Abfindung und Erwerbsminderungsrente

Hallo, hätte ein AN, der im Öffentlichen Dienst Bund tätig ist und eine EM Rente auf unbestimmte Zeit bekommt, Anspruch auf Abfindung. Falls es möglich wäre, welche Vorraussetzungen müssten dann vorliegen? Wie sollte zum Beispiel das Arbeitsverhältnis beendet sein oder muss Kündigungsschutz vorliegen?

Vielen Dank

Hallo,

Hallo,

hätte ein AN, der im Öffentlichen Dienst Bund tätig ist
und eine EM Rente auf unbestimmte Zeit bekommt, Anspruch auf
Abfindung.

Sofern eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegt, grundsätzlich NEIN

Im Geltungsbereich des TVöD und seiner Branchenregelungen ist eine volle, unbefristete Erwerbsminderung grundsätzlich als „auflösende Bedingung“ formuliert, die das Arbeitsverhältnis automatisch ohne Kündigung beendet.
Ansonsten ist die volle, unbefristete Erwerbsminderung eine „Leistungsunfähigkeit“ des AN, die den AG zur ordentlichen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist berechtigt (ErfK, § 1 KSchG, Rn 127).

Vielen Dank

&Tschüß