hallo,
mein arbeitgeber hat mir nach der kündigung eine abfindung angeboten.§§ 9 und 10 irgendeines kündigungsschutzgestzes oder so.
bekommt im falle einer arbeitslosigkeit das arbeitsamt das geld oder nicht?
vielen dank
strubbel
hallo,
mein arbeitgeber hat mir nach der kündigung eine abfindung angeboten.§§ 9 und 10 irgendeines kündigungsschutzgestzes oder so.
bekommt im falle einer arbeitslosigkeit das arbeitsamt das geld oder nicht?
vielen dank
strubbel
Hallo
das könnte dir weiterhelfen
http://www.stattbuch.de/azd/Merk2.pdf
wegen deiner anderen Anfrage „Q“ habe ich die Anfrage an den Kuhrier weitergeleitet.
An die Kuhlturabteilung, die haben dort eine Menge kuhle Links auf Lager.
Vielleicht stellt du deine Anfrage noch in einer anderen Kuhmunity oder einem anderen Diskuhssionsforum. (auf Kuhlanz).
Oder ruf mal an bei einer Kuhmmernummer. Aber vorsicht vor einem auftauchendem I - Kuh - Test.
hallo,
mein arbeitgeber hat mir nach der kündigung eine abfindung
angeboten.§§ 9 und 10 irgendeines kündigungsschutzgestzes oder
so.
bekommt im falle einer arbeitslosigkeit das arbeitsamt das
geld oder nicht?vielen dank
strubbel.
Durch die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag (ich setze mal voraus, daß Du so etwas in der Art dann unterschreiben sollst…) wirkst Du an Deiner Arbeitslosigkeit mit, da Du Dir die Möglichkeit nimmst, eine Küschutzklage einzureichen. Insofern wird das AA zwar nicht die Abfindung anrechnen, aber möglicherweise eine Sperre bzgl ALG verhängen. Ob die Sperre folgen wird und wenn ja, wie lange sie sein wird, entscheidet das AA. Das hängt weitesgehend von den konkreten Formulierungen im Aufhebungsvertrag ab. Zusätzlich ist auch die Frage, ob hierdurch das Arbeitsverhältnis zum gleichen Zeitpunkt beendet werden soll, wie es bei einer ordentlichen Kü durch den AG der Fall gewesen wäre.
Gruß,
LeoLo
hallo leolo,
alle fristen wurden eingehalten, es ist eine ordentliche kündigung.
es handelt sich um ein schriftstück „abwicklungsvereinbarung“.
also würde das arbeitsamt nichts bekommen?
tschüß
strubbel
hallo leolo,
alle fristen wurden eingehalten, es ist eine ordentliche
kündigung.
es handelt sich um ein schriftstück „abwicklungsvereinbarung“.
also würde das arbeitsamt nichts bekommen?tschüß
strubbel.
Also, von der Abfindung selber bekommt das AA nichts. Vermutlich gibt es Deiner Schilderung nach auch keine Sperre. Das entscheidet aber letztendlich eben das AA. Sollte ein Sperre folgen, würde ich an Deiner Stelle erst mal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Gruß,
LeoLo
Hallo Strubbel,
in den Aufhebungsvertrag muß auf jeden Fall der Spruch rein das „das Arbeitsverhältnis wird in jedem Fall, auch ohne diesen Aufhebungsvertrag, aus betriebsbedingten Gründen von Arbeitgeberseite beendet“
Dann darf normalerweise nix mehr passieren.
Gruß Michèl