Hallo,
Hallo,
hätte ein AN, der im Öffentlichen Dienst Bund tätig ist
und eine EM Rente auf unbestimmte Zeit bekommt, Anspruch auf
Abfindung.
Sofern eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegt, grundsätzlich NEIN
Im Geltungsbereich des TVöD und seiner Branchenregelungen ist eine volle, unbefristete Erwerbsminderung grundsätzlich als „auflösende Bedingung“ formuliert, die das Arbeitsverhältnis automatisch ohne Kündigung beendet.
Ansonsten ist die volle, unbefristete Erwerbsminderung eine „Leistungsunfähigkeit“ des AN, die den AG zur ordentlichen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist berechtigt (ErfK, § 1 KSchG, Rn 127).
Vielen Dank
&Tschüß