Abfindung trotz vorzeitiger Kündigung, Sozialplan

Ich werde zum August 2011 betriebsbedingt gekündigt und falle auch in den Sozialplan. Bisher wurde das nur mündlich mitgeteilt. Man hat mir auch eine Abfindung in Höhe von 1,5 Bruttogehälter pro Betriebszugehörigkeitsjahr angeboten. Nun habe ich bereits eine neue Stelle ab März 2011 und den Vertrag bereits unterschrieben. Ich würde also selbst vor dem Ablauf meiner Kündigung kündigen müssen. Steht mir die Abfindung dann dennoch zu? Und ist in diesem Fall eine eigene Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag besser?

Grundsätzlich dürfte der Sozialplan nur für diejenigen gelten, die dann im August 2011 darunter fallen. Wer vorher kündigt, fällt 'raus und hat keinen anspruch auf die Abfindung u.a. lt. Sozialplan. Da das Unternehmen ja interessiert ist, wäre theoretisch denkbar, dass es sich auch über Deine frühere Kündigung freuen und Dir entgegenkommen würde. Das ist aber praktisch kaum anzunehmen. Doch versuchen kannst Du ja, einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung zu vereinbaren. Egal wie es ausgeht - das Ergebnis würde mich interessieren. Schreibst Du es mir mal?

Ernst-Erwin

Einen Job zu haben ist doch wohl immer besser als eine Abfindung… Dennoch kannst du ja versuchen zu dealen, da ein noch früherer Weggang der Firma ja auch deutlich Geld vorher einsparen wird.