie? Arbeitet Ihre Frau? Wie alt ist sie? Haben Sie Kinder? Wie alt sind sie? Haben Sie besondere Verpflichtungen (z.B. pflegebedürftige Eltern oder so)?
Wieviele Beschäftigte hat die Firma? Wie lange sind dieseBeschäftigten schon dabei? Werden diese Kollegen genauso schlecht behandelt wie Sie? Haben Sie schonmal das Gespräch mit Ihrem Chef gesucht? Wer ruft Sie Tag und Nacht an? Der Chef selbst oder hat er jemanden dafür?
Bleiben Sie tapfer!
Viele Grüße
iris

Hallo Iris,

erst einmal danke für Deine Antwort, ja es geht mir wirklich schlecht und ich bin froh wenn ich die Türe in diesem Betrieb hinter mir schließen kann.

Ein paar Antworten zu Deinen Fragen, in diesem Betrieb haben wir so ca. 80 Arbeitnehmer und wir haben keinen Betriebsrat. Die Diennstpläne werden für alle immer nur einen Tag im vorraus gemacht aber bei den meisten kollegen bleibt der Plan immer so einigermaßen gleich. Bei mir ist das Problem daß ich für alle Bereiche einsetzbar bin und wie ein Joker benutzt werde. Allerdings mit dem selben Stundenlohn wie die Kollegen die immer den selben Dienst haben. Keinerlei Zuschläge!!!
Ich bin 42 und meine Frau 30 und beide berufstätig, noch ohne Kinder. Ein Gespräch habe ich schon mehrmals mit der Geschäftsleitung geführt, immer die selbe Antwort, es ist nun mal so in unserer Branche, der Kunde verlangt flexibilität, was er sich wohl auch gut bezahlen läßt, kommt nur nichts bei uns an!!! Die Anrufe kommen von Chef, Disponent und wer noch so etwar von der Firma vom Fahrer wissen will, egal ob man frei hat oder im Urlaub ist, einfach immer!!! Meine Frau und die Schwiegereltern haben schon gesagt, daß kann sich einfach niemand vorstellen was ich mitmachen muß und das schlimme ist einfach das mein ganzes Umfeld da mit hinein gezogen wird.
Wenn man überlegt wie mein Leben aussieht, für 11.58 Euro brutto !!! 24 Stunden, 365 Tage immer für die Firma bereit sein, unglaublich, ich koche schon wieder wenn ich daran denke.
Eigentlich habe ich keine Abfindung sondern Entschädigung verdient!!!
Habe ein Attest zum Arbeitsamt gebracht und mein zuständiger Sachbearbeiter hat mir eine KÜndigung ohne Sperrfrist zugesagt.

Denke das wird noch eine schwere Zeit!!

Viele Grüße

Steffen

Hallo,

seit mehr als 10 Jahren arbeite ich nun in einem Betrieb als
Reisebusfahrer. Vor drei Jahren habe ich mich entschlossen die
Reisen zu lassen und nur noch Linenfahrten und Tagesfahrten zu
machen. Diesem stimmte mein Arbeitgeber zu. Seit diesem Tag
begann für mich die Hölle. Dienstpläne immer nur einen Tag
vorraus, keine Planung für mich und Frau möglich. Wie ein
kleiner Junge muß ich betteln wenn ich mal einen Termin habe.
Die Wochenenden werden frühestens am Freitag Nachmittag um 16
Uhr fertig geplant. Private Freizeit gibt es nicht, ständig
klingelt das Telefon zu jeder Tag und Nachtzeit.
Unregelmäßige Arbeitszeiten gehören zum Alltag, so fange ich
Montag um 4 an, bis 19 Uhr bei vieleicht 8 bezahlten Stunden,
am Dienstag wieder vo 7 bis 20 Uhr, dann die Spezialität, von
11 bis 19 Uhr Linienverkehr und dann für eine Fahrt wieder in
die Firma um 0.30 Uhr obwohl es Dienste gibt, die eh um
Mitternacht enden und es nur eine Anschlußfahrt wäre. Es gibt
so viel was in unseref Firma passiert, daß kann ich alles
nicht beschreiben…

Mein Arzt hat mich auf Grund der Arbeitszustände schon drei
Wochen krank geschrieben und der Zustand wird immer schlimmer,
ich halte es nicht mehr aus. Mit einem Attest hat mir das
Arbeitsamt jetzt zugesagt daß ich ohne Sperrfrist kündigen
kann, da der Arzt mir bestätigt hat das ich unter diesen
Umständen nicht länger in dieser Firma arbeiten soll.

Ich möchte nun wissen, ob mir trotzdem eine Abfindung zustehen
könnte, da ich nicht durch Eigenverschulden kündigen muß
sondern durch klare Mißzustände in der Firma die mir die
Gesundheit ruinieren!!!

Danke für die Informationen im vorraus!!

Hallo,

Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht. !!! Das sollte man wissen. Was es gibt, sind:

a) freiwillige Abfindungen durch den Arbeitsgeber,

b) tarifliche Festlegungen von Tarifpartnern, setzt voraus, dass man Tarifgebunden ist, z.B. als Gewerkschaftsmitglied,

c) Vergleichszahlung=„Abfindung“, wenn man sich gerichtlich oder aussergerichtlich, darauf geeinigt hat.

Ansonsten gibt es keine Abfindung!! Und wenn man selbst kündigt, egal aus welchem Grund, ist dass Thema Abfindung eh vom Tisch.

In dem Fall hier, liegt die Lösung ganz wo anders. Nämlich wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (die man dann einzeln in der KLageschrift, begründen und beweisen muß)vor dem Arbeitsgericht zu klagen, oder als Gewerkschaftsmitglied, seine Anwälte der Gewerkschaft, klagen lässt. Mit dem Thema, sollte man sich vielleicht mal beschäftigen. Zumal es kostenlos und ohne Risiko ist. Zur Abfindung selbst ist zu sagen, dass es dafür eine Mindestfestlegung gibt. Pro Arbeitsjahr gibt es ein halbes Monatsbrutto. Und man darf nicht vergessen, dass (ganz vereinfacht und grob ausgedrückt) 20% Lohnsteuer davon, durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt werden müssen.

Ein Beispiel dazu: 13 Jahre gearbeitet, im letzten Jahr durchschnittlich 2000 € Brutto verdient, macht 13 mal 1000€ = 13000€ Abfindung Brutto. Minus 20% (ohne Freibetragsberücksichtigung) sind gleich 10400€ Netto.

Davon sollte man sich aber nicht blenden lassen. Besser wäre es, in die Gewerkschaft eintreten, 3 Monatsbeiträge bezahlen und dann den Rechtsschutz mit der Durchführung der Klage beauftragen. Bringt in der Regel wesentlich mehr Geld ein und auch eine akzeptable Arbeitsplatzsicherheit.

So läuft das Spielchen. :smile:

Guten morgen, es besteht kein anspruch auf abfindung, du kannst nur versuchen, dass er dir eine anbietet, vielleicht wenn du weiterhin krank bist, wird er dir sicherlich kündigen, und du kannst dann kündigunsschutzklage einreichen, dort wird dann bekannt unter welchen umständen du arbeiten musst,aus dieser situation heraus kann er dir eine abfindung anbieten. Es wäre auch nicht schlecht wenn du das arbeitsschutzamt mal anonym anrufen würdest, um auf die misstände dort aufmerksam zu machen.
Gruss Mäggi

Hallo, entschuldigen Sie wenn ich erst jetzt antworte, aber Ihre Anfrage muß in der Flut der mails untergegangen sein.

Doch nun zu Ihrer Anfrage: Ein grundsätzlicher Anspruch besteht zwar nicht, aber die Wahrscheinlichkeit daß Ihnen eine Abfindung zugesprochen wird, ist in Ihrem Falle doch sehr groß durch diese ganzen widrigen Umstände die Sie geschildert haben.

Ich denke in Ihrem Falle macht ein Anwalt wirklich Sinn - gibt es evtl. einen Betriebsrat? Oder evtl. eine Gewerkschaft an die Sie sich wenden können? Dies erspart teuere Rechtsanwaltskosten.

Ich würde Ihren Arbeitgeber massiv vor die Zahlung einer Abfindung stellen oder gleich durchblicken lassen, daß Sie ansonsten einen Anwalt mit der Durchführung Ihrer Forderungen beauftragen werden. Bitte setzten Sie gleich eine Frist von max. 2 Wochen.

Fordern Sie pro Arbeitsjahr 1/2 Bruttomonatsgehalt - dies ist die Basis. D.h. 5 Monatsgehälter!

Beachten Sie jedoch daß inzwischen Abfindungen versteuert werden müssen und auch beim Arbeitsamt angegeben werden müssen bzw. bei einer evtl. Arbeitsgeldzahlung berücksichtigt werden.

MFG Octo-Juro

Guten Tag,

nein. Eine Abfindung steht Ihnen nicht zu. Eine Abfindung wird nur gezahlt, wenn die Kündigung des Arbeitgebers wacklig ist. Hier gibt es aber gar keine Kündigung des Arbeitgebers.

Sie sollten einen Betriebsrat gründen und versuchen, die Arbeitszeit und Dienstplanung zu regeln. Wir vertreten Betriebsräte aus dem privaten Omnibusgewerbe (ver.di, FB 10). Daher kennen wir diese Art der Dienstplanung

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
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