Hallo,
wie schaut es denn aus, wenn man mit seinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag macht und eine Abfindung ausbezahlt bekommt.
Habe ich dann trotzdem Anspruch auf ALG bzw muss ich mich dann arbeitslos melden, um sozialversichert (Krankenasse und Rente) zu bleiben.
Danke
Guten Tag,
prinzipiell müssen sie sich dann arbeitslos melden sobald sie von der arbeitslosigkeit kenntniss bekommen im neueren müssen sie sich jetzt bei einem befristeten arbeitsvertrag bereits 3 monate vor dessen ende bei der arbeitsagentur melden ansonsten enstehen ihnen große finanzielle nachteile da jeder tag mit dem sie nicht erscheinen als fehltag oder meldeversäumnis betrachtet wird. beim auflösungsvertrag ist dies ebenfalls der fall da sie ja den zeitpunkt der beendigung und damit den tag oder den zeitraum in dem sie arbeitslos werden kannten.
mit besten grüßen,
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